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   BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93   

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BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93 (https://dejure.org/1993,5086)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 2Z BR 29/93 (https://dejure.org/1993,5086)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 2Z BR 29/93 (https://dejure.org/1993,5086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung; Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf die Durchführung umfangreicher Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten; Erforderlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Bei der Bestellung eines Verwalters (§ 26 WEG) handele es sich nämlich nicht um ein Rechtsgeschäft im Sinne von § 25 Abs. 5 WEG, sondern um die von dieser Vorschrift nicht eingeschränkte Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamm, OLGZ 1978, 185, 187; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; OLG Zweibrücken, ZMR 1986, 369, 370; KG, NJW-RR 1987, 268; OLG Saarbrücken, ZMR 1998, 50, 53; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/ Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 102 m.w.N.; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 21; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 9; Niedenführ/Schulze, aaO, § 25 Rdn. 7; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 31; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16; a.A. Schmid, BlGBW 1979, 41, 42; zweifelnd Riedel/Vollkommer, Rpfleger 1966, 337, 338).
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    2 Z 123/88">BayObLGZ 1989, 4, 6; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299, 1300; BayObLG WuM 1993, 488, 489 f.).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Diese Bonität kann bei einem Einzelkaufmann, der nicht über ausreichendes Vermögen oder über Sicherheiten verfügt, ebenso fehlen wie bei einer "normalen" GmbH, deren Bestellung als Verwalter aber nicht schon an der Rechtsform scheitert (BayObLG, WuM 1993, 488, 489 f.).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Im Grundsatz ist daran festzuhalten, dass bei der Vorbereitung der Neubestellung eines Verwalters die Einholung mehrerer Angebote erforderlich ist, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen der jeweiligen Leistungsanbieter überprüfen zu können (so Senat NZM 2003, 486 = ZWE 2002, 486; ebenso Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 9; a.A. BayObLG WuM 1993, 488 = WE 1994, 184; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 34).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Die durch das OLG Hamburg angeführte Entscheidung des BayObLG (WuM 1993, 488) deutet zwar in dieselbe Richtung, erscheint dem Senat allerdings vom Sachverhalt her nicht als eindeutig, da das BayObLG hier selbst von einer Vertragsänderung spricht.
  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Der Senat pflichtet der wohl herrschenden Meinung bei, wonach der Verwalter das Stimmrecht von Eigentümern, die er kraft Vollmacht vertritt, auch bei der Abstimmung über seine eigene Bestellung zum Verwalter ausüben darf (BayObLG WuM 1993, 488, 489; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • LG Karlsruhe, 28.06.2011 - 11 S 7/10

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bestellung einer haftungsbeschränkten

    Für die Bestellung einer GmbH zur Verwalterin ist seit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 05.05.1993 (Az. 2Z BR 29/93, WuM 1993, 488; hier zitiert nach juris) anerkannt, dass diese trotz der beschränkten Haftung der GmbH unter dem Blickwinkel der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht zu beanstanden ist.
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).

    Die Beschlussanfechtung des Antragstellers kann jedoch erfolgreich sein, wenn die Entlastung dazu führt, dass den Eigentümern mögliche (Schadensersatz-)Ansprüche gegen die zu entlastenden Personen (Verwalter oder Beirat), etwa wegen nicht ordnungsgemäßer Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder wegen sonstiger zurückliegender Verletzungen ihrer Pflichten durch Nichtbeachtung der Teilungserklärung (siehe auch oben 3 a)) verloren gehen und für einen solchen "Verzicht" auch nicht aus besonderen Gründen ein Anlass besteht (vgl. BGH FG Prax 2003, 254, 256 ff = NJW 2003, 3124 und BGH NJW 2003, 3554, 3555; für den Verwaltungsbeirat vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93, zitiert nach Juris).

  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).

    Die Frage, ob die Höhe der dem Hausmeister gewährten Vergütung angemessen ist und einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, hat daher - wie die Vorinstanzen zu Recht angenommen haben - lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (vgl. BayObLG WuM 1993, 488, 489) und kann keine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung rechtfertigen, der nur die formelle und zahlenmäßige Richtigkeit der Abrechnung billigt.

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03

    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

  • OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00

    Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 170/03

    Sondereigentumsfähigkeit einer Balkonbelags - Wirkungen eines Negativbeschlusses

  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

  • KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der

  • KG, 15.11.2000 - 24 W 6514/99
  • AG München, 27.02.2018 - 483 C 10766/16

    Anforderungen an eine Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 149/98

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

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