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   OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09   

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https://dejure.org/2010,5019
OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09 (https://dejure.org/2010,5019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2010 - 2 Ws 79/09 (https://dejure.org/2010,5019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 2 Ws 79/09 (https://dejure.org/2010,5019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts von eingezogenen Zigaretten nach dem normativ zu bestimmendem objektiven Verkehrswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert eingezogener, unversteuerter Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Welchen (Gegenstands)Wert haben unversteuerte Zigaretten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 192
  • Rpfleger 2010, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09
    Der juristisch-ökonomische Wertbegriff, dem die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06 - zu Grunde liege, verkenne die ökonomische Tatsache, dass es nur aufgrund des objektiven Geldwertes der Zigaretten zur Einfuhr von unversteuerten Zigaretten auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland komme.

    Das Landgericht Berlin hat die vorgenannten Grundsätze (Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06 - Juris) auf den Handel mit unversteuerten Zigaretten übertragen.

  • LG Essen, 02.06.2006 - 23 Qs 74/06

    Verteidigervergütung: Einziehung, Wert unversteuerter Zigaretten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09
    Aus den vorgenannten Gründen vermag auch die Annahme des Schwarzmarktpreises (LG Hof vom 15.11.2007 - 4 KLs 172 Js 14245/07 -, Juris, ohne weitere Begründung) oder des "Materialwertes zuzüglich übliche(r) Handelsspanne" (LG Essen vorn 02.06.2006 - 23 Qs 74/06 - Juris) nicht zu überzeugen.
  • LG Hof, 15.11.2007 - 4 KLs 172 Js 14245/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09
    Aus den vorgenannten Gründen vermag auch die Annahme des Schwarzmarktpreises (LG Hof vom 15.11.2007 - 4 KLs 172 Js 14245/07 -, Juris, ohne weitere Begründung) oder des "Materialwertes zuzüglich übliche(r) Handelsspanne" (LG Essen vorn 02.06.2006 - 23 Qs 74/06 - Juris) nicht zu überzeugen.
  • LG Würzburg, 16.05.2007 - 5 Qs 117/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09
    Damit habe bei der Festsetzung des Gegenstandswertes der (Unrechts-)Wert, der beim Straßenverkauf der unverzollten Zigaretten erzielbar wäre, außer Betracht zu bleiben, denn dieser gelte bloß subjektiv zwischen Straftätern, werde aber von der Rechtsordnung nicht anerkannt (so im Ergebnis auch LG Würzburg, Beschluss vom 16.05.2007 - 5 Qs 117/07 - BeckRS 2007 10687, sowie Landgericht Cottbus, Beschluss vom 25.02.2009 - 22 Qs 38/08 - unveröffentlicht).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09
    Nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG, NStZ-RR 2005, 358 - 359), der Handeltreiben mit Kokain zu Grunde lag, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem objektiven Verkehrswert der eingezogenen Sache, der normativ zu bestimmen ist.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21

    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der

    Damit hat ihr ggf. auf dem Schwarzmarkt erzielbarer Preis bei der Wertfestsetzung außer Betracht zu bleiben, da dieser allein das subjektive Interesse der beteiligten Straftäter am verbotenen Handel mit illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten beziffert (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 2 Ws 79/09; LG Berlin, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06, bestätigt durch Beschluss des KG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 5 Ws 687/06).
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