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   OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17   

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https://dejure.org/2017,18563
OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17 (https://dejure.org/2017,18563)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2017 - 2 Ws 80/17 (https://dejure.org/2017,18563)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 2 Ws 80/17 (https://dejure.org/2017,18563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung unüberwachter Sexualkontakte einer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Person

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßregelvollzug, Psychiatrische Krankenhaus, Unüberwachten Nutzung eines Begegnungszimmers, Sexualkontakte

  • Justiz Baden-Württemberg

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: Recht eines Untergebrachten auf unüberwachte Nutzung eines Begegnungszimmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung unüberwachter Sexualkontakte einer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Person

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung unüberwachter Sexualkontakte einer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung unüberwachter Sexualkontakte eines Untergebrachten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17
    Im Rahmen der Beweiswürdigung müssen dabei die tatsächlichen Grundlagen gezogener Schlüsse und rechtlicher Bewertungen mitgeteilt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 23.6.2015 - 2 Ws 156/15; OLG Hamburg NStZ 2005, 592).

    Die Strafvollstreckungskammer muss insbesondere unmissverständlich klarstellen, von welchen Feststellungen sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist und welchen Parteivortrag sie für relevant gehalten hat (OLG Hamburg NStZ 2005, 592).

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17
    Das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage betrifft auch Beschränkungen des Rechts, mit Personen außerhalb der Anstalt zu verkehren (BVerfG, 08.12.1993, 2 BvR 736/90, BVerfGE 89, 315).

    Einschränkungen des Besuchsrechts unterliegen - wie im Strafvollzug - auch im Maßregelvollzug einer Verhältnismäßigkeitskontrolle, die der Bedeutung sozialer Kontakte und insbesondere der Pflege von Familienbeziehungen für den Untergebrachten Rechnung tragen muss (zum Strafvollzug: BVerfGE 89, 315).

  • BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17
    Auch im Maßregelvollzug gilt der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, wonach Grundrechtsbeschränkungen grundsätzlich nur auf Grundlage einer ausreichenden gesetzlichen Eingriffsermächtigung erfolgen dürfen (BVerfGK 12, 402ff).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17
    Eingriffsermächtigungen, die auf Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung abstellen, sind in der Regel zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen dahingehend auszulegen, dass zu ihrer Anwendung konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Anstaltssicherheit oder -ordnung bereits vorliegen müssen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06 - , juris = RuP 2008, 223 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.03.2001 - 2 BvR 11/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung unüberwachter Besuche mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17
    Nach diesen Vorgaben getroffene Regelungen bilden die Grundlage für die Entscheidung des Anstaltsleiters über im Einzelfall gestellte Anträge auf Zulassung von konkretem Besuch, wobei im Hinblick auf den in Art. 6 GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) auch Sexualkontakte im Rahmen von Besuchen nicht generell ausgeschlossen werden können (Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 3. Aufl. 2010, Kap. G 21; ein Rechtsanspruch auf Zubilligung unüberwachter Besuchskontakte im Strafvollzug besteht nicht, BVerfG NStZ-RR 2001, 253).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03

    Strafvollzug: Versagung eines Langzeitbesuchs wegen Verweigerung der Mitarbeit am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17
    Die gerichtliche Überprüfung der Ausgestaltung des Besuchsrechts in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen ist - wie allgemein beim Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung - darauf beschränkt, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, von dem eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht und dabei eine Abwägung der organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Belange der Anstalt mit den berechtigten Interessen des Untergebrachten vorgenommen wurde (Zum Maßstab der gerichtlichen Überprüfung der Ermessenausübung einer Justizvollzugsanstalt bei Versagung der Genehmigung unüberwachter Langzeitbesuche im Strafvollzug siehe OLG Frankfurt StraFo 2016, 527 m.w.N.; Inhaftierte haben keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von ungestörten und unbeobachteten Langzeitbesuchen, sondern nur auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung, LNNV/Laubenthal, a.a.O., Abschn. E Rn. 23 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 60; Arloth/Krä, a.a.O., § 24 Rn. 4).
  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    Im Rahmen der Beweiswürdigung müssen dabei die tatsächlichen Grundlagen gezogener Schlüsse und rechtlicher Bewertungen mitgeteilt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Mai 2017 - 2 Ws 80/17 - [juris]; OLG Hamburg NStZ 2005, 592).
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