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   OLG Köln, 21.07.2010 - I-2 Wx 81/10   

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https://dejure.org/2010,4785
OLG Köln, 21.07.2010 - I-2 Wx 81/10 (https://dejure.org/2010,4785)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2010 - I-2 Wx 81/10 (https://dejure.org/2010,4785)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - I-2 Wx 81/10 (https://dejure.org/2010,4785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2082, 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 2
    Erbvertragliche Bindungswirkung entfällt nicht schon durch Ausschlagung der Erbschaft wegen Überschuldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Erbvertrages wegen eines Motivirrtums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2078 Abs. 2; BGB § 2281 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Erbvertrages wegen eines Motivirrtums

  • rechtsportal.de

    BGB § 2078 Abs. 2 ; BGB § 2281 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Erbvertrages wegen eines Motivirrtums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 2
    Lauf der Anfechtungsfrist bei Rechtsirrtum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10
    Nach der Rechtsprechung und h.M. in der juristischen Literatur soll ein Rechtsirrtum nur dann beachtlich sein, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat; dagegen sei er unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (vgl. RGZ 132, 1, 4; BGH NJW 1970, 279, Tz 19 bei juris; BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030; …

    In einer weiteren Entscheidungen führt das BayObLG dagegen wieder aus, es sei unbeachtlich, wenn der Erblasser annehme, die Bindungswirkung entfalle ohne weiteres aufgrund einer zweiten Eheschließung (BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030).

    In derselben Entscheidung wird zudem erklärt, es könne ein beachtlicher Inhaltsirrtum sein, wenn sich der Erblasser über die von einem Erbvertrag ausgehende Bindungswirkung im Unklaren sei (BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1028).

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10
    Nach der Rechtsprechung und h.M. in der juristischen Literatur soll ein Rechtsirrtum nur dann beachtlich sein, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat; dagegen sei er unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (vgl. RGZ 132, 1, 4; BGH NJW 1970, 279, Tz 19 bei juris; BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030; …

    Der BGH ist in seiner Entscheidung BGH NJW 1970, 279 davon ausgegangen, dass ein Rechtsirrtum beachtlich sei und die Anfechtungsfrist nicht zu laufen beginne, wenn der Anfechtungsberechtigte von der Unwirksamkeit des ersten Testamentes ausgehe.

  • FG Niedersachsen, 24.08.1989 - VI 116/88

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in vorigen Stand

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10
    Wegen aller weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der von den Beteiligten in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze einschließlich der mit diesen Schriftsätzen als Anlagen (in Kopie) vorgelegten Unterlagen und der vom Gericht protokollierten Erklärungen sowie auf den Inhalt der Beiakten 74 M IV 1431/09, 74b IV 100-101/88 und 74b VI 116/88, jeweils Amtsgericht Aachen Bezug genommen.

    In ihrer Ausschlagungserklärung hat sie ausdrücklich auf ihn Bezug genommen (Bl. 1 der Akte 74 b VI 116/88 AG Aachen).

  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10
    Der Erblasser war im entschiedenen Fall davon ausgegangen, ein mit seiner ersten Ehefrau errichtetes gemeinschaftliches Testament werde durch eine erneute Eheschließung hinfällig (BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1224; zustimmend Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2283, Rn. 8).
  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10
    Nach der Rechtsprechung und h.M. in der juristischen Literatur soll ein Rechtsirrtum nur dann beachtlich sein, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat; dagegen sei er unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (vgl. RGZ 132, 1, 4; BGH NJW 1970, 279, Tz 19 bei juris; BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030; …
  • AG Aachen, 08.03.2010 - 74 M VI 1897/09

    Erblasser kann durch einen Erbvertrag an einer von dem Erbvertrag abweichenden

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 8. März 2010 - 74 M VI 1897/09 - wird zurückgewiesen.
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