Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.04.2002 - 2 Ws 75/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach Erlass der Widerrufsentscheidung, vor Rechtskraft, Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; Erfüllung einer Bewährungsauflage; Erfüllung von Auflagen und Weisungen ; Erlass einer Widerrufsentscheidung; Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
StGB § 56 g Abs. 1; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 453 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach Erlass der Widerrufsentscheidung; vor Rechtskraft; Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.09.1998 - 13 KLs 47 Js 250/97
- OLG Hamm, 08.04.2002 - 2 Ws 75/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2002 - 2 Ws 75/02
Zwar kommt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO auch im Strafvollstreckungsverfahren in Betracht (zu vgl. Senatsentscheidung vom 09.11.1999 (- 2 Ws 331/99 -).
- OLG Hamm, 29.11.2005 - 1 Ws 488/05
Bewährungsauflage; nachträgliche Lesitung; Anrechnung
Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Verurteilte möglicherweise darauf hoffte, ihm werde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde bewilligt und die durch ihn geleisteten Zahlungen seien sodann durch das Beschwerdegericht im Rahmen der Begründetheitsprüfung nach Maßgabe des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.04.2002 - 2 Ws 75/02 - zu berücksichtigen.
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 19.03.2002 - 2 Ws 75/02 (51/02) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)