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   OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99   

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https://dejure.org/2003,5312
OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99 (https://dejure.org/2003,5312)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99 (https://dejure.org/2003,5312)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 Wx 74/99 (https://dejure.org/2003,5312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen oder Flächen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss ; Stellplatzvermietung als ordnungsgemäßer Gebrauch

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; ... FGG § 45; ; FGG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 13 Abs. 2; ; WEG § 13 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 47; ; BGB § 580 a Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Vermietbarkeit von Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 444
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Der Bundesgerichtshof hat die auch in der Literatur und Rechtsprechung der Oberlandesgerichte strittige Rechtsfrage mit Beschluss vom 29. Juni 2000 (ZMR 2000, 845 f.) dahin entschieden, dass über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen (oder Flächen) einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.

    Ob ein Gebrauch ordnungsgemäß ist, richtet sich nach der Verkehrsanschauung, wobei der Tatsacheninstanz ein Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage eingeräumt ist, ob dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst, wie § 14 Nr. 1 WEG vorschreibt (BGH ZMR 2000, 845, 846 m.w.N.).

    Nachteile hat das Landgericht anhand der konkreten Umstände des Falles bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme unter Abwägung der Interessen der Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 139, 288, 296) nicht festgestellt und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2000 (ZMR 2000, 845 f.), wonach der Verlust der unentgeltlichen Eigennutzung der Stellplätze der Anlage keinen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG darstellt, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum Eigengebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gewährt, sondern nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Benutzungsart bestimmt (Zipperer, WE 1991, 142, 143).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Nachteile hat das Landgericht anhand der konkreten Umstände des Falles bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme unter Abwägung der Interessen der Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 139, 288, 296) nicht festgestellt und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2000 (ZMR 2000, 845 f.), wonach der Verlust der unentgeltlichen Eigennutzung der Stellplätze der Anlage keinen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG darstellt, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum Eigengebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gewährt, sondern nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Benutzungsart bestimmt (Zipperer, WE 1991, 142, 143).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Dabei sind die Gerichtskosten entsprechend der Regel (BGHZ 111, 148) der unterlegenen Seite aufzuerlegen.
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Ein Verstoß gegen die Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 12 FGG) durch das Landgericht liegt nicht vor, denn im Rahmen eines streitigen FGG-Verfahrens, wozu Wohnungseigentumssachen gehören, hätte der Antragsteller von sich aus solche sein Mitgebrauchsrecht beschränkende Umstände mitteilen und gegebenenfalls Beweis anbieten müssen (BGH NJW 2001, 1212).
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Der Senat folgt dieser Auffassung, die er in der Vergangenheit selbst mehrfach vertreten hat (vgl. WE 1993, 167, 168; ZMR 2000, 628 ff., 630).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die auf die Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1999, 377) gegen die vom Oberlandesgericht Zweibrücken vertretene und vom Antragsteller geteilte Auffassung (NJW-RR 1986, 1338 = ZMR 1986, 368 = MDR 1986, 60) ergangen ist.
  • OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Klageerledigungserklärung; Ausweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99
    Der Senat folgt dieser Auffassung, die er in der Vergangenheit selbst mehrfach vertreten hat (vgl. WE 1993, 167, 168; ZMR 2000, 628 ff., 630).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Die Art und Weise der Ausübung wird geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt, §§ 13 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 WEG (vgl. hierzu BGHZ 144, 386; BayObLG NZM 2000, 41; OLG Hamburg WuM 2003, 644).
  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 318 S 9/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Da § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum Eigengebrauch des Gemeinschaftseigentums begründet, sondern nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Nutzungsart bestimmt, können die Wohnungseigentümer, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und ihnen kein Nachteil erwächst, beschließen, gemeinschaftliche Räume - auch langfristig - zu vermieten (BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386 = NJW 2000, 3211; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99, ZMR 2003, 444; vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03, ZMR 2003, 957; vom 10.03.2004 - 2 Wx 144/01, ZMR 2004, 615; Bärmann/Klein, WEG, 12. Auflage, § 15 Rdnr. 25; BeckOK WEG/Dötsch, 24. Edition, Stand: 01.07.2015, § 13 Rdnr. 50; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 15 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 13.10.2008 - 16 Wx 85/08

    Grenzen der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über die Vermietung von

    Eigentums sowie des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme maßgebend (BGH a.a.O., OLG Hamburg, ZMR 2003, 444; BayObLG, ZMR 1999, 776).
  • OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07

    Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts

    Im Rahmen einer solchen Regelung können die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit auch beschließen, dass die verfahrensgegenständlichen Flächen an die derzeitigen Nutzer vermietet werden (BGHZ 144, 386/388 = NJW 2000, 3211 ff.; OLG Hamburg WuM 2003, 644 ff.).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof angeführt, dass ein solcher Mehrheitsbeschluss über die Vermietung von Gemeinschaftseigentum den Wohnungseigentümern nicht das Recht zum Mitgebrauch entzieht, sondern es weiterhin voraussetzt und nur die Art und Weise der Ausübung regelt, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (fremd-Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an der Mieteinnahme treten lässt (vgl. auch HansOLG ZMR 2003, 444).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Vielmehr liegt darin eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG, weil nur die Art und Weise der Ausübung des Rechts zum Mitgebrauch dergestalt geregelt wird, dass die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-) Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (vgl. BGH NJW 2017, 64-67; BGHZ 144, 386-389; BayObLG NJW-RR 2000, 154; BayObLG ZMR 2003, 858-860; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 444-445; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 957-958; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2004, 615-616).
  • LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch

    Es gilt in diesem Zusammenhang auch nicht einschränkungslos der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 12 FGG ), sondern ähnliche Grundsätze wie im streitigen Prozess, weil das WEG-Verfahren nach zutreffender Auffassung ein sogenanntes "echtes Streitverfahren" im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt (BayObLG in WUM 1999, Seite 185, Hans OLG, Beschluss vom 12.06.2002-2 Wx 54/00 - und vom 31.01.2003 - 2 Wx 74/99-).
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