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   OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23   

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https://dejure.org/2023,9984
OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23 (https://dejure.org/2023,9984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2023 - 2 Ws 91/23 (https://dejure.org/2023,9984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2023 - 2 Ws 91/23 (https://dejure.org/2023,9984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Ablehnung der Verteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahren, Anfechtbarkeit, Zulässigkeit rückwirkende Bestellung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine rückwirkende Verteidigerbestellung im Vollstreckungsverfahren; Einfache Beschwerde gegen Ablehnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren; Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines Verteidigers

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Rechtsmittel im Vollstreckungsverfahren? - Zulässigkeit einer rückwirkenden Bestellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23
    Der Senat hält an seiner bereits mehrfach geäußerten (Beschlüsse vom 20.7.2017 - 2 Ws 162/17, juris, vom 3.9.2021 - 2 Ws 245/21 und vom 17.1.2013 - 2 Ws 338/22, jew. n.v.), auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StraFo 2020, 326; OLG Hamburg StraFo 2020, 486; OLG Bremen NStZ 2021, 253; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2.3.2021 - 1 Ws 12/21, juris) überwiegend vertretenen Auffassung fest, dass die Bestellung eines Verteidigers allein der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung in einem noch laufenden Verfahren dient.
  • BGH, 29.06.2022 - StB 26/22

    Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23
    Soweit nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Verteidigers mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein sollen, gilt dies allerdings - wie sich § 143 Abs. 1 StPO entnehmen lässt - unmittelbar nur bis zur Einstellung oder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, also nur für das strafrechtliche Erkenntnis-, nicht aber das Vollstreckungsverfahren (vgl. BT-Drs. 19/13829 S. 44; BGH NStZ-RR 2022, 357).
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23
    Der Senat hält an seiner bereits mehrfach geäußerten (Beschlüsse vom 20.7.2017 - 2 Ws 162/17, juris, vom 3.9.2021 - 2 Ws 245/21 und vom 17.1.2013 - 2 Ws 338/22, jew. n.v.), auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StraFo 2020, 326; OLG Hamburg StraFo 2020, 486; OLG Bremen NStZ 2021, 253; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2.3.2021 - 1 Ws 12/21, juris) überwiegend vertretenen Auffassung fest, dass die Bestellung eines Verteidigers allein der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung in einem noch laufenden Verfahren dient.
  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23
    Der Senat hält an seiner bereits mehrfach geäußerten (Beschlüsse vom 20.7.2017 - 2 Ws 162/17, juris, vom 3.9.2021 - 2 Ws 245/21 und vom 17.1.2013 - 2 Ws 338/22, jew. n.v.), auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StraFo 2020, 326; OLG Hamburg StraFo 2020, 486; OLG Bremen NStZ 2021, 253; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2.3.2021 - 1 Ws 12/21, juris) überwiegend vertretenen Auffassung fest, dass die Bestellung eines Verteidigers allein der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung in einem noch laufenden Verfahren dient.
  • OLG Celle, 31.07.2020 - 2 Ws 122/20

    Keine dauerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers für gesamtes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23
    Der Senat hält an seiner bereits mehrfach geäußerten (Beschlüsse vom 20.7.2017 - 2 Ws 162/17, juris, vom 3.9.2021 - 2 Ws 245/21 und vom 17.1.2013 - 2 Ws 338/22, jew. n.v.), auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StraFo 2020, 326; OLG Hamburg StraFo 2020, 486; OLG Bremen NStZ 2021, 253; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2.3.2021 - 1 Ws 12/21, juris) überwiegend vertretenen Auffassung fest, dass die Bestellung eines Verteidigers allein der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung in einem noch laufenden Verfahren dient.
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