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   OLG Köln, 14.02.2014 - I-2 Wx 299/13   

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OLG Köln, 14.02.2014 - I-2 Wx 299/13 (https://dejure.org/2014,14870)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2014 - I-2 Wx 299/13 (https://dejure.org/2014,14870)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - I-2 Wx 299/13 (https://dejure.org/2014,14870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden Testaments

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247 Abs. 1
    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Aus mehreren Blättern bestehendes Testament, dem die abschließende Unterschrift fehlt, ist unwirksam

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Formgültigkeit eines Testaments (eigenhändige Unterschrift)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1035
  • FGPrax 2014, 123
  • FamRZ 2014, 2028
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).

    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn 11; MüKo-BGB, Hagena, a.a.O., Rn. 34).

  • BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).

    Es ist zwar anerkannt, dass die Unterschrift auf einem fest verschlossenen Briefumschlag, in dem das Testament aufbewahrt wird, ausnahmsweise die fehlende Unterschrift auf dem Schriftstück selbst ersetzen kann, wenn sie mit dem Testamentstext in einem so engen inneren Zusammenhang steht, dass sie sich nach dem Willen des Erblassers und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Abschluss der einliegenden Erklärung darstellt und der Unterschrift keine selbständige Bedeutung zukommt (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212; Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn. 12).

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 Wx 81/10

    Auslegung eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • VG Arnsberg, 07.06.1990 - 5 K 922/89
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn 11; MüKo-BGB, Hagena, a.a.O., Rn. 34).
  • OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10

    Beschwerdebefugnis gegen einen Beschluss im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    Gegen einen Beschluss nach § 352 FamFG, wonach die zur Erteilung eines Erbscheins mit bestimmtem Inhalt erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist derjenige beschwerdeberechtigt, der für sich ein Erbrecht in Anspruch nimmt, das von dem im Beschluss angegebenen Erbscheinsinhalt abweicht, d.h. in dem zu erteilenden Erbschein unrichtig ausgewiesen werden würde (Senat, FGPrax 2010, 194; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 77).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    Wurde das Testament - wie hier - nur teilweise eigenhändig geschrieben, im Übrigen mit der Schreibmaschine, und unterschrieben, kann der eigenhändige, formgerecht abgefasste Teil dann gültig sein, wenn er für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt und der Erblasserwille nicht entgegensteht (OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 872; BayObLG NJW-RR 2005, 1025).
  • LG München I, 09.02.2004 - 16 T 17192/03

    Rechenschaftslegung erfordert geordnete Darstellung des Vermögens!

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    Die einzelnen Blätter müssen aber inhaltlich ein Ganzes sein (z. B. durch Nummerierung und fortlaufenden Text, LG München I FamRZ 2004, 1905) und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, die im Regelungsinhalt auch widersprüchlich sein kann, sofern der textliche Zusammenhang unzweifelhaft ist (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1991, 371; 1998, 581; OLG Karlsruhe ZNotP 2003, 194, 196; Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn 11; MüKo-BGB, Hagena, a.a.O., Rn. 34).
  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13
    Eine eigenhändige Niederschrift ist zwingend vorgeschrieben und unerlässlich, um die Echtheit des Testaments aufgrund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (BGH NJW 1967, 1124; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2247 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03

    Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 11 Wx 78/14

    Nachlassverfahren: Durchführung des Strengbeweises bei der Aufklärung der

    a) Die Fotokopie eines Testaments als solche erfüllt nicht die Anforderungen an ein formgültiges privatschriftliches Testament (OLG Köln, FGPrax 2014, 123); allein aus einer vorgelegten Testamentskopie kann ein Erbrecht daher nicht abgeleitet werden.
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Grundsätzlich ist es unschädlich, wenn eine Niederschrift auf mehreren, miteinander nicht verbundenen Blättern erfolgt, sofern diese inhaltlich zusammenhängen (vgl. MüKoBGB/Hagena a.a.O. § 2247 Rn. 34; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2247 Rn 54; OLG Köln NJW-RR 2014, 1035, 1036).
  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Die Fotokopie eines Testaments als solche erfüllt nicht die Anforderungen an ein formgültiges privatschriftliches Testament (OLG Köln, FGPrax 2014, 123); allein aus einer vorgelegten Testamentskopie kann ein Erbrecht daher nicht abgeleitet werden.
  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    Nur die Unterschrift gibt die Gewähr für den Abschluss des Testaments durch den Erblasser (Senat, Beschluss vom 14.02.2014 - 2 Wx 299/13, FGPrax 2014, 123, 124; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl. 2020, § 2247 Rn. 10, 11 m.w.N.).
  • AG Köln, 25.05.2020 - 30 VI 92/20

    Testament durch Beschreiben Tischplatte errichtet - Formgültigkeit?

    Besteht ein Testament aus mehreren nicht untrennbar miteinander verbundenen Blättern, die erkennbar in engem Zusammenhang stehen und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, genügt ausnahmsweise eine Unterschrift auf dem letzten Blatt, wenn die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter zweifelsfrei ist, etwa aufgrund einer Nummerierung mit Seitenzahlen, eines fortlaufenden Textes oder des Schreibmaterials, und die Unterschrift deshalb den gesamten Urkundentext räumlich abschließt und somit inhaltlich deckt (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 14.2.2014 - 2 VVx 299/13,NJW-RR 2014, 1035).
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