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   OLG Köln, 21.07.2014 - I-2 Wx 191/14, 2 Wx 191/14   

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https://dejure.org/2014,26416
OLG Köln, 21.07.2014 - I-2 Wx 191/14, 2 Wx 191/14 (https://dejure.org/2014,26416)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2014 - I-2 Wx 191/14, 2 Wx 191/14 (https://dejure.org/2014,26416)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - I-2 Wx 191/14, 2 Wx 191/14 (https://dejure.org/2014,26416)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsrecht des Registergerichts hinsichtlich einer eingereichten Gesellschafterliste; Zulässigkeit eines Zusatzes hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung in Bezug auf einen Gesellschaftsanteil

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks in die Gesellschafterliste

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht des Registergerichts hinsichtlich einer eingereichten Gesellschafterliste; Zulässigkeit eines Zusatzes hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung in Bezug auf einen Gesellschaftsanteil

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 40 Abs. 1
    Prüfungsrecht des Registergerichts hinsichtlich einer eingereichten Gesellschafterliste

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks in Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ergänzende Angaben in Gesellschafterliste, Gesellschafterliste, GmbHG § 40 Abs. 1, Keine inhaltliche Prüfungspflicht der Gesellschafterliste, Liste der Gesellschafter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Testamentsvollstreckervermerk in Gesellschafterliste

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Testamentsvollstreckervermerk in Gesellschafterliste

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Testamentsvollstreckervermerk in Gesellschafterliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1834
  • FGPrax 2014, 220
  • FamRZ 2015, 363
  • DB 2014, 2214
  • Rpfleger 2015, 90
  • NZG 2014, 1272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 15/11

    Dauertestamentsvollstreckung über Nachlass eines Kommanditisten: Eintragung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 2 Wx 191/14
    In einer nach § 40 Abs. 1 GmbHG einzureichenden Gesellschafterliste ist ein Zusatz, wonach in Bezug auf einen Gesellschaftsteil Testamentsvollstreckung angeordnet ist, unzulässig (Abgrenzung zu BGH, Beschl. vom 14.02.2012 - II ZB 15/11 = GFPrax 2012, 121 f.).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2012 (II ZB 15/12 = FGPrax 2012, 121 f.) folge nicht anderes; dieser beziehe sich auf einen Kommanditanteil; die dort angestellten Erwägungen seien auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.

    Dort können aber grundsätzlich nur solche Tatsachen und Rechtsverhältnisse aufgenommen werden, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist; darüber hinausgehende Eintragungen sind nur zulässig, wenn ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs an der entsprechenden Information besteht (BGH NJW 1998, 1071; BGH FGPrax 2012, 121 m.w.Nachw.).

    dd) Soweit der Bundesgerichtshof in seinem von der Beschwerde angeführten Beschluss vom 14.02.2012 (II ZB 11 = FGPrax 2012, 121 f.) ein Informationsbedürfnis des Rechtsverkehrs über die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil bejaht hat, sind die dortigen Überlegungen auf den hier vorliegenden Fall der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht übertragbar.

    Auch insoweit entfalte die Testamentsvollstreckung eine unmittelbare haftungsrechtliche Außenwirkung (BGH FGPrax 2012, 121, 122).

    Da diesen Einfluss wegen der in §§ 2205, 2211 BGB angeordneten Rechtsfolgen grundsätzlich allein der Testamentsvollstrecker ausüben könne, bestehe ein berechtigtes Interesse des Rechtsverkehrs, nicht nur die Namen der Kommanditisten zu erfahren, sondern auch über angeordnete Testamentsvollstreckung unterrichtet zu werden (BGH FGPrax 2012, 121, 122).

    Auch der Bundesgerichtshof hat die genannte Überlegung in Bezug auf die Kommanditgesellschaft nur ergänzend herangezogen und im Übrigen betont, dass jede Aufnahme von Angaben in des Handelsregister über den gesetzlichen vorgesehenen Inhalt hinaus einer besonderen Rechtfertigung bedarf (BGH FGPrax 2012, 121) - die hier indes gerade nicht gegeben ist .

  • OLG München, 15.11.2011 - 31 Wx 274/11

    GmbH-Geschäftsführung: Eintragungsfähigkeit einer Gesellschafterliste mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 2 Wx 191/14
    Wie sich auch aus dem Beschluss des OLG München vom 15.11.2011 (31 Wx 274/11 = FGPrax 2012, 37 ff.) ergebe, sei die Anbringung eines Testamentsvollstreckervermerks in der Gesellschafterliste zur Erfüllung der mit ihr nach Maßgabe des § 16 GmbHG verfolgten Zwecke nicht notwendig und deshalb auch nicht zulässig.

    Dabei steht es mit Rücksicht auf den auch insoweit geltenden Grundsatz der Registerklarheit nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu ergänzen (BGH FGPrax 2012, 26, OLG München, FGPrax 2009, 277 f.; OLG München, FGPrax 2012, 37; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 75).

    Dem hat sich auch das OLG München (FGPrax 2012, 37 ff.) angeschlossen und deshalb die Zurückweisung einer entsprechenden Gesellschafterliste durch das Registergericht bestätigt.

  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 2 Wx 191/14
    Dort können aber grundsätzlich nur solche Tatsachen und Rechtsverhältnisse aufgenommen werden, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist; darüber hinausgehende Eintragungen sind nur zulässig, wenn ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs an der entsprechenden Information besteht (BGH NJW 1998, 1071; BGH FGPrax 2012, 121 m.w.Nachw.).

    Dabei ist mit Rücksicht auf die strenge Formulierung des Registerrechts mit gesetzlich nicht vorgesehenen Eintragungen Zurückhaltung geboten (BGH NJW 1998, 1071).

  • BGH, 20.09.2011 - II ZB 17/10

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung:

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 2 Wx 191/14
    Dabei steht es mit Rücksicht auf den auch insoweit geltenden Grundsatz der Registerklarheit nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu ergänzen (BGH FGPrax 2012, 26, OLG München, FGPrax 2009, 277 f.; OLG München, FGPrax 2012, 37; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 75).

    Dieser Argumentation ist indes die Grundlage entzogen; der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die Gesellschafterliste keinen Vertrauenstatbestand dafür begründet, dass ein Geschäftsanteil frei von Belastungen ist oder der Gesellschafter in seiner Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil nicht beschränkt ist (FGPrax 2012, 26, 27 f.).

  • OLG München, 08.09.2009 - 31 Wx 82/09

    GmbH: Zurückweisung einer Gesellschafterliste durch das Registergericht

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 2 Wx 191/14
    Dabei steht es mit Rücksicht auf den auch insoweit geltenden Grundsatz der Registerklarheit nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu ergänzen (BGH FGPrax 2012, 26, OLG München, FGPrax 2009, 277 f.; OLG München, FGPrax 2012, 37; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 75).
  • BGH, 24.02.2015 - II ZB 17/14

    Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wies das Oberlandesgericht (OLG Köln, ZIP 2014, 1834) zurück.
  • BGH, 07.05.2019 - II ZB 12/16

    Gerichtsgebühr für eine die Aufnahme einer Gesellschafterliste in den

    Im Streitfall findet die zu diesem Abschnitt gehörende Nr. 19123 KV GNotKG Anwendung (im Ergebnis ebenso für die das Beschwerdeverfahren betreffende Parallelbestimmung Nr. 19112 KV GNotKG: OLG Köln, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 2 Wx 191/14, juris Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2023 - 20 W 132/22

    Zur Aufnahme der GmbH-Gesellschafterliste in den Registerordner

    Hierfür genügt ihr rechtliches Interesse daran, verbindlich zu klären, wer konkret ihr gegenüber nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Inhaber eines Geschäftsanteils gilt und entsprechend von ihr als solcher behandelt werden muss, etwa um ihre eigene Struktur betreffende Beschlüsse wirksam fassen zu können (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 22.11.2010, Az. 20 W 333/10, zitiert nach juris; mit ähnlicher Begründung etwa Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 22 W 15/18, zitiert nach juris; ohne Begründung von einer Beschwerdebefugnis der betroffenen Gesellschaft ausgehend etwa Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.05.2016, Az. I-27 W 27/16, Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. I-2 Wx 191/14 und Oberlandesgericht München, Beschluss vom 06.02.2013, 31 Wx 8/13, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Görner in Rowedder/Pentz, GmbHG 7. Aufl. 2022, § 40, Rn. 56 m. w. N.; Servatius in Noack/Servatius/Haas/Servatius, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 40, Rn. 79a).
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