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   OLG Köln, 22.07.2020 - I-2 Wx 131/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27820
OLG Köln, 22.07.2020 - I-2 Wx 131/20 (https://dejure.org/2020,27820)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2020 - I-2 Wx 131/20 (https://dejure.org/2020,27820)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - I-2 Wx 131/20 (https://dejure.org/2020,27820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ohne Unterschrift gehts nicht - Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Auch Änderungen eines Testaments müssen unterschrieben werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Testamentskopie - und die handschriftlichen Änderungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brüder streiten ums Erbe - Änderungen im Testament sind extra zu unterschreiben, sonst sind sie nicht gültig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ohne Unterschrift gehts nicht - Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testamentsänderungen bedürfen Unterschrift des Erblassers

  • etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Bedürfen Änderungen eines Testaments der Unterschrift?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderung eines Testaments: immer Unterschrift notwendig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament: Anforderungen an die Wirksamkeit einer Testamentsänderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
    Nichts anderes folgt auch aus der vorgenannten Entscheidung des OLG München, der abweichend von der vorliegenden Fallkonstellation eine Änderung zugrunde lag, die nicht nur mit Datumsangabe sondern auch mit (erneuter) eigenhändiger Unterschrift abgefasst war (vgl. hierzu auch OLG München, Beschlüsse vom 31.08.2011, 31 Wx 179/10 und vom 13.09.2011, 31 Wx 298/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019, 25 Wx 65/18).Dies gilt umso mehr, als die Erblasserin ihre erste Änderung vom 17.01.2008 unterzeichnet hat und lediglich die zweite Änderung vom 01.01.2019 nicht erneut unterschrieben hat.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2019 - 25 Wx 65/18

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wegen Formunwirksamkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
    Nichts anderes folgt auch aus der vorgenannten Entscheidung des OLG München, der abweichend von der vorliegenden Fallkonstellation eine Änderung zugrunde lag, die nicht nur mit Datumsangabe sondern auch mit (erneuter) eigenhändiger Unterschrift abgefasst war (vgl. hierzu auch OLG München, Beschlüsse vom 31.08.2011, 31 Wx 179/10 und vom 13.09.2011, 31 Wx 298/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019, 25 Wx 65/18).Dies gilt umso mehr, als die Erblasserin ihre erste Änderung vom 17.01.2008 unterzeichnet hat und lediglich die zweite Änderung vom 01.01.2019 nicht erneut unterschrieben hat.
  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
    Maßgeblich ist daher, dass die letztwillige Verfügung am Ende der erforderlichen Form entspricht und der Erblasser sie als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung ansah und als solche behandelt wissen wollte (vgl. OLG München, Beschluss v. 25.10.2005, 31 Wx 72/05 m.w.N.).
  • OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10

    Testament: Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie des

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
    Nichts anderes folgt auch aus der vorgenannten Entscheidung des OLG München, der abweichend von der vorliegenden Fallkonstellation eine Änderung zugrunde lag, die nicht nur mit Datumsangabe sondern auch mit (erneuter) eigenhändiger Unterschrift abgefasst war (vgl. hierzu auch OLG München, Beschlüsse vom 31.08.2011, 31 Wx 179/10 und vom 13.09.2011, 31 Wx 298/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019, 25 Wx 65/18).Dies gilt umso mehr, als die Erblasserin ihre erste Änderung vom 17.01.2008 unterzeichnet hat und lediglich die zweite Änderung vom 01.01.2019 nicht erneut unterschrieben hat.
  • AG Leverkusen, 20.05.2020 - 9 VI 174/19
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 17.06.2020 wird der am 20.05.2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen - 9 VI 174/19 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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