Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.07.2003 - 2 Wx 134/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlusskompetenz des Verwaltungsbeirats ; Beschlussfassung der Wohnungseigentümer; Anfechtbarkeit der von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse
- Judicialis
WEG § 20; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 29; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestandskraft von Beschlüssen bei Verlagerung der Beschlusskompetenz von der Wohnungseigentümerversammlung auf den Verwaltungsbeirat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlusskompetenz des Verwaltungsbeirates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.10.1999 - 318 T 64/99
- OLG Hamburg, 09.07.2003 - 2 Wx 134/99
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 773
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2003 - 2 Wx 134/99
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500 = FGPrax 2000, 222), wonach ein von einer Wohnungseigentümerversammlung trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss nichtig ist, ändert an der bloßen Anfechtbarkeit der in Rede stehenden Beschlüsse nichts.Die unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall durch Beschluss entspricht dem satzungswidrigen Beschluss im Gesellschaftsrecht und hat zur Folge, dass ein solcher Beschluss bestandskräftig wird, falls er nicht fristgerecht angefochten und für unwirksam erklärt worden ist (Beiz FGPrax 2001, 14 f. in der Anm. zur Entscheidung des BGH vom 20.09.2000; desgleichen Anm. von Rapp DNotZ 2000, 864 ff, 866 unter 3 a)).
- OLG Hamburg, 14.07.2003 - 2 Wx 134/00
Anfechtung von inhaltsgleichen Zweitbeschlüssen
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung in der Parallelsache 2 Wx 134/99 mit Beschluss vom 9. Juli 2003 ausgeführt, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der gegen die Bestimmungen des § 14 Abs. 7 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 der Teilungserklärung verstößt, nicht nichtig ist und die Wohnungseigentümer bindet; auf jene Entscheidung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen. - OLG Hamburg, 14.07.2003 - 2 Wx 135/00
Gültigkeit von Zweitbeschlüssen aus Wohnungseigentümerversammlungen die sich auf …
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung in der Parallelsache 2 Wx 134/99 mit Beschluss vom 9. Juli 2003 ausgeführt, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der gegen die Bestimmungen des § 14 Abs. 7 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 der Teilungserklärung verstößt, nicht nichtig ist und die Wohnungseigentümer bindet; auf jene Entscheidung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen.