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   OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05   

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https://dejure.org/2005,14834
OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05 (https://dejure.org/2005,14834)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2005 - 2 Ww 12/05 (https://dejure.org/2005,14834)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 2 Ww 12/05 (https://dejure.org/2005,14834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Grundstücke gemäß § 9 Gesetz über die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (GrdstVG); Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    GrdstVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 9
    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Grundstücke gemäß § 9 GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05
    Die Versagung der Genehmigung für den Erwerb landwirtschaftlichen Grund und Bodens wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Betriebes muss auch für Nebenerwerbslandwirte eine beweisbedürftige Ausnahme bleiben (BGHZ 112, 86 ff.).
  • OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05
    § 2 GrdstVG ist so zu verstehen, dass immer dann, wenn ein Kaufvertrag zumindest ein Grundstück im rechtlichen Sinne erfasst, das so groß ist, dass seine Veräußerung der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf, auch die Veräußerung der anderen von dem Kaufvertrag erfassten Grundstücke im Rechtssinne, die diese Mindestgröße für sich genommen nicht erreichen, aber mit dem für sich genommen genehmigungsbedürftigen Grundstück im Rechtssinne gemeinsam ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne bilden, der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf (OLG Naumburg, OLGR 2005, 123 ff.).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 290/99

    Champagner bekommen, Sekt bezahlen; Unlautere Verwendung einer Herkunftsangabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05
    a) Der Tatbestand des Versagungsgrundes der ungesunden Verteilung von Grund und Boden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG) ist in der Regel erfüllt, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, während ein leistungsfähiger Voll- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen bereit und in der Lage ist (Netz, GrdstVG , 2. Auflage, S. 454; BGH AgrarR 2002, 321 m.w.N.).
  • OLG Jena, 09.12.2009 - Lw U 640/09

    Ungesunde Bodenverteilung, landwirtschaftliches Unternehmen; Unternehmensverbund

    Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin in absehbarer Zeit tatsächlich Landwirtschaft betreiben werde, hat sie ebenfalls nicht vorgetragen und auch kein Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass sie in absehbarer Zeit Aussicht hätte, sich zu einem leistungsfähigen Landwirt zu entwickeln (vgl. hierzu OLG Schleswig OLGR 2006, 562; OLG Frankfurt RdL 2006, 165; OLG Naumburg OLGR 2006, 1038 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

    Es bedarf einer Ausfüllung des Beurteilungsspielraumes im Einzelfall, die an griffige Kriterien gebunden ist und nicht kleinlich gehandhabt werden sollte (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 -2 Ww 12/05 = OLGR Naumburg 2006, 1038; OLG Jena RdL 1999, 299; OLG Dresden AgrarR 1995, 247; OLG Frankfurt RdL 2000, 188 und 2015, 75; OLG Karlsruhe AgrarR 1992, 348; sowie Netz, a.a.O., S.499 - 506 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Dresden, 10.07.2008 - W XV 1366/07
    Für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, die sich darauf gründen, dass die Genehmigung nicht nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre, kommt es auf die Verhältnisse in dem für die Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblichen Zeitpunkt an, mithin auf den Zeitpunkt der Mitteilung der Erklärung des Siedlungsunternehmens durch die Genehmigungsbehörde an die Veräußerer bzw. den bevollmächtigten Notar, § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG (BGH, Beschluss vom 28.04.2006, aaO; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 19.10.2005 - 2 Ww 12/05 - OLGR Naumburg 2006, 1038).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 20 WLw 1/14

    Genehmigung nach § 9 GrdstVG ohne Einschränkung nach § 10 GrdstVG

    Es bedarf einer Ausfüllung des Beurteilungsspielraumes im Einzelfall , die an griffige Kriterien gebunden ist und nicht kleinlich gehandhabt werden sollte (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 -2 Ww 12/05 = OLGR Naumburg 2006, 1038; OLG Jena RdL 1999, 299; OLG Dresden AgrarR 1995, 247; OLG Frankfurt RdL 2000, 188; OLG Karlsruhe AgrarR 1992, 348; sowie Netz, a.a.O., S.499 - 506 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • AG Traunstein, 30.03.2017 - 3 LW XV 243/16

    Kein Vorkaufsrecht bei teils forstwirtschaftlichem Grundstück

    Ein wesentliches Indiz für die Leistungsfähigkeit dürfte die Erwirtschaftung von Gewinnen sein (vgl. OLG Naumburg, BeckRS 2007, 02624).
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