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   OLG Hamburg, 25.07.2003 - 2 Wx 112/02   

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https://dejure.org/2003,7053
OLG Hamburg, 25.07.2003 - 2 Wx 112/02 (https://dejure.org/2003,7053)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2003 - 2 Wx 112/02 (https://dejure.org/2003,7053)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 2 Wx 112/02 (https://dejure.org/2003,7053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zur Aushandlung und zum Abschluss eines Verwaltervertrags; Anforderungen an die Erstreckung der Bevollmächtigung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Wohnungseigentümer auf das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltervertragsabschluß durch Verwaltungsbeirat

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 43 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 45 Abs. 1; ; WEG § 10; ; WEG § 26 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 26 Abs. 1
    Zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Verwaltungsbeirates, einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen, durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 864
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 17.07.2003 - 2 Wx 147/00

    Mehrheitliche Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über die inhaltliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2003 - 2 Wx 112/02
    Soll der Wohnungseigentümerversammlung die Befugnis dazu genommen werden, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht aus, vielmehr bedarf es einer Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG, um die Befugnis auf den Verwaltungsbeirat zu übertragen (Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 29 Rn 14 m.w.N.), zumal auch die aus dem Verfahren 2 Wx 147/00 (= 318 T 111/00 = 303 II 48/99 b) bekannte Teilungserklärung zur Wohnungseigentumsanlage B allee in Hamburg keine Abweichung von der genannten gesetzlichen Regel vorsieht.
  • LG Düsseldorf, 13.04.2016 - 25 S 123/14

    Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Beschlusses einer

    Dagegen genügt ein Mehrheitsbeschluss zur Übertragung der Befugnisse zum Aushandeln und Unterzeichnen des Vertrages dann, wenn die Befugnis nicht allgemein auf den Verwaltungsbeirat übertragen werden soll, sondern die Kompetenzverlagerung nur für einen ganz konkreten Einzelfall hinsichtlich eines bestimmten, in seinen Eckpunkten bereits festgelegten Verwaltervertrages gelten soll (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 2 Wx 112/02, ZMR 2003, 864; Landgericht Köln, Urteil vom 31. Januar 2013 - 29 S 135/12, ZWE 2013, 412 B).
  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02

    Vergleichsverhandlungen über Zahlungsrückstände

    Soll der Wohnungseigentümerversammlung durch uneingeschränkte Bevollmächtigung eines Miteigentümers die Befugnis genommen werden, hierüber selber zu entscheiden, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht aus, da dies eine grundlegende Änderung der Organisationsform der Eigentümergemeinschaft darstellen würde; vielmehr bedarf es einer Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG, um eine derartige Befugnis auf einzelne Wohnungseigentümer zu übertragen (vgl. Senat ZMR 2003, 864 für den Abschluss eines Verwaltervertrages).
  • OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 Wx 104/02

    Erledigungswirkung einer beschlossenen Jahresabrechnung für den entsprechenden

    Die einzelnen Wohnungseigentümer persönlich haben den Verfahrensbevollmächtigten mit ihrer Vertretung in den verschiedenen Wohnungseigentumsverfahren beauftragt, wie die vom Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren 2 Wx 112/02 präsentierten Vollmachtsurkunden im Original ergeben.
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