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BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 70/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09
Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung …
(c) Wegen des Ausnahmecharakters und der Rechtswidrigkeit des erneuten Beschlusses über dieselbe Altschuld kann von einem solchen Beschluss nur dann ausgegangen werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt (…vgl. Merle in: Bärmann, § 28 Rn. 89;… Abramenko, in: Riecke/Schmidt, FAKommWEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 91; BayObLG, Beschl. v. 12.6.1991, BReg 2 Z 70/91 - juris; OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] begnügt sich mit dem Vorliegen "besonderer Umstände";… a.A. offenbar Jennißen, WEG, § 28 Rn. 80, der umgekehrt annimmt, es müsse deutlich hervorgehoben werden, dass es sich lediglich um eine Information handelt). - LG Mönchengladbach, 05.01.2004 - 5 T 496/03 Wird nämlich in der Einzeljahresabrechnung im Anschluss an den sich aus der Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen ergebende Saldo noch das Vorjahresergebnis und der sich bei seiner Berücksichtigung ergebende abschließende Saldo ausgewiesen, so erstreckt sich der Eigentümerbeschluss, durch den die Jahresabrechnung gebilligt wird, im Zweifel nicht auf diese Kontomitteilung (so BayObLG, Beschluss vom 12.06.1991, 2 Z 70/91, WE 1992, 175).