Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24001
OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11 (https://dejure.org/2012,24001)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 Ws 80/11 (https://dejure.org/2012,24001)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 Ws 80/11 (https://dejure.org/2012,24001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 206a StPO, § 464 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO, § 470 S 1 StPO, § 470 S 2 StPO, § 77d Abs 1 StGB
    Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Kostenbeschwerde bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 206a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unstatthaftigkeit der Kostenbeschwerde bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 206b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 29.01.2010 - 2-64/09

    Strafverfahren wegen Zwangsvollstreckungsvereitelung: Notwendige Verteidigung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11
    Mit Beschluss vom 29. Januar 2010 (Aktenzeichen 2-64/09 [REV]) hob der Senat auf die Revision der Angeklagten das Berufungsurteil mit den Feststellungen auf, weil trotz aus einer Schwierigkeit zivilrechtlicher Vorfragen folgender Notwendigkeit der Verteidigung (§ 140 Abs. 2 StPO) die Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung am zehnten Sitzungstag teilweise und am elften Sitzungstag insgesamt unverteidigt gewesen war, nachdem der gewählte Verteidiger Rechtsanwalt W. sich ohne sachlichen Grund entfernt hatte bzw. ausgeblieben war; ob insoweit ein kollusives Zusammenwirken zwischen Angeklagter und Rechtsanwalt W. zwecks Verfahrenssabotage vorgelegen hatte, sah der Senat als in tatsächlicher Hinsicht nicht aufklärbar an.
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11
    Fehlen solche Feststellungen oder sind sie unvollständig, hebt das Beschwerdegericht im Allgemeinen die Kosten- und Auslagenentscheidung auf und verweist zu neuer Entscheidung zurück (BGHSt 26, 29).
  • BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21

    Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung

    Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist eine sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung in einem nicht anfechtbaren Einstellungsbeschluss des Landgerichts nicht statthaft (vgl. BTDrucks 10/1313, S. 14, 39 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2005 - 2 BvR 1714/05 -, juris, Rn. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2004 - 4 Ws 65/04 -, juris, Rn. 5-7; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 Ws 109/08 -, juris, Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 1 Ws 296/10 -, juris, Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 Ws 436/10 -, juris, Rn. 4; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 Ws 80/11 -, juris, Rn. 9-23; Niesler, in: BeckOK StPO, § 464 Rn. 12 m.w.N. ; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 464, Rn. 8).
  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR

    Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).

    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std. Rspr.; Schwarze in Potsdamer Kommentar, StrRehaG 2. Aufl., § 10 Rdn. 10).

  • LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21

    Rücknahme Strafantrag, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit

    Für diese Konstellation wird von der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Kostenentscheidung unanfechtbar sein soll (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Ws 80/11, BeckRS 2021, 9698; OLG Düsseldorf NStZ 2014, 424; OLG Rostock, Beschluss vom 14.08.2017 - 20 Ws 226/17, juris; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 470 Rn. 4).
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    Deshalb muß sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein (vgl. Senat, ZOV 2011, 166; VIZ 1997, 663; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - und 09. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA mit weit.
  • OLG Rostock, 14.08.2017 - 20 Ws 226/17

    Rücknahme eines Strafantrages wegen Beleidigung in der Berufungsinstanz:

    Folglich kann er auch die nach § 470 StPO zu seinem Nachteil ergangene Kosten- und Auslagenentscheidung nicht anfechten (so mit überzeugender Begründung Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 Ws 80/11 -, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2013 - III-2 Ws 545/13 -, juris; a.A. LR-Hilger, StPO, 26. Aufl., § 470 Rdn. 16; SK-Degener, StPO, 4. Aufl., § 470 Rdn. 15; KMR-Stöckel, StPO, 45. Lfg., § 470 Rdn. 13; AK-Sättele, StPO, 2. Aufl., § 470 Rdn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 470 Rdz. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht