Rechtsprechung
OLG Köln, 12.02.2014 - I-2 Wx 25/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1945 Abs. 1; EGBGB Art. 11 Abs. 1; GVG § 184 S. 1
Keine Fristwahrung durch Ausschlagungserklärung in fremder Sprache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft in einer in einer fremden Sprache abgefassten Urkunde eines ausländischen Notars
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1944 Abs. 2 S. 1; GVG § 184
Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft in einer in einer fremden Sprache abgefassten Urkunde eines ausländischen Notars - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Richtervorbehalt für die Erteilung eines Erbscheins bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Richtervorbehalt für die Erteilung eines Erbscheins bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Richtervorbehalt für die Erteilung eines Erbscheins bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung
- notare-wuerttemberg.de , S. 28 (Entscheidungsbesprechung)
Ausschlagungserklärung in fremder Sprache nicht fristwahrend
Verfahrensgang
- AG Aachen, 03.05.2013 - 704 VI 24/11
- OLG Köln, 12.02.2014 - I-2 Wx 25/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1037
- FamRZ 2014, 1576
- Rpfleger 2014, 428
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Bremen, 08.12.1999 - L 3 V 68/97
Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 2 Wx 25/14
Letzteres ist anerkannt für Klageeinreichungen oder Rechtsmittelschriften; insoweit geltende Fristen werden nur dadurch gewahrt, dass neben dem fremdsprachlichen Original binnen der Frist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bei Gericht eingereicht wird (vgl. etwa Landessozialgericht Bremen, Beschluss vom 08.12.1999 - L 3 V 68/97 - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001 - L 3 U 4894/99 - juris; BayObLG StAZ 2004, 69;… Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, Art. 184 Rn. 5;… Zöller/Lückemann, 30. Aufl. 2014, Art. 184 GVG Rn. 3). - BayObLG, 19.12.2003 - 1Z BR 42/03
Deutsch als Gerichtssprache: Sofortige weitere Beschwerde im FGG -Verfahren in …
Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 2 Wx 25/14
Letzteres ist anerkannt für Klageeinreichungen oder Rechtsmittelschriften; insoweit geltende Fristen werden nur dadurch gewahrt, dass neben dem fremdsprachlichen Original binnen der Frist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bei Gericht eingereicht wird (vgl. etwa Landessozialgericht Bremen, Beschluss vom 08.12.1999 - L 3 V 68/97 - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2001 - L 3 U 4894/99 - juris; BayObLG StAZ 2004, 69;… Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, Art. 184 Rn. 5;… Zöller/Lückemann, 30. Aufl. 2014, Art. 184 GVG Rn. 3). - BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
Auszug aus OLG Köln, 12.02.2014 - 2 Wx 25/14
Dafür spricht zum einen der Wortlaut, der ausreichen lässt, dass eine letztwillige Verfügung "vorliegt" (BayObLGZ 1977, 59;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 12); und zum anderen die Zielrichtung der Regelung, welche die Prüfung der Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung und deren Maßgeblichkeit für die Erbfolge - hier insbesondere die des Wegfalls testamentarischer Erben und die damit verbundene Frage der Wirksamkeit einer Ausschlagung - durch den Richter bezweckt; dieser Gesichtspunkt liegt auch der Regelung des § 16 Abs. 2 RPflG zugrunde, welche die Möglichkeit vorsieht, dass der Richter dann, wenn trotz Vorliegens einer letztwilligen Verfügung die gesetzliche Erbfolge eingreift, die Erteilung des Erbscheins dem Rechtspfleger übertragen kann.
- OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14
Adressat der Erbausschlagung durch eine in Großbritannien lebende Erbin
Nach anderer Auffassung ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB im Fall der Erbausschlagung aber durchaus anzuwenden und kann also auch für die Form der Ausschlagungserklärung auf das Ortsrecht abgestellt werden (OLG Köln RPfleger 2014, 428, 430;… Dutta in MüKo zum BGB , 6. Aufl. 2015, Art. 25 EGBGB Rnr. 243 und Dörner in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2007, Art. 25 EGBGB Rnr. 116). - OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20
Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und …
Es kann dabei dahinstehen, ob das Interesse an der Erteilung eines Erbscheins nach § 792 ZPO ungeachtet des Nachlasswerts stets in voller Höhe der Forderung anzusetzen ist (so für den umgekehrten Fall der Beschwer des angeblichen Erben bei überschuldetem Nachlass OLG Köln FamRZ 2014, 1576, 1577).