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   BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87   

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BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87 (https://dejure.org/1988,2929)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87 (https://dejure.org/1988,2929)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1988 - BReg. 2 Z 97/87 (https://dejure.org/1988,2929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; Wirksamkeit

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 428
  • Rpfleger 1990, 160
  • BayObLGZ 1988, 287
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Im Umfang der erteilten Vertretungsmacht ist der Verwalter berechtigt, auch ohne besonderen Eigentümerbeschluss einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer oder der Gemeinschaft in einem gerichtlichen Verfahren zu beauftragen (vgl. BayObLGZ 1988, 287, 289 f.).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Hat andererseits der Richter in seine Kostenentscheidung eine sachlich-rechtliche Erstattungspflicht erkennbar mit einbezogen, so verbietet die Rechtskraft dieser Entscheidung, dieselbe Frage in einem anderen Verfahren unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten abweichend zu prüfen (Loritz, Die Konkurrenz materiellrechtlicher und prozessualer Kostenerstattung, 1981, 83 ff; zu § 47 WEG: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl. 1997, § 47 Rn. 8 unter Hinweis auf BGHZ 45, 251, 257; KG OLGZ 1989, 174, 178 f; BayObLGZ 1988, 287, 293; 1975, 369, 371; a.A. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, § 47 Rn. 11: kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach rechtskräftiger Kostenentscheidung).
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    dd) Die vom teilenden Eigentümer einseitig gesetzte Gemeinschaftsordnung unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 242 BGB (BGHZ 99, 90, 94 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; BayObLGZ 1988, 287, 291; Weitnauer § 7 Rdn. 10 g; Bärmann/Pick/Merle § 8 Rdn. 16).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Er darf einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren beauftragen (BayObLGZ 1988, 287, 289 f; 1991, 165, 168; OLG Frankfurt, DWE 1984, 126).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Deshalb ist es für die Jahresabrechnung ohne Belang, ob der Verwalter durch sein Vorgehen gegen § 5 b GO verstoßen hat; dort heißt es allerdings nur, daß die Kosten der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums "regelmäßig" aus der Rücklage zu decken sind, was einen Ermessensspielraum der Mehrheit der Wohnungseigentümer und des Verwalters nicht ausschließt (vgl. Senatsbeschluß vom 23.9.1988 BReg. 2 Z 97/87, insoweit in BayObLGZ 1988, 287 ff. und WuM 1989, 42 f. nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Denn bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung darf berücksichtigt werden, daß der Verwalter den Anfall der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1988, 287, 293; KG, OLGZ 1989, 174, 178 f.; Erman/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 47 Rdn. 11; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 6, 9) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

    b) Der gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Antrag, die in der Schriftrolle vom 5.4.2000 enthaltenen Anträge in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil es grundsätzlich Sache des Verwalters ist, die Versammlung einzuberufen und die Tagesordnung aufzustellen (§ 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1 WEG; BayObLGZ 1988, 287/292 und 1970, 1/4; Bärmann/Merie § 21 Rn. 81).

    Zwar kann der einzelne Wohnungseigentümer im Rahmen seines Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) verlangen, dass ein bestimmter Punkt auf die Tagesordnung einer ordentlichen Eigentümerversammlung gesetzt wird, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen, ihn auf einer Versammlung zu erörtern und zum Gegenstand einer Abstimmung zu machen (BayObLGZ 1988, 287/292 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520/524; Staudinger/Bub § 21 Rn. 109 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Er geht in ständiger Rechtsprechung als selbstverständlich davon aus, daß der Verwalter durch die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes nicht daran gehindert ist, unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG Ansprüche für die Wohnungseigentümer, sei es in Verfahrenstandschaft oder als Vertreter gerichtlich geltend zu machen, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. z.B. BayObLGZ 1988, 287/288 f.).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller kann die große Mehrheit der Wohnungseigentümer grundsätzlich über § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG hinaus den Verwalter durch Eigentümerbeschluß bevollmächtigen, sie in einem gerichtlichen Verfahren auf der Antragsgegnerseite gegen den von einem Wohnungseigentümer gestellten Antrag zu vertreten und mit der Vertretung auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BayObLGZ 1980, 154, 156 f.; 1988, 287, 289 f.; BayObLG WE 1990, 138; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1366; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 27 Rn. 31; Rn. 57 und 57a vor § 43).

    Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht eingeschränkt (BayObLGZ 1988, 287, 289 f.).

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Die Bestimmung gilt in entsprechender Anwendung auch für die Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtungsverfahren (BGH WUM 1997, 396; BayObLGZ 1988, 287/289; Bärmann/Merle § 27 Rn. 155 f.; Müller Rn. 501), ohne dass dadurch das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, in einem bestimmten gerichtlichen Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, eingeschränkt wird.
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07

    Nichtigkeit einer Bestimmung der Teilungserklärung

  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

    Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des

  • BayObLG, 02.04.1997 - 2Z BR 36/97

    Eintragungsfähige Sperrklausel zugunsten des teilenden Alleineigentümers in

  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 27/94

    Auskunftspflicht des Verwaltungsbeirats über seine Tätigkeit

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

  • OLG Köln, 30.08.1995 - 16 Wx 119/95

    Konkludente Beschlussfassung einer Eigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

  • OLG Köln, 17.05.2000 - 16 Wx 76/00

    Entscheidungsberufene Richter in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95

    Verfahren um die Verwaltung eines Sondereigentums eines Wohnungseigentümers durch

  • BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 1b Z 5/89

    Anteilige Verpflichtung zur Lastenrechnung und Kostenrechnung für ein

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 106/02

    Unzulässiges Rechtsmittel im Wohnungseigentumsverfahren nach teilweiser

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

  • KG, 04.07.1990 - 24 W 1434/90

    Jahresabrechnung: Anerkennung durch fehlenden Widerspruch

  • BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98

    Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem

  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99

    Erlöschen einer vom Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer erteilten

  • OLG Zweibrücken, 22.12.1997 - 3 W 221/97

    Wohngeldnachforderungen

  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90

    Wohnungseigentum; Verwalter; Wohnanlage; Abrechnung; Jahresabrechnung; Sollstand;

  • BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94

    Bestimmung der Verzinsung rückständiger Wohngelder im Verwaltervertrag

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 68/92
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 147/91

    Unterzeichnung einer Rechtsbeschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt

  • LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90

    Eintragung einer Aufteilung von Wohnungseigentum und Teileigentum; Vertrauen auf

  • BayObLG, 08.03.1989 - BReg. 2 Z 30/88

    Kosten; Gerichtskosten; Beschwerdeverfahren; Jahresabrechnung; Wohngeld;

  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92

    Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung

  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 171/91

    Benennung des Gegenstands im Einberufungsschreiben für eine Eigentümerversammlung

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