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   OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17   

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https://dejure.org/2017,37213
OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17 (https://dejure.org/2017,37213)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2017 - 2 Wx 193/17 (https://dejure.org/2017,37213)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2017 - 2 Wx 193/17 (https://dejure.org/2017,37213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Einreichung eines Scheidungsantrags durch den Erblasser

  • rechtsportal.de

    FamFG § 3 ; FamFG § 5 ; FamFG § 343 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Einreichung eines Scheidungsantrags durch den Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1369
  • FGPrax 2017, 277
  • FamRZ 2018, 129
  • Rpfleger 2018, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    Hierbei hat die Rechtspflegerin auch nicht auf die für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse - den Schwerpunkt der Bindungen einer Person insbesondere in sozialer, familiärer und beruflicher Hinsicht zu einem bestimmten Ort, d.h. ihren Daseinsmittelpunkt (BGH NJW 1993, 2047-2050; Schulte-Bunert/Weinreich/Burandt, FamFG, 5. Aufl. 2016, § 343 Rn. 8, 9) - abgestellt, sondern allein auf die Meldeverhältnisse, die aber bezüglich der Frage, wo eine Person ihren Daseinsmittelpunkt hat, nur bedingt aussagekräftig sind (Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 343 Rn. 66).

    Die Erblasserin hatte ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in L. Eine Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo sich der Schwerpunkt ihrer Bindungen insbesondere in sozialer, familiärer und beruflicher Hinsicht, d.h. ihr Daseinsmittelpunkt befindet (BGH NJW 1993, 2047-2050; Schulte-Bunert/Weinreich/Burandt, FamFG, 5. Aufl. 2016, § 343 Rn. 8, 9).

    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird vielmehr grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf längere Zeit angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig anstelle des bisherigen Daseinsmittelpunkts sein soll (BGH NJW 1993, 2047-2050).

  • OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14

    Bindungswirkung einer Verweisung in Nachlasssachen durch das Amtsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    Weicht es von der Gesetzeslage oder der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, dann muss es dies wenigstens gesehen und die eigene Auffassung begründet haben; fehlt es daran, ist die Verweisung willkürlich (Senat FGPrax 2014, 282, 283; KG, KGR 2000, 68).

    Zudem kann die "Abgabe" vom 08.06.2017 auch deshalb keine Bindungswirkung im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 FamFG entfalten, weil es an einer nachvollziehbaren Begründung fehlt (vgl. hierzu: Senat, FGPrax 2014, 282, 283).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 3 Sa 5/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    Gleiches gilt, wenn das verweisende Gericht die maßgeblichen Umstände weder prüft noch nachvollziehbar aufzeigt (Senat, aaO; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 27).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2013 - 9 AR 11/13

    Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 5 Rn. 45; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10

    Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 5 Rn. 45; jeweils m.w.N.).
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 3 Rn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne sind Verweisungsbeschlüsse insbesondere dann, wenn sie auf objektiver Willkür beruhen, wenn sie also schlechterdings nicht als im Rahmen des Gesetzes ergangen angesehen werden können, weil sie nicht nur auf unrichtiger Rechtsanwendung beruhen, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2006, 847; KG, FamRZ 2011, 319; weitere Nachweise bei Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 3 Rn. 53 sowie zur inhaltsgleichen Regelung in § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bei Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 17).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2017 - 2 Wx 193/17
    Im Übrigen wäre auch bei der hier nicht maßgeblichen Frage, wo die Erblasserin ihren Wohnsitz hatte, nicht auf die Meldeverhältnisse, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen gewesen (vgl. zu § 343 FamFG a.F.: OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112, 113).
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