Rechtsprechung
   KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14 - 141 AR 88/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11373
KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14 - 141 AR 88/14 (https://dejure.org/2014,11373)
KG, Entscheidung vom 18.03.2014 - 2 Ws 77/14 - 141 AR 88/14 (https://dejure.org/2014,11373)
KG, Entscheidung vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 - 141 AR 88/14 (https://dejure.org/2014,11373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67 Abs 5 S 1 StGB, § 67 Abs 5 S 2 Halbs 2 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB, § 152 StVollzG
    Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe in einer Anstalt des Strafvollzugs

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Verbüßung der Rest Freiheitsstrafe nach Erledigung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Görlitz, 06.09.2012 - 7 StVK 93/12
    Auszug aus KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14
    Zur Begründung dieser Ansicht bezieht sich die Staatsanwaltschaft u.a. auf eine Entscheidung des Landgerichts Görlitz (vgl. LG Görlitz, Beschluss vom 6. September 2012 - 7 StVK 93/12 - [juris]).

    Eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - I StVK 246/11 - [juris]) wäre zwar im Ansatz denkbar, weil sie von der zutreffende Erkenntnis ausginge, dass die Norm eben nicht direkt anwendbar ist (anderer Ansicht LG Görlitz, Beschluss vom 6. September 2012 - 7 StVK 93/12 - [juris]), sie kommt aber mangels einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.

  • LG Leipzig, 13.05.2011 - I StVK 246/11
    Auszug aus KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14
    Eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - I StVK 246/11 - [juris]) wäre zwar im Ansatz denkbar, weil sie von der zutreffende Erkenntnis ausginge, dass die Norm eben nicht direkt anwendbar ist (anderer Ansicht LG Görlitz, Beschluss vom 6. September 2012 - 7 StVK 93/12 - [juris]), sie kommt aber mangels einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 08.07.2013 - 2 Ws 354/13

    Wahrung einer über 15 Minuten hinausgehenden Wartezeit bei angekündigter

    Auszug aus KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14
    Da die dort verhängte Maßregel für erledigt erklärt worden ist, verbleibt als zu vollstreckende Rechtsfolge allein die Restfreiheitsstrafe (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 Ws 354/13 -).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Dabei kann offenbleiben, ob die Überführung des Verurteilten in den Strafvollzug bereits deshalb zu erfolgen hat, weil Grundlage der Vollstreckung gegen den Verurteilten das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. März 2020 ist und als zu vollstreckende Rechtsfolge allein die darin verhängte Restfreiheitsstrafe in Betracht kommt, nachdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt erklärt worden ist (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 1 Ws 39/19 -, juris; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 - , juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris, jeweils für den Fall der Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder ob der weitere Vollzug der Strafe im Straf- anstatt im Maßregelvollzug in direkter oder entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 StGB einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris; offengelassen von OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Demgegenüber lehnt eine andere Ansicht die Anwendung von § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB auf Fälle der Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug ab (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 20 ff.; KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2017, 3 Ws 240/17, juris, Rn. 4; Veh in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 d Rn. 11).

    Das hat er indes nicht getan, obgleich die Rechtsprechung zur Problematik der Vollstreckung von (Parallel-)Strafen nach Erledigung der Maßregel zu dieser Zeit bereits bekannt war (vgl. nur KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.).

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Zwar ist dort von der Fortsetzung des Vollzugs der Maßregel die Rede, was zunächst auf die Notwendigkeit des Fortbestehens einer Maßregel (und eben nicht einer Erledigung derselben hindeuten könnte (KG Berlin, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14 - juris; OLG Koblenz - 1. Strafsenat -, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15 - juris)).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 04. April 2011 - 2 Ws 150/11; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17, Rn. 16 (mit ablehnender Anmerkung hierzu: NStZ-RR 2017, 258 ff.260 ff.); OLG Celle, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 3 Ws 240/17, 3 Ws 241/17, 3 Ws 242/17; KG, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15; alle zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    § 67 StGB trage die Überschrift "Reihenfolge der Vollstreckung" und setze daher prinzipiell ein Nebeneinander von Maßregel und Freiheitsstrafe voraus (KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014, Az.: 2 Ws 77/14, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Wie bereits in der Entscheidung 2 Ws 464/15 vom 7. September 2015 kann auch hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. 1 Ws 91/15 v. 09.03.2015, Rn. 6 f. n. juris) und des Kammergerichts (Beschl. 2 Ws 77/14 v. 18.03.2014 - Rn. 6 ff. n. juris; 5 Ws 811/97 v. 07.04.1998 - Rn. 5 n. juris) zu folgen ist, wonach bei jedweder Erledigung einer Maßregel ein Verbleib des Verurteilten in der Maßregelvollzugseinrichtung ausscheidet, wenn ein Strafrest aus demselben Erkenntnis nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB unmittelbar oder wenigstens analog auch bei Erledigung der Maßregel nach § 63 oder § 64 StGB anwendbar ist (vgl. Senat, 2 Ws 150/11 v. 04.02.2011 - NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, 2 Ws 576-577/13 v. 12.12.2013 - NStZ-RR 2014, 62 ; OLG Celle, 2 Ws 16/15 v. 02.03.2015 - Rn. 32 ff. n. juris; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    § 67 StGB trage die Überschrift "Reihenfolge der Vollstreckung" und setze daher prinzipiell ein Nebeneinander von Maßregel und Freiheitsstrafe voraus (KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014, Az.: 2 Ws 77/14, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 3 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Reststrafe ist in der Justizvollzugsanstalt zu vollziehen, weil die Maßregel erledigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 Ws 298-299/05 - juris; KG, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 m.N.; anderer Ansicht u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 Ws 372/16, auch zum Meinungsstand).
  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

    Eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris; KG, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 Ws 298-299/05 -, juris; NK-StGB-Pollähne § 67 Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18

    Vollstreckungsreihenfolge bei verfahrensfremder Freiheitsstrafe und

    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht