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   OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96   

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https://dejure.org/1996,4025
OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96 (https://dejure.org/1996,4025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1996 - 2 Ws 94/96 (https://dejure.org/1996,4025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1996 - 2 Ws 94/96 (https://dejure.org/1996,4025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.05.1981 - 6 BL 583/81
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96
    Für die Annahme einer wiederholten Tatbegehung ist es nach ständiger Rechtsprechung des Strafsenate des OLG Hamm vielmehr ausreichend, wenn eine der wiederholt begangenen Straftaten in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilt oder insoweit gegen den Beschuldigten oder Angeklagten dringender Tatverdacht besteht und das weitere Verfahren, in dem die Haftfrage geprüft wird, nur noch eine der wiederholt begangenen Straftaten betrifft (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 1981, 956; Beschluß des 3. Strafsenats vom 12. April 1994 - 3 Ws 200/94; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1988, 326; OLG Hamburg NJW 1980, 2367 [Ls.]; KK-Boujong, StPO, 3. Aufl. 1994, § 112 a Rn. 12).

    Dieser Ziel würde jedoch zum überwiegenden Teil verfehlt, wenn bei einem entsprechend vorbestraften Wiederholungstäter, der sich abermals einer der Katalogtaten dringend verdächtig gemacht hat, vor der Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr erst die Begehung einer weiteren Katalogtat "abgewartet" werden müßte (so auch schon OLG Hamm MDR 1981, 956).

  • OLG Hamburg, 02.04.1980 - 2 Ws 98/80
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96
    Für die Annahme einer wiederholten Tatbegehung ist es nach ständiger Rechtsprechung des Strafsenate des OLG Hamm vielmehr ausreichend, wenn eine der wiederholt begangenen Straftaten in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilt oder insoweit gegen den Beschuldigten oder Angeklagten dringender Tatverdacht besteht und das weitere Verfahren, in dem die Haftfrage geprüft wird, nur noch eine der wiederholt begangenen Straftaten betrifft (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 1981, 956; Beschluß des 3. Strafsenats vom 12. April 1994 - 3 Ws 200/94; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1988, 326; OLG Hamburg NJW 1980, 2367 [Ls.]; KK-Boujong, StPO, 3. Aufl. 1994, § 112 a Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 12.02.1988 - 1 Ws 43/88
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96
    Für die Annahme einer wiederholten Tatbegehung ist es nach ständiger Rechtsprechung des Strafsenate des OLG Hamm vielmehr ausreichend, wenn eine der wiederholt begangenen Straftaten in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilt oder insoweit gegen den Beschuldigten oder Angeklagten dringender Tatverdacht besteht und das weitere Verfahren, in dem die Haftfrage geprüft wird, nur noch eine der wiederholt begangenen Straftaten betrifft (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 1981, 956; Beschluß des 3. Strafsenats vom 12. April 1994 - 3 Ws 200/94; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1988, 326; OLG Hamburg NJW 1980, 2367 [Ls.]; KK-Boujong, StPO, 3. Aufl. 1994, § 112 a Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08

    Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des

    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Es genügt vielmehr, dass sich der Tatverdacht in diesem Verfahren nur auf eine derartige Straftat erstreckt, der Tatverdächtige aber außerdem wegen zumindest einer weiteren Straftat gleicher Art bereits verurteilt worden ist, so dass insgesamt zwei Anlasstaten ausreichen (so OLG Stuttgart NStZ 1988, 326 f.; OLG Schleswig NStZ 2002, 276 f.; OLG Hamm StV 1997, 310 m. Anm. Hohmann; KK-Boujong, 5. Auflage 2002, § 112a Rn. 12; a.A. OLG Frankfurt StV 1984, 159 f.; Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage 2005, § 112 a Rn. 8; zu Besonderheiten bei Sexualstraftaten an Kindern vgl. OLG Schleswig SchlaHA 2001, 135; OLG Hamburg NStZ-RR 2001, 220 f.; OLG Köln StV 2003, 169 f.).
  • OLG Köln, 18.07.2003 - 2 Ausl 65/03

    Auslieferungshaft; Diziplinarmaßnahme

    Nach der Rechtsprechung des Senats ( 6.5.1994 - 2 Ws 189/94; 8.03.1996 - 2 Ws 94/96 -) ermöglicht § 119 Abs. 3 StPO die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangene in Anlehnung an die Bestimmungen der von den Landesjustizverwaltungen erlassenen Untersuchungshaftvollzugsordnung.
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99

    Fluchtgefahr

    Insoweit weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung der Erlass eines auf § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO gestützten Haftbefehls nicht voraussetzt, dass das Verfahren, in dem die Haftfrage geprüft wird, selbst eine Mehrheit solcher Taten zum Gegenstand hat und es insoweit ausreichend ist, dass eine der wiederholt begangenen Straftaten in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 1996 in StV 1997, S. 310 m. w. N.).
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