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   BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97   

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https://dejure.org/1998,5991
BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97 (https://dejure.org/1998,5991)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1998 - 2Z BR 158/97 (https://dejure.org/1998,5991)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 2Z BR 158/97 (https://dejure.org/1998,5991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtslöschung bei unzulässiger Eintragung als Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1; WEG § 10
    Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 12720/97
  • BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 735
  • Rpfleger 1998, 242
  • BayObLGZ 1998, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96

    Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich um eine Zweckbestimmung oder um einen notwendigen Teil des dinglichen Akts zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum handelt (vgl. dazu im einzelnen BayObLGZ 1997, 233/236).
  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

    Ist ein Sondereigentum im Bestandsverzeichnis des angelegten (Teileigentums-)Grundbuchs als "gewerblich genutzte Räume" bezeichnet, ergibt sich aber aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, dass es sich bei dem Sondereigentum um eine "Wohnung" handelt, ist die Eintragung als inhaltlich unzulässig zu löschen (Anschluss an BayObLG vom 13.2.1998, 2 Z BR 158/97 = BayObLGZ 1998, 39).

    Eine Auflösung dieser Widersprüchlichkeit, etwa durch Auslegung, ist nicht möglich, weil sich ein geltungsfähiger Sinn in der einen oder anderen Richtung nicht ermitteln lässt (vgl. BayObLGZ 1998, 39/43).

    bb) Wegen des dabei zu beachtenden Verfahrens und der Notwendigkeit, den ursprünglichen Antrag sodann neu zu verbescheiden, nimmt der Senat auf die Ausführungen des Bayerischen Oberstern Landesgerichts in dessen Entscheidung vom 13.2.1998 (BayObLGZ 1998, 39/43 f. unter II. 2. b) Bezug.

  • OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17

    Eintragung eines Widerspruchs - Eintragungsvermerk muss Gläubiger angeben

    b) Nach Amtslöschung ist der ursprüngliche Antrag neu zu verbescheiden (BayObLGZ 1998, 39/43 f. unter II. 2. b).
  • OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16

    Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondereigentum an bestimmten Räumen und

    Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 22.12.2016 (34 Wx 306/16 juris; siehe auch BayObLGZ 1998, 39) zugrunde liegenden Fall ist nämlich das Bestandsverzeichnis hier nicht fehlerhaft.
  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Gemeint ist damit eine Raumnutzung, die zwar ein gelegentliches Benutzen zu Wohnzwecken (etwa als Gästezimmer) erlaubt, nicht aber den Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie bildet (BayObLG FGPrax 1996, 57; siehe auch BayObLGZ 1998, 39).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Gemeint ist damit eine Raumnutzung, die zwar ein gelegentliches Benutzen zu Wohnzwecken (etwa als Gästezimmer) erlaubt, nicht aber den Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie bildet (BayObLG FGPrax 1996, 57; siehe auch BayObLGZ 1998, 39).
  • OLG München, 26.08.2014 - 34 Wx 247/14

    Wohnungsgrundbuchsache: Zulässigkeit eines Klarstellungsvermerks im

    Einzutragen im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs selbst ist das Sondereigentum (§ 3 Abs. 1, § 7 Abs. 3, § 8 WEG), nicht zwingend dessen Inhalt (OLG Hamm OLGZ 1985, 19/21; Schneider in Bärmann/Seuß Praxis des Wohnungseigentums 6. Aufl. Rn. A 288; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2872b; Bärmann/Armbrüster WEG 10. Aufl.§ 1 Rn. 32; a. A. BayObLGZ 1998, 39 für die Eintragung von Wohnungs- statt Teileigentum).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 W 288/20

    Löschung einer Falschbezeichnung des Sondereigentums im Bestandsverzeichnis eines

    Inhaltlich unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist eine Eintragung, die ihrem - ggf. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann; dem steht es gleich, wenn Eintragungsvermerke in einem wesentlichen Punkt einander widersprechende Angaben enthalten oder so unklar sind, dass ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann, BGH Beschluss vom 04.12.2014 - V ZB 7/13 (JURIS Tz 13), BayObLG Beschluss vom 13.02.1998 - 2Z BR 158/97 (JURIS Tz 18), OLG München Beschluss vom 22.12.2016 - 34 Wx 306/16 (JURIS Tz 16), vgl. auch Holzer in: BeckOK GBO, Hügel, 45. Ed. Stand 01.03.2022, § 53 GBO Rn 69 m.w.N.
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