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   OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08   

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https://dejure.org/2008,21948
OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08 (https://dejure.org/2008,21948)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2008 - 2 Ws 77/08 (https://dejure.org/2008,21948)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 2 Ws 77/08 (https://dejure.org/2008,21948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untersuchungshaftsache: Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; § 112 StPO
    Antrag auf Aussetzung bzw. Außervollzugsetzung eines bestehenden Haftbefehls mangels dringenden Tatverdachts und mangels eines Haftgrundes; Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot bei einer Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr; Vorliegen des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung bzw. Außervollzugsetzung eines bestehenden Haftbefehls mangels dringenden Tatverdachts und mangels eines Haftgrundes; Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot bei einer Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr; Vorliegen des ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass in Untersuchungshaftsachen das Interesse des Staates an einer wirksamen Strafverfolgung ständig gegenüber dem Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten abzuwägen ist und dass mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft der Freiheitsanspruch des Beschuldigten stetig an Gewicht gewinnt (zuletzt Senatsbeschluss vom 7. Januar 2008, 2 Ws 403/07; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 23.01.2008, 2 BvR 2652/07; BVerfG StV 2006, 703, 704; OLG Hamm, a. a. O., 193).

    Das setzt aber jedenfalls voraus, dass das Verfahren mit der gebotenen Beschleunigung betrieben worden ist und dass alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen durch die Justizbehörden ergriffen worden sind, um eine schnelle Erledigung sicherzustellen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.01.2008, 2 BvR 2652/07).

    Danach ist eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einem Verhandlungstag pro Woche gefordert (BVerfG Beschluss vom 23.01.2008, 2 BvR 2652/07; BVerfG NStZ 2006, 295 ff.; StV 2006, 318 f.).

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
    Danach ist eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einem Verhandlungstag pro Woche gefordert (BVerfG Beschluss vom 23.01.2008, 2 BvR 2652/07; BVerfG NStZ 2006, 295 ff.; StV 2006, 318 f.).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
    Denn während einer laufenden Hauptverhandlung, zumal wenn diese seit geraumer Zeit andauert, unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachtes durch das erkennende Gericht im Haftbeschwerdeverfahren nur einer erheblich eingeschränkten Überprüfung (BGH StV 2004, 143; BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 2; OLG Hamm StV 2006, 191, 192).
  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
    Auch sonst ergeben sich weder aus den Akten noch aus der Entscheidung der Kammer Gründe, die ausnahmsweise die eingetretenen Verfahrensverzögerungen rechtfertigen und deshalb die Fortdauer der Untersuchungshaft noch weiter verhältnismäßig erscheinen lassen könnten (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen auch OLG Hamburg StraFo 2006, 372 f.; OLG Hamm a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
    Denn während einer laufenden Hauptverhandlung, zumal wenn diese seit geraumer Zeit andauert, unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachtes durch das erkennende Gericht im Haftbeschwerdeverfahren nur einer erheblich eingeschränkten Überprüfung (BGH StV 2004, 143; BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 2; OLG Hamm StV 2006, 191, 192).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass in Untersuchungshaftsachen das Interesse des Staates an einer wirksamen Strafverfolgung ständig gegenüber dem Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten abzuwägen ist und dass mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft der Freiheitsanspruch des Beschuldigten stetig an Gewicht gewinnt (zuletzt Senatsbeschluss vom 7. Januar 2008, 2 Ws 403/07; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 23.01.2008, 2 BvR 2652/07; BVerfG StV 2006, 703, 704; OLG Hamm, a. a. O., 193).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15

    Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gebietet bei absehbar umfangreichen Verfahren stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2781/10; Beschluss vom 29. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, StV 2006, S. 81, 85; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2010, 2 Ws 383/10; KG Berlin, Beschluss vom 23. September 2009, 4 Ws 102/09; OLG Celle, Beschluss vom 20. Februar 2008, 2 Ws 77/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007, 1 Ws 557/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006, 3 Ws 100/06, jeweils zit. nach juris und m.w.N., KK-StPO, 7. A. 2013, § 121, Rz. 20).
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