Rechtsprechung
   BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3800
BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98 (https://dejure.org/1999,3800)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 2Z BR 105/98 (https://dejure.org/1999,3800)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 2Z BR 105/98 (https://dejure.org/1999,3800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebrauchsregelung; Rauchverbot; Verwalter; Verwalterkosten; Hausordnung; Gemeinschaftsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung abgelehnt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Im Treppenhaus kann geraucht werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zigarettenrauch im Treppenhaus

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 10 UR II 14/96
  • LG Traunstein - 4 T 996/98
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG stellt eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung dar, in die alle tatsächlichen Ausgaben aufzunehmen sind, also auch solche Ausgaben und Entnahmen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BGH NJW 1997, 2106/2108 m.w.N.; BayObLGZ 1992, 210/212).

    (1) Die Entlastung des Verwalters wirkt rechtlich wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer (§ 397 Abs. 2 BGB ); etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Jahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WUM 1996, 661 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Da keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind, kann der Senat anstelle des Beschwerdegerichts selbst über die Anträge entscheiden; er tritt dabei in vollem Umfang an die Stelle des Tatrichters (vgl. BayObLG WuM 1994, 565; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 59 und 65, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96

    Einsicht der Wohnungseigentümer in die vom Verwalter geführten Unterlagen

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    (1) Die Entlastung des Verwalters wirkt rechtlich wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer (§ 397 Abs. 2 BGB ); etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Jahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WUM 1996, 661 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Die Beschwer des Antragstellers im Zusammenhang mit dem abgelehnten Rauchverbot kann ebenso wie der Geschäftswert nur frei geschätzt werden; sie beträgt nach Ansicht des Senats angesichts der Bedeutung, die der Antragsteller diesem Gegenstand beimißt, mindestens 1000 DM (siehe zu dem vergleichbaren Fall des Verbots der Hundehaltung, in dem die erforderliche Beschwer für den Antragsteller stillschweigend bejaht wurde, BGHZ 129, 329 ff.; BayObLGZ 1995, 42 ff.).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216 f.; BayObLGZ 1990, 141/142), ohne daß es auf die Beschwer des Antragstellers ankäme.
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94

    Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Die Beschwer des Antragstellers im Zusammenhang mit dem abgelehnten Rauchverbot kann ebenso wie der Geschäftswert nur frei geschätzt werden; sie beträgt nach Ansicht des Senats angesichts der Bedeutung, die der Antragsteller diesem Gegenstand beimißt, mindestens 1000 DM (siehe zu dem vergleichbaren Fall des Verbots der Hundehaltung, in dem die erforderliche Beschwer für den Antragsteller stillschweigend bejaht wurde, BGHZ 129, 329 ff.; BayObLGZ 1995, 42 ff.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216 f.; BayObLGZ 1990, 141/142), ohne daß es auf die Beschwer des Antragstellers ankäme.
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Zwar kommt unter gewissen Voraussetzungen auch eine Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; OLG Düsseldorf WÜM 1998, 50/52 f.); ein solcher Anspruch setzt jedoch verschulden der Mitglieder voraus.
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    (2) Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BGH WPM 1998, 2336/2338; BayObLGZ 1975, 197/206; OLG Hamm ZMR 1989, 269; KG OLGZ 1992, 182/185; OLG Hamburg OLGZ 1992, 310/312).
  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
    Kommen solche Ansprüche in Betracht, entspricht die Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; der Beschluß darüber ist auf rechtzeitigen Antrag hin für ungültig zu erklären (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f. m.w.N.).
  • KG, 18.11.1991 - 24 W 3791/91

    Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft für Erlaß einer Hausordnung

  • BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85

    Abänderungsbefugnis; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Eigentümerbeschlüsse;

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

  • BayObLG, 30.05.1975 - BReg. 1 Z 35/75
  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).

    Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch eine andere Regelung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einem Beschluss oder einer Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BayObLG ZMR 1986, 319; vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 21 WEG Rz. 127).

    Weniger streng sind die Voraussetzungen für ein gerichtliches Eingreifen dann, wenn es nicht um die Abänderung oder Ersetzung bestehender Regelungen, sondern um deren Ergänzung durch zusätzliche Gebrauchs- oder Verwaltungsregelungen geht (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf OLG Hamm OLGZ 1969, 279 und KG KG OLGZ 1992, 182).

    Auch bei der Entscheidung darüber ist aber die Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer zu beachten; eine ergänzende gerichtliche Regelung wird nur dann in Betracht kommen, wenn sie als für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer unverzichtbar oder dringend geboten erscheint, wenn also gewichtige Gründe für sie sprechen und im Rahmen des dem Gericht gemäß § 43 Abs. 2 WEG eingeräumten Entscheidungsermessens nur eine Entscheidung als richtig erscheint (vgl. BayObLG NZM 1999, 504; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 127).

    Denn andernfalls wäre es bei der Vielzahl der denkbaren sinnvollen oder zweckmäßigen Verhaltensregeln einem einzelnen Wohnungseigentümer möglich, die Gemeinschaft ständig mit der Forderung nach weiteren Regelungen zu überziehen und der Mehrheit seinen Willen aufzuzwingen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504).

  • AG Hannover, 31.01.2000 - 70 II 414/99

    Rauchen im Treppenhaus als Beeinträchtigung durch zweckbestimmungswidrige Nutzung

    Die Festsetzung des Geschäftswertes beruht auf § 48 WEG , wobei der vom Bayerischen obersten Landesgericht in seinem Beschluss vom 25.03.1999 - 2 ZBR 105/98 - zu einem Beschluss über ein eventuelles Rauchverbot zugrunde gelegte Wert angenommen wurde.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    Das vorlegende Gericht ist - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (etwa noch BayObLG NZM 1999, 504, 505) - der Ansicht, daß zwar keine konkreten Umstände ersichtlich seien, die zu einer Verweigerung der Entlastung führen müßten.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 20 W 71/01

    Wohnungseigentum: Maß des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums durch die

    Dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Regelung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.3.1999, WuM 1999, 536, mit weiteren Nachweisen).

    Auch bei der Entscheidung darüber ist die Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer zu beachten; eine ergänzende richterliche Regelung wird nur dann in Betracht kommen, wenn sie als für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer unverzichtbar oder dringend geboten erscheint, wenn also gewichtige Gründe für sie sprechen und im Rahmen des dem Gericht gemäß § 43 Abs. 2 WEG eingeräumten Entscheidungsermessens nur eine Entscheidung als richtig erscheint (BayObLG WuM 1999, 536).

    Denn anderenfalls wäre es bei der Vielzahl der denkbaren sinnvollen oder zweckmäßigen Verhaltensregeln einem einzelnen Wohnungseigentümer möglich, die Gemeinschaft ständig mit der Forderung nach weiteren Regelungen zu überziehen und der Mehrheit seinen Willen aufzuzwingen (vgl. BayObLG WuM 1999, 536).

  • OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07

    Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

    Üblicherweise werden Pauschalen pro Wohneinheit und Monat vereinbart (vgl. BayObLG, NZM 1999, 504 (505); Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 156; Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 261), welche zwischen 12, 50 EUR in Großanlagen und 25,-- EUR in kleineren Gemeinschaften variieren.
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Zu Recht haben die Beklagten in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).

    Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch eine andere Regelung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einem Beschluss oder einer Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2006 - 20 W 430/04 -, Rn. 41, juris; BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BayObLG ZMR 1986, 319; vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 21 WEG Rz. 127).

  • OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00

    Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung

    Wenn der Versammlungsleiter sich geweigert haben sollte, dem nachzukommen, würden die im weiteren Verlauf der Versammlung getroffenen Beschlüsse an einem formellen Mangel leiden; denn das Abschneiden des Rechts eines Wohnungseigentümers, Anträge zum Ablauf einer Versammlung zu stellen, durch die ein Passivrauchen unterbunden werden kann, das nach heute herrschender wissenschaftlicher Überzeugung in geschlossenen Räumen als gesundheitsgefährdend eingestuft wird (vgl. BayObLGR 1993, 649; BayObLGR 1999, 41 = NZM 1999, 504), konnte ihm begründeten Anlass für ein Verlassen des Versammlungsraums geben und kam daher in seinen Auswirkungen einem rechtswidrigen Ausschluss von der Versammlung gleich.
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    In die Abrechnung einzustellen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 504; NZM 2001, 1040) die tatsächlich getätigten Ausgaben unabhängig davon, ob sie vom Verwalter zu Recht oder zu Unrecht getätigt wurden.
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 186/03

    Gültigkeit des Wirtschaftsplans trotz Nichtprüfung durch Verwaltungsbeirat -

    In die Jahresabrechnung einzustellen sind nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 504; NZM 2001, 1040) die tatsächlich getätigten Ausgaben unabhängig davon, ob diese vom Verwalter zu Recht oder zu Unrecht getätigt wurden.
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Passivrauchen in geschlossenen Räumen wird nach heute herrschender wissenschaftlicher Überzeugung als gesundheitsgefährdend eingestuft (vgl. BayObLG vom 30.04.1993 - 1 Z BR 104/92, BayObLG 1993, 58 = MDR 1993, 649; vom 25.03.1999 - 2 Z BR 105/98, BayObLG 1999, 41 = NZM 1999, 504).
  • OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 143/05

    Ausweisung der Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnung bei getrennter

  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

  • BayObLG, 29.03.2004 - 2Z BR 164/04

    Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer bei Verwaltung und Gebrauch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht