Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.07.2003 - 2 Wx 134/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10003
OLG Hamburg, 09.07.2003 - 2 Wx 134/99 (https://dejure.org/2003,10003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 Wx 134/99 (https://dejure.org/2003,10003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 Wx 134/99 (https://dejure.org/2003,10003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlusskompetenz des Verwaltungsbeirats ; Beschlussfassung der Wohnungseigentümer; Anfechtbarkeit der von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse

  • Judicialis

    WEG § 20; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 29; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskraft von Beschlüssen bei Verlagerung der Beschlusskompetenz von der Wohnungseigentümerversammlung auf den Verwaltungsbeirat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusskompetenz des Verwaltungsbeirates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 773
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2003 - 2 Wx 134/99
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500 = FGPrax 2000, 222), wonach ein von einer Wohnungseigentümerversammlung trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss nichtig ist, ändert an der bloßen Anfechtbarkeit der in Rede stehenden Beschlüsse nichts.

    Die unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall durch Beschluss entspricht dem satzungswidrigen Beschluss im Gesellschaftsrecht und hat zur Folge, dass ein solcher Beschluss bestandskräftig wird, falls er nicht fristgerecht angefochten und für unwirksam erklärt worden ist (Beiz FGPrax 2001, 14 f. in der Anm. zur Entscheidung des BGH vom 20.09.2000; desgleichen Anm. von Rapp DNotZ 2000, 864 ff, 866 unter 3 a)).

  • OLG Hamburg, 14.07.2003 - 2 Wx 134/00

    Anfechtung von inhaltsgleichen Zweitbeschlüssen

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung in der Parallelsache 2 Wx 134/99 mit Beschluss vom 9. Juli 2003 ausgeführt, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der gegen die Bestimmungen des § 14 Abs. 7 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 der Teilungserklärung verstößt, nicht nichtig ist und die Wohnungseigentümer bindet; auf jene Entscheidung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen.
  • OLG Hamburg, 14.07.2003 - 2 Wx 135/00

    Gültigkeit von Zweitbeschlüssen aus Wohnungseigentümerversammlungen die sich auf

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung in der Parallelsache 2 Wx 134/99 mit Beschluss vom 9. Juli 2003 ausgeführt, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der gegen die Bestimmungen des § 14 Abs. 7 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 der Teilungserklärung verstößt, nicht nichtig ist und die Wohnungseigentümer bindet; auf jene Entscheidung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht