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   OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4119
OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15 (https://dejure.org/2015,4119)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.02.2015 - 2 Ws 82/15 (https://dejure.org/2015,4119)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 2 Ws 82/15 (https://dejure.org/2015,4119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Zeuge, Nichterscheinen, Entschuldigung, Einstellung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über die Folgen des Ausbleibens eines Zeugen vor Gericht; Nichterscheinen eines Zeugen vor Gericht wegen einer Urlaubsreise bei unterbliebener Vorlage einer Buchungsbestätigung durch den Zeugen; Prüfung einer ausreichenden (nachträglichen) Entschuldigung des ...

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Der Zeuge muss trotz vorher geplanten Urlaubs vor Gericht erscheinen

  • RA Kotz

    Ausbleiben als Zeuge vor Gericht - Ordnungsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren über die Folgen des Ausbleibens eines Zeugen vor Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Streng ist man mit dem Zeugen, der nicht erscheint

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urlaubsreise entbindet grundsätzlich nicht von der Erscheinungspflicht als Zeugen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeuge in Urlaub - Wer als geladener Zeuge bei Gericht nicht erscheint, muss die Folgekosten tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 1 Ws 605/95
    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15
    Gleichwohl kann das Verfahren im vorliegenden Fall hinsichtlich der festgesetzten Ordnungsmittel in entsprechender Anwendung des § 153 StPO eingestellt werden, weil sich das Verschulden des Beschwerdeführers als gering darstellt und der Verstoß gegen das Erscheinungsgebot prozessual folgenlos geblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1996, 138; NJW 1993, 546; Meyer-Goßner/Schmitt, § 51 Rdnr. 17; KK-Senge, § 51 Rdnr. 21 jeweils m.w.N.).

    Denn die Einstellung des Verfahrens über die Folgen des Ausbleibens erfasst neben den Ordnungsmitteln nicht auch die Kostenüberbürdung (Meyer-Goßner/Schmitt, § 51 Rdnr. 17 m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf NJW 1996, 138; NJW 1993, 546).

  • OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 347/90
    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15
    Denn der Angeklagte, der gemäß § 465 Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, muss von den Kosten verschont bleiben, die er nicht veranlasst hat (OLG Köln MDR 1991, 275; KG Berlin JR 1995, 174; SK-Rogall, § 51 Rdnr. 17).
  • KG, 07.07.1994 - 5 Ws 213/94
    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15
    Denn der Angeklagte, der gemäß § 465 Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, muss von den Kosten verschont bleiben, die er nicht veranlasst hat (OLG Köln MDR 1991, 275; KG Berlin JR 1995, 174; SK-Rogall, § 51 Rdnr. 17).
  • OLG Jena, 10.07.1997 - 1 Ws 154/97
    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15
    Eine Geschäfts- oder Urlaubsreise muss er notfalls verlegen oder vorzeitig abbrechen, wenn dringende Hinderungsgründe nicht entgegenstehen und dies nicht zu unverhältnismäßigen Nachteilen führt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 1997, 333; Meyer-Goßner/Schmitt, § 51 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13

    Ordnungsgeld gegen ausländische Zeugen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15
    Mache der Zeuge von dieser einfachen und zumutbaren Möglichkeit keinen Gebrauch, handele er schuldhaft (MK-Percic, StPO § 51 Rdnr. 30; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 2014, 95).
  • LG Dresden, 05.04.2007 - 3 Qs 57/07
    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15
    a) Aufgrund des mit dem Beschwerdeführer geführten Schriftwechsels hatte das Gericht einen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 5. April 2007, Az.: 3 Qs 57/07, 3 Qs 59/07 - juris; MK-Percic, § 51 Rdnr. 29).
  • LG Rottweil, 28.09.2022 - 3 Qs 1/22

    Wegfall der Kostentragungspflicht bei Einstellung eines Ordnungsmittelverfahrens

    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens gegen einen im Termin ausgebliebenen Zeugen in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus §§ 153 StPO, 47 Abs. 2 OWiG zulässig, wenn das Verschulden des Zeugen gering und eine Ahndung nicht geboten erscheint (statt vieler: OLG Dresden, NStZ-RR 2015, 191; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 138, beck-online; MüKoStPO/Percic, 1. Aufl. 2014, StPO § 51 Rn. 45).
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