Weitere Entscheidung unten: KG, 23.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11   

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https://dejure.org/2011,12973
OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11 (https://dejure.org/2011,12973)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2011 - 2 Ws 83/11 (https://dejure.org/2011,12973)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 2 Ws 83/11 (https://dejure.org/2011,12973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 68b Abs. 1 Nr. 12 Satz 1 StGB; §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Justiz Hamburg

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, § 176 StGB, § 453 Abs 2 S 2 StPO, § 463 Abs 2 StPO
    Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage für eine "elektronische Fußfessel" mit höherrangigem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer gesetzlichen Weisungsvorgabe für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes mit höherrangigem Recht; Elektronische Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronische Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 325
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Der Umstand, dass ein Verurteilter die Tat weiterhin leugnet und sich mit ihrem Unrechtsgehalt und seiner Schuld demnach jedenfalls nicht nach außen auseinandergesetzt hat, steht einer günstigen Prognose im Hinblick auf die entscheidende Frage, ob und wenn ja welche Gefahren von einem Verurteilten im Zeitpunkt der Entscheidung noch ausgehen, nicht entgegen (dazu BVerfG, NStZ 2000, 109, 110; OLG Hamm, StV 1997, 92; StV 1988, 348 f.).
  • OLG Hamm, 12.02.1988 - 2 Ws 26/88

    Straffreiheit; Ablehnung der Aussetzung der Reststrafe; Verteidigung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Der Umstand, dass ein Verurteilter die Tat weiterhin leugnet und sich mit ihrem Unrechtsgehalt und seiner Schuld demnach jedenfalls nicht nach außen auseinandergesetzt hat, steht einer günstigen Prognose im Hinblick auf die entscheidende Frage, ob und wenn ja welche Gefahren von einem Verurteilten im Zeitpunkt der Entscheidung noch ausgehen, nicht entgegen (dazu BVerfG, NStZ 2000, 109, 110; OLG Hamm, StV 1997, 92; StV 1988, 348 f.).
  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 3 Ws 565/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Der Umstand, dass ein Verurteilter die Tat weiterhin leugnet und sich mit ihrem Unrechtsgehalt und seiner Schuld demnach jedenfalls nicht nach außen auseinandergesetzt hat, steht einer günstigen Prognose im Hinblick auf die entscheidende Frage, ob und wenn ja welche Gefahren von einem Verurteilten im Zeitpunkt der Entscheidung noch ausgehen, nicht entgegen (dazu BVerfG, NStZ 2000, 109, 110; OLG Hamm, StV 1997, 92; StV 1988, 348 f.).
  • OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Ob die eine negative Legalprognose voraussetzende Vorentscheidung des Nichtentfallens der Führungsaufsicht (§ 68 f Abs. 2 StGB) regelmäßig zur Folge hat, dass eine Abkürzung der Führungsaufsicht nur auf Grundlage einer Beobachtung des Verurteilten mindestens während der gesetzlichen Mindestdauer der Führungsaufsicht von zwei Jahren gemäß § 68 c Abs. 1 S. 1 StGB erfolgen kann (OLG Koblenz, NStZ 2000, 92), kann hier dahinstehen, denn jedenfalls ist angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles - ganz erhebliche Schwere der bei einem Rückfall zu befürchtenden Straftaten und entsprechend hohes Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit - der bisher seit Entlassung des Verurteilten aus Strafhaft vergangene Zeitraum zu kurz, um zu einer zuverlässigen verbesserten Gefährlichkeitsprognose zu gelangen.
  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Sie stellt eine unzulässige Verlagerung der Entscheidung auf eine andere Stelle nicht dar, sondern bezeichnet lediglich den Wirksamkeitsbeginn der Weisung durch Abheben auf den (hinlänglich bestimmbaren) Zeitpunkt des (inzwischen eingetretenen) Vorliegens der technischen Voraussetzungen (vgl. OLG Rostock, NStZ 2011, 521, 522 f. und Senat, Beschluss vom 27. Januar 2009 - Az.: 2 Ws 10/09 -).
  • OLG Bremen, 26.03.2009 - Ws 10/09
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Sie stellt eine unzulässige Verlagerung der Entscheidung auf eine andere Stelle nicht dar, sondern bezeichnet lediglich den Wirksamkeitsbeginn der Weisung durch Abheben auf den (hinlänglich bestimmbaren) Zeitpunkt des (inzwischen eingetretenen) Vorliegens der technischen Voraussetzungen (vgl. OLG Rostock, NStZ 2011, 521, 522 f. und Senat, Beschluss vom 27. Januar 2009 - Az.: 2 Ws 10/09 -).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Insbesondere in den Fällen, in denen auf Grund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, kann dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (BVerfG, JR 2007, 160, 164).
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11
    Die Erwartung künftiger Straffreiheit ließe sich daher hier nur gewinnen, wenn der Verurteilte sich aktiv mit seinen Taten und deren Ursachen auseinandergesetzt und durch therapeutisch Erreichtes Tatsachen geschaffen hätte, die es überwiegend wahrscheinlich machten, dass er in Freiheit Tatanreizen zu widerstehen vermöchte (vgl. dazu KG, NStZ-RR 2008, 157, 158).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Außerhalb einer Gebotsbeziehungsweise innerhalb einer Verbotszone seien die Sendeintervalle zwar kürzer, eine Gesundheitsgefahr ergebe sich aber unter keinem Gesichtspunkt (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 2 Ws 83/11 -, juris, Rn. 70).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Gesundheitliche oder berufliche Beeinträchtigungen gehen von den Geräten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2011 - 2 Ws 83/11 = StraFo 2011, 525 f. = NStZ 2012, 325 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 11).
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

    Der Einholung eines aktuellen forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das im Verfahren zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nach dem Willen des Gesetzgebers aber zulässig wäre (vgl. BT-Drucksache 17/3403, S. 37 rechte Spalte unten), bedurfte es nicht, da sich aus den vorliegenden Erkenntnissen eine hinreichende Beurteilungsgrundlage für die Gefährlichkeitsprognose ergibt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160, 194/13 - OLG Rostock NStZ 2011, 521; OLG Hamburg NStZ 2012, 325).

    Die seinem Vorbringen nach zweimal täglich für jeweils bis zu zwei Stunden erforderliche Aufladung des Geräts lässt während der restlichen Tageszeit das Verlassen des Hauses unschwer zu; die weiteren geltend gemachten Einschränkungen betreffen nicht die Verhaltensmöglichkeiten des Verurteilten an sich, sondern lediglich von ihm besorgte und gegebenenfalls auszuhaltende Reaktionen anderer (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - juris; NStZ 2012, 325 f.).

  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Die geltend gemachte Einschränkung betrifft zudem nicht die Verhaltensmöglichkeiten des Verurteilen an sich, sondern lediglich von ihm besorgte und gegebenenfalls von ihm auszuhaltende Reaktionen anderer (vgl. Beschluss des Senates vom 10. Oktober 2011, Az.: 2 Ws 83/11).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    25 Daher kann auf die mündliche Anhörung des Betroffenen ausnahmsweise nur dann verzichtet werden, wenn davon eine Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie werden würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - StB 15/95 - juris Rn. 3; BT-Drs. 7/550, S. 309; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - juris Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 2 Ws 83/11 - juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Die Weisung genügt in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung dem Erfordernis der Bestimmtheit nach § 68 b Abs. 1 S. 2 StGB (vgl. auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 06. Oktober 2010 - 2 Ws 83/11 -, zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Gesundheitliche oder berufliche Beeinträchtigungen gehen von den Geräten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich nicht aus (vgl. OLG Bamberg, a.a.O., juris Rn. 35; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2011 - 2 Ws 83/11, juris Rn. 71 f., NStZ 2012, 325).
  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven

    Dies gilt umso mehr, als eine Abkürzung der Dauer der Führungsaufsicht nach der Natur der Sache in der Regel erst als Reaktion auf eine Bewährung des Verurteilten in Freiheit in Betracht kommt (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - Az.: 2 Ws 83/11 - m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Soweit die geltend gemachten Beeinträchtigungen nicht die Verhaltensmöglichkeiten des Verurteilten an sich betreffen, sondern lediglich von ihm besorgte Reaktionen anderer, hat er diese auszuhalten (OLG Hamburg, NStZ 2012, 325).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Die Weisung genügt in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung dem Erfordernis der Bestimmtheit nach § 68 b Abs. 1 S. 2 StGB (vgl. auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 06. Oktober 2010 - 2 Ws 83/11 -, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 02.02.2015 - 2 Ws 557/14

    Notwendigkeit einer elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes

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Rechtsprechung
   KG, 23.03.2011 - 2 Ws 83/11 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24332
KG, 23.03.2011 - 2 Ws 83/11 REHA (https://dejure.org/2011,24332)
KG, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 Ws 83/11 REHA (https://dejure.org/2011,24332)
KG, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 Ws 83/11 REHA (https://dejure.org/2011,24332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Selbständige Ermittlungsverfahren, verschiedene Angelegenheiten, Rechtsfall

  • Burhoff online

    Selbständige Ermittlungsverfahren, verschiedene Angelegenheiten, Rechtsfall

  • Burhoff online

    Ermittlungsverfahren, selbständige, mehrere Angelegenheiten

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Ermittlungsverfahren führen auch bei in einem Aktenband geführten Verfahren zu mehreren Angelegenheiten bzw. Rechtsfällen i.S.d. Nr. 4100 VV; Annahme mehrerer Angelegenheiten bzw. Rechtsfälle i.S.d. Nr. 4100 VV bei Führung selbstständiger ...

  • rechtsportal.de

    RVG § 13; RVG § 15; VV Nr. 4100
    Selbstständige Ermittlungsverfahren führen auch bei in einem Aktenband geführten Verfahren zu mehreren Angelegenheiten bzw. Rechtsfällen i.S.d. Nr. 4100 VV; Annahme mehrerer Angelegenheiten bzw. Rechtsfälle i.S.d. Nr. 4100 VV bei Führung selbstständiger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mehrere Verfahren in einer Akte - wie viel Angelegenheiten?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 15.09.1993 - 1 Ws 153/93
    Auszug aus KG, 23.03.2011 - 2 Ws 83/11
    Dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG liegt in der Regel auch vor, wenn der Anwalt wegen mehrere strafrechtlicher Entscheidungen der ehemaligen DDR die Rehabilitierung seines Mandanten betreibt (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 1995, 418 ; OLG Naumburg JurBüro 1994, 157).
  • OLG Brandenburg, 21.03.1995 - 1 Ws (Reha) 31/95

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren bei durchgeführten

    Auszug aus KG, 23.03.2011 - 2 Ws 83/11
    Dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG liegt in der Regel auch vor, wenn der Anwalt wegen mehrere strafrechtlicher Entscheidungen der ehemaligen DDR die Rehabilitierung seines Mandanten betreibt (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 1995, 418 ; OLG Naumburg JurBüro 1994, 157).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 2 Ws 19/22

    Anspruch auf weitere Gebühr für Pflichtverteidiger für Tätigkeit im

    Grundsätzlich ist jedes von den Strafverfolgungsbehörden betriebene Ermittlungsverfahren ein eigenständiger Rechtsfall im Sinne von Nr. 4100 VV RVG , solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind ( KG, Beschluss vom 23. März 2011 -2 Ws 83/11 REHA ; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Juli 2010 -7 Qs 22/10 ).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf gesonderte Gebühren und Auslagen (KG, Beschl. v. 23.03.2011, 2 Ws 83/11 REHA, juris).
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