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   BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89   

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BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89 (https://dejure.org/1989,2365)
BayObLG, Entscheidung vom 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89 (https://dejure.org/1989,2365)
BayObLG, Entscheidung vom 15. März 1989 - BReg. 2 Z 17/89 (https://dejure.org/1989,2365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigter i.S.v. § 13 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) für die Eintragung einer Änderung einer Teilungserklärung in das Grundbuch; Bewilligung des Grundpfandgläubigers als Eintragungsvoraussetzung gem. § 19 GBO); Vermutungswirkung für den im Grundbuch Eingetragenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 718
  • DNotZ 1990, 739
  • Rpfleger 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 45/75

    Eintragungsfähigkeit des Verwaltervertrags einer Eigentümergemeinschaft beim

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    Welche Urkunden zu den Grundakten zu nehmen sind, bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 1 GBO ( BayObLGZ 1975, 264 /265 f.; Horber/Demharter Anh. zu § 13 Anm. 9 c).

    Denn das Grundbuchamt ist, wenn auch nicht verpflichtet, so jedenfalls doch berechtigt, Urkunden auch außerhalb eines Eintragungsverfahrens entgegenzunehmen ( BayObLGZ 1975, 264 /266).

  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    Denn wenn auch gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG grundsätzlich für den Umfang des Sondereigentums und seine Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum die Teilungserklärung in Verbindung mit dem Aufteilungsplan maßgebend ist (BayObLG MittBayNot 1988, 236), so daß Sondereigentum in der Regel nur in dem vom Aufteilungsplan verlautbarten Umfang entstehen kann, ist doch anerkannt, daß bei unwesentlichen Abweichungen Der Erwerber hat der Beteiligten zu 1 im notariellen Kaufvertrag in Abschnitt XIV 2 Vollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, der tatsächlichen Bauausführung von den Festlegungen des "a) (OLG Celle OLGZ 1981, 106 /108; Soergel/Baur BGB 11. Aufl. , Aufteilungsplans das Sondereigentum im Umfang und in der Ausgestaltung der tatsächlichen Bauausführung entsteht b) die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zu ändern und zwar auch dann, wenn anstelle der vier, im Erdgeschoß vorgesehenen Läden z. B. nur zwei Läden errichtet werden und/oder der Dachraum durch Aus- bzw. Umbau in Wohnraum umgewandelt wird, damit verbunden auch die Unterteilung in weitere Raumeigentumseinheiten, soweit dem Erwerber keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden und sein Sondereigentum unangetastet bleibt, § 7 WEG Rdnr. 10 a; Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. § 2 c) ... eine unwesentliche Änderung darstellt.

    Ein solcher Fall liegt hier vor, da einerseits über die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und dem zur Wohnung Nr. 13 gehörigen Sondereigentum kein vernünftiger Zweifel bestehen kann, andererseits aber die Verschiebung des Treppenhauses in der tatsächlichen Bauausführung gegenüber dem Aufteilungsplan nur Wohnung Nr. 13 bezweckt der Eintragungsantrag demzufolge keine materielle Änderung der Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die der Form der Auflassung nach § 4 Abs. 2 WEG genügen müßte (BayObLG MittBayNot 1988, 236 /237), sondern eine Berichtigung des Grundbuchs im Sinn von § 22 GBO .

  • BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 45/80

    Voraussetzungen für die Übertragung eines Waldnutzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    Wesentliches Erfordernis einer solchen ist u. a., daß die Mittel zur Beseitigung des aufgezeigten Eintragungshindernisses bezeichnet werden (BayObLG MittBayNot 1981, 25 ; Horber/Demharter Anm. 8 b, KEHE Rdnr. 54, jeweils zu § 18).
  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    Denn wenn auch gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG grundsätzlich für den Umfang des Sondereigentums und seine Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum die Teilungserklärung in Verbindung mit dem Aufteilungsplan maßgebend ist (BayObLG MittBayNot 1988, 236), so daß Sondereigentum in der Regel nur in dem vom Aufteilungsplan verlautbarten Umfang entstehen kann, ist doch anerkannt, daß bei unwesentlichen Abweichungen Der Erwerber hat der Beteiligten zu 1 im notariellen Kaufvertrag in Abschnitt XIV 2 Vollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, der tatsächlichen Bauausführung von den Festlegungen des "a) (OLG Celle OLGZ 1981, 106 /108; Soergel/Baur BGB 11. Aufl. , Aufteilungsplans das Sondereigentum im Umfang und in der Ausgestaltung der tatsächlichen Bauausführung entsteht b) die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zu ändern und zwar auch dann, wenn anstelle der vier, im Erdgeschoß vorgesehenen Läden z. B. nur zwei Läden errichtet werden und/oder der Dachraum durch Aus- bzw. Umbau in Wohnraum umgewandelt wird, damit verbunden auch die Unterteilung in weitere Raumeigentumseinheiten, soweit dem Erwerber keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden und sein Sondereigentum unangetastet bleibt, § 7 WEG Rdnr. 10 a; Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. § 2 c) ... eine unwesentliche Änderung darstellt.
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    Allerdings war das Grundbuchamt in dem vorliegenden Eintragungsantragsverfahren nicht verpflichtet, aber auch nicht berechtigt, weitere Ermittlungen darüber anzustellen, ob die Grundpfandrechte abgetreten sind ( BGHZ 35, 135 /139; BayObLG Rpfleger 1982, 467 ; Horber/Demharter Anh. 13, Anm. 1 b; KEHE/Herrmann § 13 Rdnr. 8).
  • BayObLG, 21.09.1982 - BReg. 2 Z 66/82

    Zur pfandfreien Abschreibung bei Eigentümerbriefgrundschulden

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    Die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB , daß demjenigen, für den im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das Recht auch zusteht, gilt auch für das Grundbuchamt (BayObLG Rpfleger 1983, 17 [= MittBayNot 1982, 247 ]; KG Rpfleger 1973, 21 /22; Horber/Demharter Anh. zu § 13 Anm. 6 b, § 19 Anm. 11 b).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
    2 Z 127/88">2 Z 127/88 - mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Aus dem Tatbestand: verfahrens aber nur die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist, soweit sie mit der Beschwerde angegriffen wurde ( BayObLGZ 1984, 1551157 [= MittBayNot 1984, 186 ]; KG JFG 8, 236/238; Horber/Demharter GBO 17. Aufl. Anm. 5, KEHE/Kuntze GBR 3. Aufl. Rdnr. 12, jeweils zu § 77 GBO ), braucht sich der Senat nur mit den EintragungsvoraussetDie Beteiligte zu 1 hat mit notarieller Urkunde vom 4.4.1985 nach § 8 WEG an einem von ihr errichteten Wohn- und Geschäftshaus Wohnungs- und Teileigentum begründet.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 71/91

    Eintragungsbewilligung bei abgetretener Eigentümerbriefgrundschul

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  • OLG München, 12.08.2016 - 34 Wx 106/16

    Reichweite der Legitimationswirkung des Ausschließungsbeschlusses im

    In dieser Situation kommt es nicht darauf an, ob der öffentliche Glaube des Grundbuchs durch Tatsachen widerlegt wäre, wofür bloße Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchs nicht ausreichen würden (BayObLG DNotZ 1990, 739/741; KG DNotZ 1973, 301/302 f.).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Anordnung des Grundbuchamts hinsichtlich

    Dem eingetragenen Eigentümer steht auch gegenüber dem Grundbuchamt die Vermutung des § 891 BGB zur Seite (BayObLG DNotZ 1990, 739; KG Rpfleger 1973, 21).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 20 W 248/10

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Sicherungshypothek bei Erlöschen der

    Die Vermutung des § 891 BGB ist für das Grundbuchamt widerlegt, wenn ihm Tatsachen bekannt oder (auch außerhalb des § 29 GBO) nachgewiesen werden, die die Unrichtigkeit zweifelsfrei ergeben (BayObLG DNotZ 1990, 739; Demharter aaO., Anh. zu § 13, Rdnr. 15, 16; Palandt/Bassenge, aaO., § 891, Rdnr. 9,10).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines

    Sie ist für das Grundbuchamt widerlegt, wenn ihm Tatsachen bekannt oder (auch außerhalb des § 29 GBO) nachgewiesen werden, die die Unrichtigkeit zweifelsfrei ergeben (BayObLG DNotZ 1990, 739; Demharter aaO., Anh. zu § 13, Rdnr. 10, 12; Palandt/Bassenge, aaO., § 891, Rdnr. 9,109).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2019 - 5 W 59/19

    1. Im Grundbuchverfahren ist die Verfügungsbefugnis von Ehegatten insoweit

    Diese Vermutung gilt auch für das Grundbuchamt selbst, sie ist aber bis zur Vollendung der Eintragung widerlegbar; daher darf das Grundbuchamt die Eintragung eines Grundstückserwerbers nicht vornehmen, wenn es die Grundbuchunrichtigkeit kennt und feststeht, dass sich der Rechtserwerb allenfalls kraft guten Glaubens vollziehen könnte (OLG Rostock, FGPrax 2014, 205; OLG München, DNotZ 2012, 298; OLG Zweibrücken, FGPrax 1997, 127; BayObLG, NJW-RR 1989, 718; Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., Anhang zu § 13 Rn. 16; Hertel, in: Meikel, a.a.O., Einl. G Rn. 181).
  • OLG Köln, 22.05.2013 - 2 Wx 94/13

    Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs gilt auch für das Grundbuchamt

    Das Grundbuchamt muss in diesem Fall Tatsachen kennen, welche ihm die sichere Überzeugung vermitteln, dass die gesetzliche Vermutung der Wahrheit widerspricht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, MittRhNotK 1983, 52 f. [juris-Rz. 3]; BayObLG, NJW-RR 1989, 718 [juris-Rz. 10]; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2012, 784 [juris-Rz. 15]; OLG München, DNotZ 2012, 298 [juris-Rz. 11]; ebenso Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 19 Rdn. 59; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 891 Rdn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2013 - 3 W 164/12

    Grundbuchverfahren: Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs bei

    Die aus ihrer Eintragung im Grundbuch folgende Vermutung für das Bestehen der Verfügungsmacht der Verkäuferin war hier aber durch die anderweitig erlangte Kenntnis des Grundbuchamtes von dem Insolvenzverfahren zerstört (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 718).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

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  • OLG Köln, 29.05.2013 - 2 Wx 94/13

    Zur Mitwirkung des Grundbuchamtes beim gutgläubigen Erwerb durch

    Das GBA muss in diesem Fall Tatsachen kennen, welche ihm die sichere Überzeugung vermitteln, dass die gesetzliche Vermutung der Wahrheit widerspricht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Mitt-RhNotK 1983, 52 F. [juris-Rz. 3]; BayObLG NJW-RR 1989, 718 [juris-Rz. 10] = DNotZ 1990, 739 ; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2012, 784 [juris-Rz. 15]; OLG München DNotZ 2012, 298 [juris-Rz. 11]; ebenso Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 19 Rn. 59; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 891 Rn. 10).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 20/06

    Grundbuchrechtliche Bewilligung durch nicht eingetragenen Berechtigten

  • OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10

    Grundbuch: Pflicht zur Entgegennahme von Urkunden zu den Grundakten bei

  • OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 20 W 523/89

    Vermutung der unbeschränkten Verfügungsbefugnis einer Vorerbin bei Eintragung

  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 96/97

    Keine Aufforderung zu veränderter Antragstellung durch Zwischenverfügung -

  • BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 101/92

    Voraussetzungen für Löschung einer Hypothek

  • OLG Rostock, 05.05.1994 - 3 W 21/94

    Nachweis des Güterstandes bei Bodenreformland

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