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   OLG Köln, 03.01.2011 - I-2 Wx 197/10   

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https://dejure.org/2011,8176
OLG Köln, 03.01.2011 - I-2 Wx 197/10 (https://dejure.org/2011,8176)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.2011 - I-2 Wx 197/10 (https://dejure.org/2011,8176)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - I-2 Wx 197/10 (https://dejure.org/2011,8176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Beschwerde gegen einen Hinweis des Grundbuchamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung von Bedenken durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 563
  • FGPrax 2011, 172
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 132/97

    Anfechtbarkeit einer Verfügung des Grundbuchamts, die Ausführungen zur Rechtslage

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10
    Wesentliches Merkmal einer solchen Entscheidung ist deren Verbindlichkeit (vgl. BGH NJW 1980, 2521; BayObLG 1994, 199 [200 f.]; BayObLG NJW-RR 1998, 737 [738]; OLG Zweibrücken, FGPrax 1997, 127 f.; Hügel/Kramer, GBO, 2. Aufl. 2010, § 71, Rdn. 80, 81), wie sie sowohl einer Ablehnung eines Eintragungsantrages als auch einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO eigen ist.

    Ein statt dessen hier vorliegender bloßer Hinweis ist auch dann nicht anfechtbar, wenn er - wie dies hier bei der zu den Akten genommenen Urschrift der Verfügung vom 2. Dezember 2010, nicht aber bei ihrer dem Notar zugeleiteten, insoweit von der Urschrift abweichenden Abschrift jener Verfügung der Fall ist - von dem Grundbuchamt als "Zwischenverfügung" bezeichnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 [531]; BayObLG NJW-RR 1998, 737; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Wx 195/10 - LG Mönchengladbach, RPfleger 2001, 201 f.; Hügel/Kramer, a.a.O., § 71, Rdn. 88).

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10
    Wesentliches Merkmal einer solchen Entscheidung ist deren Verbindlichkeit (vgl. BGH NJW 1980, 2521; BayObLG 1994, 199 [200 f.]; BayObLG NJW-RR 1998, 737 [738]; OLG Zweibrücken, FGPrax 1997, 127 f.; Hügel/Kramer, GBO, 2. Aufl. 2010, § 71, Rdn. 80, 81), wie sie sowohl einer Ablehnung eines Eintragungsantrages als auch einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO eigen ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2000 - 9 W 75/00

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zum Zwecke der einstweiligen Einstellung

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10
    Ein statt dessen hier vorliegender bloßer Hinweis ist auch dann nicht anfechtbar, wenn er - wie dies hier bei der zu den Akten genommenen Urschrift der Verfügung vom 2. Dezember 2010, nicht aber bei ihrer dem Notar zugeleiteten, insoweit von der Urschrift abweichenden Abschrift jener Verfügung der Fall ist - von dem Grundbuchamt als "Zwischenverfügung" bezeichnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 [531]; BayObLG NJW-RR 1998, 737; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Wx 195/10 - LG Mönchengladbach, RPfleger 2001, 201 f.; Hügel/Kramer, a.a.O., § 71, Rdn. 88).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10
    Ein statt dessen hier vorliegender bloßer Hinweis ist auch dann nicht anfechtbar, wenn er - wie dies hier bei der zu den Akten genommenen Urschrift der Verfügung vom 2. Dezember 2010, nicht aber bei ihrer dem Notar zugeleiteten, insoweit von der Urschrift abweichenden Abschrift jener Verfügung der Fall ist - von dem Grundbuchamt als "Zwischenverfügung" bezeichnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 [531]; BayObLG NJW-RR 1998, 737; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Wx 195/10 - LG Mönchengladbach, RPfleger 2001, 201 f.; Hügel/Kramer, a.a.O., § 71, Rdn. 88).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 15 W 440/10

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer BGB -Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10
    Mit Verfügung vom 2. Dezember 2010 hat der Rechtspfleger des Grundbuchamts dem Notar mitgeteilt, dass dem Antrag vom 10. November 2010 "noch nicht entsprochen werden" könne, und sich auf einen Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 2. November 2010 - 15 W 440/10 - bezogen.
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2023 - 5 W 12/23

    Zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit;

    Der Senat hat davon abgesehen, das unmittelbar bei ihm als Beschwerdegericht eingelegte Rechtsmittel dem Grundbuchamt vorab zur Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 75 GBO zuzuleiten, sondern im Beschleunigungsinteresse von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, in der Sache sogleich selbst zu entscheiden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2013 - 12 Wx 26/13, FGPrax 2014, 56; OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2011 - I-2 Wx 197/10, FGPrax 2011, 172 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen

    Anders als in den Fällen des OLG Köln (FGPrax 2011, 172) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2521) sprach hier aus Sicht des Empfängers nichts dafür, daß noch eine förmliche Entscheidung nachfolgen werde.

    Geht eine Beschwerde -wie hier-unmittelbar bei dem Beschwerdegericht ein, so ist dieses berechtigt, selbst zu entscheiden, ohne die Sache zunächst dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe zuzuleiten (Demharter a.a.O. § 75 Rn 1; OLG Köln FGPrax 2011, 172).

  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13

    Grundbucheintragung: Inhaltsänderung bei einem eingetragenen Erbbaurecht

    Indessen ist der Senat nicht gehindert, ohne Rückgabe der Akten zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 172; siehe auch Senat vom 15.3.2013, 34 Wx 91/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 227/16

    Bezeichnung des zu beseitigenden Hindernisses ist wesentlich für eine

    Fehlt als ihr wesentlicher Bestandteil die Angabe, dass und wie das bezeichnete Hindernis beseitigt werden kann, so liegt nur ein nicht der Beschwerde unterliegender Hinweis oder eine nicht anfechtbare Meinungsäußerung vor, selbst wenn die Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet und/oder mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 172; BayObLG NJW-RR 1998, 737; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 75; Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 19; Meikel/Schmidt-Räntsch § 71 Rn. 27; a.A. Wilke in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17; OLG Düsseldorf MDR 2012, 724).
  • OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16

    Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters für Recherchen über eine

    Von einer förmlichen (Nicht-) Abhilfeentscheidung des Grundbuchamts nach § 75 GBO hängt die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts nicht ab (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 427; OLG Köln MDR 2011, 563).
  • OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 303/12

    Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters: Nachweis des Inhalts

    Eine vorherige Vorlage des Rechtsmittels an das Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe ist nicht erforderlich (OLG Köln FGPrax 2011, 172), zumal auf der Grundlage der vom Grundbuchamt bereits in seinen Beschlüssen vom 24.7.
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 Wx 214/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den

    In einem solchen Fall ist es nicht zwingend geboten, die Sache zunächst dem Grundbuchamt zur Prüfung der Frage der Abhilfe (§ 75 GBO) vorzulegen (Senat, Beschluss vom 3.1. 2011 - 2 Wx 197/10 - FGPrax 2011, 172; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 75 Rn. 1); vielmehr kann das Beschwerdegericht auch sogleich selbst entscheiden.
  • OLG Naumburg, 15.04.2013 - 12 Wx 1/13

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Aufhebung der gemeinschaftlichen Buchung von

    Denn das Abhilfeverfahren ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Beschwerde, dessen Devolutiveffekt oder die Sachentscheidung selbst (z. B. OLG Köln FGPrax 2011, 172; Demharter, Rdn. 1 zu § 75 GBO).
  • OLG Naumburg, 19.09.2018 - 12 Wx 40/17

    Gerichtskosten in Grundbuchsache: Festzusetzende Gerichtsgebühr im Falle der

    Der Regelungsgehalt im Hinblick auf die Hauptsache ist sowohl einer Ablehnung eines Eintragungsantrages durch das Grundbuchamt als auch einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO zu Eigen (so auch OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2011, 2 Wx 197/10, FGPrax 2011, 172, das auf die Verbindlichkeit der Zwischenverfügung abstellt).
  • OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen Überleitung des dem italienischen

    Der Senat ist jedoch nicht gehindert, ohne Rückgabe der Akten an das Grundbuchamt zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens in der Sache selbst zu entscheiden (OLG Köln FGPrax 2011, 172).
  • OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19

    Äußerung einer Rechtsmeinung keine eigene Sachentscheidung

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2011 - 3 W 126/11

    Bundesverfassungsrecht: Rechtsfähigkeit von Religionsgesellschaften

  • OLG Brandenburg, 26.04.2018 - 5 W 159/17

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des

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