Rechtsprechung
   BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 105/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3786
BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 105/91 (https://dejure.org/1991,3786)
BayObLG, Entscheidung vom 05.09.1991 - BReg. 2 Z 105/91 (https://dejure.org/1991,3786)
BayObLG, Entscheidung vom 05. September 1991 - BReg. 2 Z 105/91 (https://dejure.org/1991,3786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundbuchverfahren; Vertretung; Eintragungsbewilligung; Vollstreckungsunterwerfung; Erklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 800

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18

    Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt

    Selbst wenn man - was angesichts der Gestaltung der notariellen Urkunde zwar nicht naheliegt und von der Beschwerde nicht einmal behauptet wird, die lediglich auf eine Erklärung des Beteiligten zu 1. abstellt und von einer fehlenden Mitwirkung des Betreuers spricht - noch davon ausgehen wollte, dass der Beteiligte zu 1. diese Erklärungen wie diejenigen in der notariellen Urkunde vom 18.11.2016 auch im Namen des Betreuers des Beteiligten zu 2. abgegeben hätte - etwa in Anwendung des § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB, der auch insoweit einschlägig sein könnte (vgl. dazu etwa BayObLG Rpfleger 1992, 99 [BayObLG 05.09.1991 - 2 Z 105/91] , zitiert nach juris) -, so fehlt es doch an jeglichem Vorbringen, dass der Betreuer des Beteiligten zu 2. diese "Ergänzung" des Vertrages (zumal formgerecht) genehmigt hätte bzw. an dieser überhaupt nur in irgendeiner Weise beteiligt gewesen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1991 - 9 U 260/89

    Bauland und Wiederkaufsrecht der Gemeinde

    4. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung beim finanzierten Grundstückskauf (BayObLG, Beschluß vom 5.9.1991 - BReg. 2 Z 105/91; mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 5; 800 Abs. 1 BGB §§ 164 Abs. 1 S. 2; 185 1. Auch im Grundbuchverfahren muß ein Vertreter seine Erklärung (z. B. Eintragungsbewilligung oder die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung) nicht ausdrücklich im Namen des vertretenen Betroffenen abgeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht