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   KG, 19.12.2007 - 1 AR 1717/07 - 2 Ws 762/07   

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https://dejure.org/2007,30534
KG, 19.12.2007 - 1 AR 1717/07 - 2 Ws 762/07 (https://dejure.org/2007,30534)
KG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 AR 1717/07 - 2 Ws 762/07 (https://dejure.org/2007,30534)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 AR 1717/07 - 2 Ws 762/07 (https://dejure.org/2007,30534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung forensisch erfahrener Psychologen anstelle von Psychiatern als Sachverständige bei der Prüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit der Fachkompetenz eines Psychiaters für die sachverständige Begutachtung ...

  • Judicialis

    StGB § 67d Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Ausnahmsweise Erforderlichkeit psychiatrischer Begutachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07
    Welchem Fachgebiet ein Sachverständiger angehören kann oder muß, um ein Gutachten zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sachgerecht erstatten zu können, ist eine im Rahmen des Gebots gründlicher Sachaufklärung vorzunehmende Bewertung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Ausbildung, Erfahrung und der Art der Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung (vgl. BVerfG StV 2006, 426, Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des OLG Hamm StV 2006, 424; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 20 Rdn. 62; jew. mit weit. Nachw.).

    Für die überwiegende Anzahl aller Fälle, nach Schätzung von Tondorf gut 99 Prozent (vgl. StV 2006, 428, 429, Anm. zu OLG Karlsruhe StV 2006, 426), nämlich etwa solche der Persönlichkeitsstörung, der intellektuellen Defizite, der psychoorganischen Syndrome (außer exogenen Psychosen) und der affektiven Bewußtseins- und Wahrnehmungsstörungen, sind sowohl forensisch erfahrene Psychologen als auch Psychiater fachlich kompetent (vgl. ähnlich Senat NStZ 1999, 319, 320; Rasch NStZ 1993, 509, 510, Anm. zu BGH NStZ 1993, 357).

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 4 Ws 124/05

    Prognosegutachten in Unterbringungssachen durch Psychologen - Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07
    Welchem Fachgebiet ein Sachverständiger angehören kann oder muß, um ein Gutachten zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sachgerecht erstatten zu können, ist eine im Rahmen des Gebots gründlicher Sachaufklärung vorzunehmende Bewertung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Ausbildung, Erfahrung und der Art der Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung (vgl. BVerfG StV 2006, 426, Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des OLG Hamm StV 2006, 424; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 20 Rdn. 62; jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07
    Für die überwiegende Anzahl aller Fälle, nach Schätzung von Tondorf gut 99 Prozent (vgl. StV 2006, 428, 429, Anm. zu OLG Karlsruhe StV 2006, 426), nämlich etwa solche der Persönlichkeitsstörung, der intellektuellen Defizite, der psychoorganischen Syndrome (außer exogenen Psychosen) und der affektiven Bewußtseins- und Wahrnehmungsstörungen, sind sowohl forensisch erfahrene Psychologen als auch Psychiater fachlich kompetent (vgl. ähnlich Senat NStZ 1999, 319, 320; Rasch NStZ 1993, 509, 510, Anm. zu BGH NStZ 1993, 357).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07
    Anders als die Begriffe des § 63 ("Psychiatrisches Krankenhaus") es nahelegen könnten, ist keineswegs stets ein Psychiater zu beauftragen; dies ist verfassungsrechtlich nicht gefordert (vgl. BVerfG a.a.O., Klarstellung zu dessen Beschluß vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - NJW 2004, 739; dazu OLG Hamm a.a.O.; Bötticher NStZ 2005, 417, 420).
  • BGH, 07.04.1993 - StB 7/93

    Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des

    Auszug aus KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07
    Für die überwiegende Anzahl aller Fälle, nach Schätzung von Tondorf gut 99 Prozent (vgl. StV 2006, 428, 429, Anm. zu OLG Karlsruhe StV 2006, 426), nämlich etwa solche der Persönlichkeitsstörung, der intellektuellen Defizite, der psychoorganischen Syndrome (außer exogenen Psychosen) und der affektiven Bewußtseins- und Wahrnehmungsstörungen, sind sowohl forensisch erfahrene Psychologen als auch Psychiater fachlich kompetent (vgl. ähnlich Senat NStZ 1999, 319, 320; Rasch NStZ 1993, 509, 510, Anm. zu BGH NStZ 1993, 357).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Ws 106/06
    Auszug aus KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07
    Das Beschwerdegericht kann das mit einer mündlichen Anhörung verbundene erforderliche Verfahren im Beschwerdeverfahren nicht nachholen, da insoweit eine mündliche Anhörung regelmäßig nicht stattfindet (vgl. KG NJW 1999, 319, 320 sowie 1797, 1798 und Beschluß vom 21. November 2007 - 2 Ws 456/07 - OLG Thüringen, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 Ws 106/06 - JURIS; Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 47; jeweils m.w.N.).
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