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BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 138/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 1 Abs. 5; GBO § 53 Abs. 1
Inhaltlich unzulässige Eintragung einer Aufteilung nach dem WEG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1988, 256
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97
Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums
Die inhaltliche Unzulässigkeit ergibt sich auch aus dem Widerspruch, der in der Kennzeichnung eines Raums als gemeinschaftliches Eigentum im ursprünglichen, als Sondereigentum im neuen Aufteilungsplan liegt (vgl. zu allem BayObLGZ 1987, 390/393 ff.; 1995, 399/402 ff. - hier hat sich der Senat auch mit der Kritik von Röll in MittBayNot 1988, 22 ff. auseinandergesetzt - BayObLG Rpfleger 1988, 256).Da eine inhaltlich unzulässige Eintragung nicht die Grundlage weiterer Eintragungen sein kann (BayObLGZ 1987, 390/393; 1995, 399/403; BayObLG Rpfleger 1988, 256;… Meikel/ Streck § 53 Rn. 123) und sich die beiden Widersprüche allein gegen die Eintragung der drei Räume als Sondereigentum, also gegen den inhaltlich unzulässigen Teil des ganzen Eintragungsvermerks richten, sind auch sie von Amts wegen zu löschen.
- OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04
Wohnungseigentum: Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs
Dies ist vorliegend auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 10.11.1987 -2 Z 75/86- BayObLGE 1987, 390; Beschluss vom 11.02.1988 -2 Z 138/86- Rechtspfleger 1988, 256-), auf die sich die Antragsteller berufen, nicht der Fall.