Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3023
BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; WEG § 23 Abs. 1 § 24
    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung - Anfechtung sämtlicher Beschlüsse aus einem einzigen formellen Grund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt in Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mit Anwalt zur Eigentümerversammlung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümerversammlung ; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; Nichtöffentlichkeit der Versammlung; Ausschluss von der Eigentümerversammlung; Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 275/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8858/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1307
  • NZM 2002, 616
  • FGPrax 2002, 171
  • ZMR 2002, 844
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Die Rechtsprechung (BGHZ 121, 236) erkennt jedoch an, dass ein Wohnungseigentümer in bestimmten Fällen ein berechtigtes Interesse besitzen kann, in der Versammlung einen Berater hinzuzuziehen.

    Es ist deshalb eine Abwägung der gegensätzlichen Belange im Einzelfall vorzunehmen (BGHZ 121, 236).

  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Zerstrittenheit der Wohnungseigentümer untereinander reicht, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem der Beratungsgegenstände steht, nicht aus (BayObLG WuM 1997, 568/570).

    (4) Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1997, 568 und herrschende Meinung, siehe Wangemann/Drasdo Rn. 165) sind Geschäftsordnungsbeschlüsse nicht anfechtbar.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Vielmehr sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und ohne Einflussnahme Außenstehender zu erörtern (siehe Wangemann/Dräsdo Rn. 84; auch BGHZ 99, 90/95; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Vielmehr sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und ohne Einflussnahme Außenstehender zu erörtern (siehe Wangemann/Dräsdo Rn. 84; auch BGHZ 99, 90/95; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung -

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    (3) Das Landgericht konnte ohne Verfahrensfehler aufgrund des vorliegenden Versammlungsprotokolls und der dazu abgegebenen Erklärungen auch davon ausgehen, dass die Antragstellerin nach der Entscheidung der Wohnungseigentümer, ihren Beistand nicht zuzulassen, mit diesem die Versammlung freiwillig verließ, eine Verletzung ihres Teilnahmerechts (dazu BayObLG Beschluss vom 10.4.2002 2Z BR 97/01) also nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 16 Wx 106/07

    Teilnahme des Beraters eines betroffenen Wohnungseigentümers an

    Die erforderliche Interessenabwägung und die Entscheidung über die Teilnahme des Beraters müssen in der Regel in der konkreten Wohnungseigentümerversammlung und in bezug auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt erfolgen, da sich Art und Bedeutung der Angelegenheit erst im Einzelfall ergeben (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1993, 1329; BayObLG NZM 2002, 616; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294; Palandt/Bassenge, Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007 § 24 WEG Rdn. 15; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung 2005, § 25 WEG Rdn. 173 ff).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie

    Denn Geschäftsordnungsbeschlüsse sind nicht selbstständig anfechtbar (BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02; Herrmann in: BeckOGK WEG, Stand 01.06.2022, § 24 Rn. 256; Bartholome in: BeckOK WEG, Stand 30.09.2022, § 24 Rn. 221).

    Anders wäre dies nur, wenn sich der Beschluss über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch auf künftige Versammlungen beziehen würde (BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02).

  • OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01

    Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Immerhin obliegt es den Antragstellern in diesem echten Streitverfahren, die Tatsachen eingehend darzustellen und dem Gericht den Streitstoff umfassend zu unterbreiten sowie ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vorzubringen, nachdem die Vorinstanz die entsprechenden Hinweise gegeben hatte und den schreibgewandten Antragstellern daher bewusst sein musste, dass sie Rechtsnachteile erleiden könnten, wenn sie diesen Hinweisen nicht nachkommen würden (vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor § 43 Rn 137; Keidel/Kuntze/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn 121, 122 und 137 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1988, 1170; FGPRax 2002, 171; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 616).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; Bay- ObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (Bay- ObLG NZM 2004, 388).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht