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   OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04   

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https://dejure.org/2004,3520
OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04 (https://dejure.org/2004,3520)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.04.2004 - 2 Ws 93/04 (https://dejure.org/2004,3520)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. April 2004 - 2 Ws 93/04 (https://dejure.org/2004,3520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Teilfreispruch im Strafverfahren: Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 465 Abs. 2 StPO; § 100 Abs. 1 BRAGO
    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren bei einem Teilfreispruch; Maßgeblichkeit des Verhältnisses von Freispruch zu Verurteilung; Freistellung des Angeklagten von allen Mehrkosten einschließlich seiner eigenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren bei einem Teilfreispruch; Maßgeblichkeit des Verhältnisses von Freispruch zu Verurteilung; Freistellung des Angeklagten von allen Mehrkosten einschließlich seiner eigenen ...

  • Judicialis

    BRAGO § 100 Abs. 1 S. 2; ; BRAGO § 83; ; BRAGO § 97; ; BRAGO § 99; ; StPO § 465 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2396
  • NStZ 2004, 692
  • StV 2006, 33
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Offenburg, 23.11.1994 - Qs 119/94
    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04
    Dies erscheint nicht sachgerecht, weil die Pflichtverteidigergebühren sowohl den verurteilenden als auch den freisprechenden Teil betreffen (ebenso OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Offenburg StV 1995, 309 f.; vgl. auch Löwe/Rosenberg/Hilger, StPO 25. Aufl. § 465 Rdnr. 42 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.1997 - 3 Ws 625/97
    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04
    Dies erscheint nicht sachgerecht, weil die Pflichtverteidigergebühren sowohl den verurteilenden als auch den freisprechenden Teil betreffen (ebenso OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Offenburg StV 1995, 309 f.; vgl. auch Löwe/Rosenberg/Hilger, StPO 25. Aufl. § 465 Rdnr. 42 a. E.).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15

    Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem

    An dieser von ihm bereits unter der Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vertretenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f., Rn. 34 ff. nach juris) und auch unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes aufrechterhaltenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 -) Auffassung, die auch von der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 2 Ws 194/07, Rn. 24 ff. nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264 - Rn. 3 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2013 - 1 Ws 363/13, Rn. 20 nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127 f. - Rn. 7 ff. nach juris; Thüringer OLG, Beschl. v. 28.02.2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 13 nach juris; a. A.: OLG Celle NJW 2004, 2396 - Rn. 7 ff. nach juris; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127 f. - Rn. 10 nach juris) sowie einem Teil der Literatur (vgl. Mayer/Kroiß, a. a. O., § 52 Rn. 2; Volpert, a. a. O., Teil B, § 52 RVG Rn. 57 ff. unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; a. A.: Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 52 RVG Rn. 11; NK-GK/Kotz, § 52 RVG Rn. 15; Löwe-Rosenberg/Hilger, a. a. O., § 465 Rn. 42)geteilt wird, hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von dem Verteidiger hiergegen vorgebrachten Argumente fest.
  • OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14

    Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr;

    Der Gegenauffassung (OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2004, 2 Ws 93/04, juris, Rn. 7 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, juris, Rn. 10) ist nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    bb) Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind bei einem Teilfreispruch in voller Höhe - und nicht etwa nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung (so OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127) - auf den nach der Differenzmethode berechneten Erstattungsanspruch anzurechnen.
  • OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06

    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei einem

    Dies erscheint nicht sachgerecht, weil die Pflichtverteidigergebühren sowohl den verurteilenden als auch den freisprechenden Teil betreffen (so OLG Celle, NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 64; Löwe - Rosenberg - Hilger StPO, 25. Auflage, § 465 Rdn. 42 a. E.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 52 Rdn. 11; a. A.: HansOLG Hamburg Rechtspfleger 1999, 413; Saarl.OLG Rechtspfleger 2000, 564; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe RVG, 16. Auflage, § 56 Rdn. 17).
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07

    Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr

    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07

    Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim

    Auf den Meinungsstreit, ob der Abzug im Fall des Teilfreispruchs im vollem Umfang zu erfolgen hat (so OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564; OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; LG Koblenz, 1. Strafkammer, Rpfleger 2005, 564) oder nur in der Höhe, die prozentual auf den Freispruch entfällt (so OLG Oldenburg StraFo 2007, 127; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Koblenz, 9. Strafkammer, JurBüro 2001, 421), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    Die gegenteilige Auffassung hält die vollständige Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren für ungerechtfertigt, weil so der Erstattungsanspruch eines teilweise freigesprochenen Angeklagten häufig ins Leere gehe, was mit dem sich aus § 465 Abs. 2 StPO ergebenden Grundgedanken unvereinbar sei, dass der Angeklagte kostenmäßig so zu stellen sei, wie er gestanden hätte, wenn allein die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Verfahrens gewesen wäre ( vgl OLGe Celle NJW 2004, 2396; Oldenburg StraFo 2007, 127; Düsseldorf - 3. Strafsenat - NStZ-RR 1999, 64 ).
  • LG Dortmund, 03.02.2005 - 14 (VI) Qs 2/05
    Die Streitfrage, ob bei einem Teilfreispruch gezahlte Pflichtverteidigergebühren auf zu erstattende Wahlverteidigergebühren in vollem Umfange (so OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564) oder nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung zu erstatten sind (so OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle NStZ 2004, 692) kann vorliegend unentschieden bleiben.
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 105/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung geleisteter Pflichtverteidigervergütung auf

    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64 ; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • KG, 26.03.2012 - 1 Ws 24/12

    Erstattung der für den Teilfreispruch entstandenen Wahlverteidigervergütung

    Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift sind die gezahlten Pflichtverteidigergebühren auch bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im Umfang des Obsiegens auf die der Staatskasse zur Last fallenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24. Februar 2010 - 1 Ws 700/09 - bei [...]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; OLG Hamburg, Beschluß vom 3. September 2007 - 2 Ws 194/07 - bei [...]; OLG Saarbrücken, Beschluß vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 - zu § 100 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; Volpert in Burhoff (Hrsg.), RVG 3. Aufl., Rdn. 57 zu § 52 mwN; aA OLG Oldenburg StraFO 2007, 127 und OLG Celle NJW 2004, 2396 - jeweils zu § 100 Abs. 1 Satz 2 BRAGO).
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