Rechtsprechung
OLG Köln, 17.01.2007 - 2 Ws 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 2 RVG
Verfahrensgebühr; Grundgebühr; Abgrenzung - openjur.de
Grundgebühr; Verfahrensgebühr; verbundene Verfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RVG VV Nr. 4100, 4112
Grundgebühr; Verfahrensgebühr; verbundene Verfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung einer Verfahrensgebühr in einem verbundenen Verfahren; Verfahrensgebühr im systematischen Zusammenhang mit der Grundgebühr nach Vergütungsverordnung (VV) Nr. 4100 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Burhoff online
Verfahrensgebühr; Grundgebühr; Abgrenzung
- Judicialis
RVG VV Nr. 4100; ; RVG VV Nr. 4112
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Abgrenzung zwischen Grund- und Verfahrensgebühr bei hinzuverbundenen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Abgrenzung Grundgebühr/Verfahrensgebühr
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.09.2004 - 22 B 11/04
- LG Bonn, 13.07.2006 - 22 B 11/04
- OLG Köln, 17.01.2007 - 2 Ws 8/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Ws 386/09
Umfang der Pflichtverteidigerbestellung nach § 408b StPO; Vergütung als …
Der Senat hat zur Angrenzung von Grund- und Verfahrensgebühr mit Beschluss vom 17.1.2007 - 2 Ws 8/07 - Folgendes ausgeführt: . - AG Berlin-Tiergarten, 17.11.2008 - 34 Js 849/08
Grundgebühr; Verfahrensgebühr; Abgeltungsbereich
Entsprechend kann nach der Systematik des RVG für einen Verteidiger keine Gebühren anfallen, ohne dass nicht zugleich eine Verfahrens- und eine Geschäftsgebühr entsteht (so auch zutreffend Norbert Schneider, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 2007 -2 Ws 8/07 -, AGS 2007, 451, 452 und AnwKom-RVG Vorb. 4 VV RdNr. 22).b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OLG Köln vom 17. Januar 2007 -2 Ws 8/07 - (abgedruckt in AGS 2007, 451), auf die die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle sich vorliegend bei ihrer Entscheidung berufen hat.
Denn anders als das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss des OLG Köln vom 17. Januar 2007 -2 Ws 8/07 - ohne weitere Begründung behauptet, unterliegt der Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger jedenfalls nicht mehr dem sachlichen Geltungsbereich der Grundgebühr, sondern geht darüber hinaus (so im Ergebnis auch Burhoff RVG report 2007, 425, 426; Gerold/Schmitt/Madert RVG Nr. 4100-4105 VV RdNr. 77 ff.).
- OLG Köln, 26.06.2014 - 2 Ws 344/14
Frist zur Benennung eines Pflichtverteidigers keine Ausschlussfrist
- das - pauschal und überschlägig beratende - erste Mandantengespräch, - die erste Beschaffung der erforderlichen Informationen, wozu auch die erste Akteneinsicht zählt, - sämtliche übrige Tätigkeiten, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Übernahme des Mandats anfallen, wozu telefonische Anfragen zum Sachstand bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht gehören können (SenE v. 17.01.2007 - 2 Ws 8/07).Ansonsten verbliebe für die Grundgebühr kein eigenständiger Anwendungsbereich (SenE v. 17.01.2007 - 2 Ws 8/07).
- OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 1 Ws 105/23
Vergütungsanspruch des nur für die Eröffnung des Haftbefehls beigeordneten …
Die Verfahrensgebühr entsteht aber nicht erst dann, wenn der Abgeltungsbereich der Grundgebühr überschritten ist (…so noch zum früheren Rechtszustand: OLG Bamberg a.a.O.; KG Berlin…, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 Ws 361/08 -, a.a.O.;… OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 17.01.2007 - 2 Ws 8/07 -, Juris …und Beschluss vom 26.03.2010 - 2 Ws 129/10 -, a.a.O.). - OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 613/07
Umfang und Höhe des Gebührenanspruchs eines zuvor als Pflichtverteidiger tätigen …
Der Senat hat zur Abgrenzung von Grund- und Verfahrensgebühr mit Beschluss vom 17.01.2007 - 2 Ws 8/07 - folgendes ausgeführt :. - AG Unna, 03.12.2012 - 103 Ls 91/12
Vorverfahrensgebühr nach Akteneinsichtnahme
Hinsichtlich des Abgrenzungsbereiches der Grundgebühr zu den übrigen Gebührentatbeständen hat das OLG Köln in seinem Beschluss vom 17.01.2007, 2 Ws 8/07 folgende Ausführungen getroffen:.