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OLG Köln, 12.05.2017 - I-2 Wx 104/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschäftswert der notariellen Beurkundung einer Bauverpflichtung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GNotKG § 50 Nr. 3a, Nr. 3b
Bestimmung des Geschäftswerts einer Bauverpflichtung anhand des Verkehrswerts des unbebauten Grundstücks auch bei Errichtung eines Wohnhauses zu Investitionszwecken - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert der notariellen Beurkundung einer Bauverpflichtung
- rechtsportal.de
GNotKG § 50 Nr. 3a ; GNotKG § 50 Nr. 3b
Geschäftswert der notariellen Beurkundung einer Bauverpflichtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurkundung von Bauverpflichtungen: Wie bemisst sich der Geschäftswert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.01.2017 - 6 OH 4/16
- OLG Köln, 12.05.2017 - I-2 Wx 104/17
- BGH, 16.11.2017 - V ZB 124/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1030
- FGPrax 2017, 141
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 19.01.2017 - 6 OH 4/16
Heranziehen nur 20% des Verkehrswerts der unbebauten Grundstücke für die …
Auszug aus OLG Köln, 12.05.2017 - 2 Wx 104/17
Die Beschwerde des Beteiligten 2) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.01.2017, 6 OH 4/16, wird zurückgewiesen.
- BGH, 16.11.2017 - V ZB 124/17
Notarkosten: Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung …
Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung unter anderem in ZNotP 2017, 202 veröffentlicht worden ist, bestimmt sich der Geschäftswert einer Verpflichtung zur Errichtung von Wohngebäuden stets nach § 50 Nr. 3 Buchstabe a GNotKG, unabhängig davon, ob die Wohngebäude von dem Erwerber selbst genutzt oder ob sie verkauft oder vermietet werden sollen. - OLG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 W 102/17
Geltung der Kostenbestimmung des § 111 Abs. 2 S. 1 NJV für Negativatteste in …
Der Senat teilt daher die Auffassung der Oberlandesgerichte Koblenz (NJW-RR 2016, 1277 [OLG Koblenz 22.06.2016 - 14 W 295/16] ) und Köln (FGPrax 2017, 142 [OLG Köln 12.05.2017 - 2 Wx 104/17] ), wonach trotz der Verweisung auf das JVKostG dieses für die Landesjustizbehörden dennoch ausschließlich in den in § 1 Abs. 2 JVKostG enumerativ aufgeführten Fällen anwendbar sein soll, nicht.