Rechtsprechung
BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28; FGG § 12
Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - Auslegung von Teilungserklärungen bei ungeeichten Zähleinrichtungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Jahresabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verbrauchserfassung, wenn Eichzeitraum abgelaufen ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungültigerklärung der Genehmigung der Jahresabrechnung hinsichtlich der Heizkosten; Zulässigkeit der Abrechnung der Position Wasser/Abwasser nach Miteigentumsanteilen; Beschränkung der Beschwerde in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei mehreren die ...
Besprechungen u.ä.
- diewohnungseigentuemer.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Dem Eichen weichen? Besser nicht!
Verfahrensgang
- AG Freyung - 1 UR II 65/01
- LG Passau, 05.09.2003 - 2 T 218/02
- BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03
- LG Passau, 09.12.2004 - 2 T 218/02
- BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 509 (Ls.)
- ZMR 2005, 969
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04
Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
a) Die Jahresabrechnung muss nach herrschender Rechtsprechung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im betreffenden Kalenderjahr enthalten (BayObLG NJW-RR 2004, 1602).Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).
- BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03
Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Der Senat hat durch Entscheidung vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03) auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. - BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03
Auslegungsbefugnis des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung - …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Eine Auslegung der Teilungserklärung ihrer nächstliegenden Bedeutung nach (vgl. BayObLG ZMR 2004, 357 m.w.N.) führt dazu, dass die Situation gleich zu behandeln ist mir der, die bestünde, wenn Zähleinrichtungen nicht vorhanden wären.
- BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG) legt im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bindend fest, welche Einnahmen zu verzeichnen und welche Ausgaben als Lasten und Kosten der Gemeinschaft im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG zu behandeln und demgemäß in den Einzelabrechnungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem jeweils maßgebenden Verteilungsschlüssel umzulegen sind (BayObLGZ 1989, 310/312;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 80). - BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769;… Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a). - OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769;… Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a). - BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 154/97
Weiterbenutzung eichpflichtiger Wärme- oder Warmwasserverbrauchserfassungsgeräte …
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1a EichG dürfen ungeeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr, wozu auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs innerhalb einer Wohnanlage gehört (BayObLGZ 1998, 97/99), nicht verwendet werden; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden ( § 19 Abs. 1 Nr. 3; Abs. 4 EichG). - BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 143/03
Geschäftswert bei Anfechtung eines Beschlusses aus formellen Gründen
Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).
- BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen …
Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848). - OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der …
Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde wurde schließlich am 27.1.2006 zurückgenommen, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Entscheidungen vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03 = ZMR 2005, 211) und vom 23.3.2005 (2Z BR 236/04 = ZMR 2005, 969) die in dem Verfahren ergangenen Beschwerdeentscheidungen aufgehoben und die Sache jeweils an das Landgericht zurückverwiesen hatte. - AG Bautzen, 30.06.2009 - 21 C 1010/08 Insofern muss es dabei bleiben, dass die Werte nicht verwendet werden dürfen (siehe auch bei BayOLG vom 23.03.2005 - 2 Z br236/04 - WuM 2005, 479 [BayObLG 23.03.2005 - 2 Z BR 236/04] ; BayOLG Z 1998, 1997; Landgericht Passau vom 09.12.204 - 2 T 218/02 -).