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   OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10   

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https://dejure.org/2010,12326
OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,12326)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2010 - 2 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,12326)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2010 - 2 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,12326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 7 RVG, § 33 Abs 3 S 1 RVG, § 33 Abs 4 RVG, § 56 Abs 2 RVG, Nr 4100 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren: Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistandes bei Beistandsleistung gegenüber mehreren Zeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Tätigkeit eines beigeordneten Zeugenbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 05.05.2010 - 2 Ws 34/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines beigeordneten Zeugenbeistands;

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10
    Der Senat hält damit an der Rechtsprechung fest, wonach die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als beigeordneter Beistand eines Zeugen bei dessen Vernehmung als den in Abschnitt 3 des Teil 4 VV RVG geregelten Einzeltätigkeiten entsprechende Tätigkeit zu werden ist (so bereits Senat - Einzelrichter-Beschluss vom 5. Mai 2010 - Aktenzeichen: 2 Ws 34/10 -, wistra 2010, 280-LS, NStZ-RR 210, 327, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2011 - 2 StE 2/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands

    (2) Demgegenüber steht dem nach § 68 b StPO einem Zeugen zur Beistandsleistung für die Dauer seiner Vernehmung beigeordneten Rechtsanwalt nach nunmehr wohl überwiegender Auffassung lediglich eine Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG zu (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1. Strafsenat, Beschl. v. 21. Februar 2011 - 1 Ws 123/10, RVGreport 2011, 259 unter Aufgabe der bisher vertretenen Auffassung; OLG Braunschweig, 1. Strafsenat, Beschl. v. 06. Juli 2010 - Ws 163/10, NdsRpfl 2010, 339; OLG Hamburg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 02. August 2010 - 2 Ws 95/10; OLG Hamburg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 2 Ws 34/10; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschl. v. 14. Juli 2009 - 2 Ws 159/09, StraFo 2009, 474 unter Aufgabe der Rechtsprechung aus OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschl. v. 07. November 2007 - 2 Ws 289/07, StraFo 2008, 45; KG, 1. Strafsenat, Beschl. v. 07. Mai 2009 - 1 Ws 47/09 anders als noch KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschl. v. 15. März 2006 - 5 Ws 506/05, StraFo 2007, 41; OLG Jena, 1. Strafsenat, Beschl. v. 09. Februar 2009 - 1 Ws 370/08; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschl. v. 05. Februar 2009 - III-3 Ws 451/08, Rpfleger 2009, 528; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 328; OLG Celle NdsRpfl 2007, 351; OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 222; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 96; OLG Dresden RVGreport 2008, 265; OLG Bamberg VRS 114, 445; OLG Karlsruhe, 1. Strafsenat, Beschl. v. 28. Oktober 2008 - 1 Ws 176/08, StraFo 2009, 262).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 1 Ws 105/23

    Vergütungsanspruch des nur für die Eröffnung des Haftbefehls beigeordneten

    Ein Verschlechterungsverbot gilt nicht; denn weder die Strafprozessordnung noch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sehen ein solches für das Beschwerdeverfahren vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.1990 - 1 Ws 300/90 -, Juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 Ws 95/10 -, Juris; Landgericht Zweibrücken, Beschluss vom 02.12.2020 - 1 Qs 33/20 -, Juris).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten

    Aus denselben Gründen haben sich auch das Hanseatische Oberlandesgericht (zunächst im oben schon genannten Einzelrichterbeschluss vom 5. Mai 2010, Az.: 2 Ws 34/10 und dann im Senatsbeschluss vom 2. August 2010, Az.: 2 Ws 95/10; beides zitiert nach juris) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 6. Juli 2010, Az.: Ws 163/10; zitiert nach juris) dafür entschieden, dass die Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistandes nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zu erfolgen habe.
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und

    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12

    Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Eine Änderung der Vergütung von Amts wegen und damit eine Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren über den Antrag hinaus auf den nicht angegriffenen, begünstigenden Teil der Gebührenfestsetzung und somit eine Verböserung (reformatio in peius) der angefochtenen Entscheidung, wie sie nach § 63 Abs. 3 GKG für die Streitwertfestsetzung möglich ist, ist weder in § 56 Abs. 2 RVG noch in § 33 RVG für das Beschwerdeverfahren vorgesehen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2010, 2 Ws 95/10, juris).
  • LG Leipzig, 22.05.2014 - 2 Qs 3/14

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    In der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich in den letzten fünf Jahren bundesweit eine herrschende Meinung herausgebildet, welche die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der richterlichen Zeugenvernehmung vergütungsmäßig als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG bewertet (vgl. etwa nur OLG Hamm in StraFo 2009, 474 unter Aufgabe der früher abweichenden Auffassung; KG Berlin in StRR 2014, 120; OLG Düsseldorf in StRR 2013, 79; Thüringer OLG in JurBüro 2011, 473; HansOLG Hamburg v. 2.8.2010, Az.: 2 Ws 95/10; OLG Braunschweig v. 6.7.2010, Az.: Ws 163/10 und OLG München v. 4.3.2014, Az.: 4c Ws 5/14, letztere jeweils veröffentlicht in der Datenbank "juris").
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