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   OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99   

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https://dejure.org/2003,8039
OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99 (https://dejure.org/2003,8039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2003 - 2 Wx 102/99 (https://dejure.org/2003,8039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2003 - 2 Wx 102/99 (https://dejure.org/2003,8039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung eines bepflanzten Gartenzaunes nebst Torbogen; Sondereigentum an vertikal nicht abgegrenzten Räumen; Erforderlichkeit der Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu baulichen Veränderungen

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 3; ; WEG § 5; ; WEG § 14; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 22; ; WEG § 47; ; WEG § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen an einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Terrasse als Sondereigentum?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
    Ein Rechtsfehler würde nur dann vorliegen, wenn ein Rechtsbegriff verkannt wurde, die tatsächlichen Verhältnisse nicht richtig ermittelt wurden, die Beweiswürdigung den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zu wider läuft, in sich widersprüchlich ist oder Teile des Beweisergebnisses unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, 564).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
    Grundsätzlich bedurfte diese bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 73, 196).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
    Unter einem Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGHZ 116, 392 (396) und 146, 241 (246)).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
    Eine bauliche Veränderung ist nämlich jede dauerhafte Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums, die vom Aufteilungsplan oder früherem Zustand des Grundstückes abweicht und über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. vgl. Bärmann-Merle, 8. Aufl., § 22 Rdnr. 6, BayObLG, NJW-RR 2002, 445, 446).
  • AG Sinzig, 08.08.2019 - 10a C 8/18

    Gartenterrasse ohne Genehmigung muss beseitigt werden

    Zum einen ist die Privatsphäre der Kläger beeinträchtigt, besteht doch von der errichteten Terrasse eine Einblicksmöglichkeit in die Wohnungen der Kläger (vgl. hierzu BayObLG ZMR 2005, 377; OLG Hamburg ZMR 2003, 524).
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