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   OLG Frankfurt, 02.09.2020 - 2 Ws 77/20   

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OLG Frankfurt, 02.09.2020 - 2 Ws 77/20 (https://dejure.org/2020,26098)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
    Da es sich bei den Einzelunternehmen nicht um juristische Personen oder Personengesellschaften handelt, bestimmt sich die Arbeitgebereigenschaft des Angeklagten hier nicht nach der Zurechnungsnorm des § 14 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB (vgl. ähnlich BGH B. v. 16.1.2019 - 5 StR 249/18 -, juris); er war vielmehr unmittelbarer Normadressat des § 266a StGB.
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
    Zwar sind die Rechtsinstitute der faktischen Betriebsinhaber- schaft und der faktischen Geschäftsführung zivil- und insolvenzrechtlich anerkannt, mit der Folge weitreichender Pflichten und Haftungsrisiken insbesondere auch bei Insolvenz des Unterneh- mens (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 -, juris).
  • BGH, 05.08.2015 - 2 StR 172/15

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers; Strafzumessung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
    In diese Gesamtbetrachtung sind insbesondere die Frage des Bestehens eines umfassenden Wei- sungsrechts, das Inhalt, Zeit, Ort und Dauer der Tätigkeit umfasst, die Gestaltung des Entgelts und seine Berechnung, Art und Aus- maß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetrie- bes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (BGH, Urteil vom 5. August 2015 - 2 StR 172/15 -, juris).
  • OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16

    Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
    So hindern auch gesetzliche Ausschluss- gründe für eine Vertretungsbefugnis das Fortbestehen der Arbeit- gebereigenschaft im Sinne des § 266a StGB nach den Grundsät- zen der faktischen Tätigkeit nicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 -, juris).
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