Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.01.1994 - 2 Ws 761/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454a Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 381
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Schließlich wird das durch eine frühzeitige Aussetzungsentscheidung begründete Risiko durch die Verlängerung der - mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung beginnenden - Bewährungszeit kompensiert: Liegen zwischen Aussetzungsentscheidung und festgelegtem Entlassungszeitpunkt mindestens drei Monate, verlängert sich die Bewährungszeit um den dazwischen liegenden Zeitraum (§ 454a Abs. 1 StPO; vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 2 Ws 761/93 -, Rpfleger 1994, S. 381 f.). - OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen …
Schließlich wird das durch eine frühzeitige Aussetzungsentscheidung begründete Risiko durch die Verlängerung der - mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung beginnenden - Bewährungszeit kompensiert: Liegen zwischen Aussetzungsentscheidung und festgelegtem Entlassungszeitpunkt mindestens drei Monate, verlängert sich die Bewährungszeit um den dazwischen liegenden Zeitraum (§ 454a Abs. 1 StPO; vgl. dazu OLG Koblenz, Rpfleger 1994, 381 f). - OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10
Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; …
Schließlich wird das durch eine frühzeitige Aussetzungsentscheidung begründete Risiko durch die Verlängerung der - mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung beginnenden - Bewährungszeit kompensiert: Liegen zwischen Aussetzungsentscheidung und festgelegtem Entlassungszeitpunkt mindestens drei Monate, verlängert sich die Bewährungszeit um den dazwischen liegenden Zeitraum (§ 454a Abs. 1 StPO; vgl. dazu OLG Koblenz, Rpfleger 1994, 381 f).