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   BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99   

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https://dejure.org/1999,2061
BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99 (https://dejure.org/1999,2061)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 2Z BR 6/99 (https://dejure.org/1999,2061)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 2Z BR 6/99 (https://dejure.org/1999,2061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Holzkohlegrillen im Garten und das Limit bei Wohnungseigentumsanlagen

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grillparties: nur fünf pro Sommer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einschränkung des Grillens im Garten

  • anwalt-suchservice.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Grillsaison - Was ist erlaubt, was ist verboten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage - Fünfmal pro Jahr ist das Grillen gestattet

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 93/96
  • LG München II - 6 T 5859/96
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 957
  • NZM 1999, 575
  • ZMR 1999, 650
  • BayObLGZ 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    Der Bundesgerichtshof wendet die Regelung des § 516 ZPO nicht einmal auf die in § 339 ZPO bestimmte Frist zur Einlegung des Einspruchs an (BGHZ 30, 299 f.).
  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    (1) Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfaßt die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (BayObLG WE 1991, 163; OLG Köln NJW-RR 1997, 14).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1986 - 2 WF 211/85
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    (2) Nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist § 516 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unanwendbar; dies gilt auch für echte Streitverfahren (BGH RdL 1954, 244 f.; BayObLGZ 1960, 110/118 f.; KG JFG 19, 40/43; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 11, Bassenge/Herbst Rn. 2, Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. Rn. 11, jeweils zu § 22 ; Staudinger/Wenzel § 45 WEG Rn. 6; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 377 f.).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    Die Entscheidung ist damit zwar existent, aber nicht wirksam geworden (BayObLGZ 1988, 436/439 f.; Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 45 WEG Rn. 6).
  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    Eine solche setzt voraus, daß die Entscheidung mit Entscheidungssatz und vollständigen Gründen im vollen Wortlaut mündlich verkündet und zu Protokoll genommen wird; Verkündung und Anwesenheit der Beteiligten sind zu vermerken (BayObLGZ 1998, 301; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 16 FGG Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung

    Welche Entscheidung zu treffen ist, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2006, 20 W 163/2003; BayObLG NZM 1999, 575).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    b) Zutreffend und von den Beklagten nicht angegriffen ist das Amtsgericht im Ausgangspunkt davon ausgegangen, dass ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche den Rechtsinhaber zu einer "gärtnerischen Nutzung" - in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG - berechtigt (vgl. dazu nur OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958; Kammer, ZMR 2011, 226).
  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfasst die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958).
  • KG, 07.02.2005 - 24 W 27/04

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsausschluss beim Schuldanerkenntnis der

    Die Regelung des § 517 ZPO, wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist auf die Beschwerdefrist in Wohnungseigentumsverfahren nicht anzuwenden (wie bei BayObLGZ 1999, 82).

    Die Regelung des § 517 ZPO (§ 516 ZPO a.F.), wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend anwendbar, was auch für das sogenannte echte Streitverfahren z.B. das Wohnungseigentumsverfahren gilt (BayObLG 1999, 82 = NJW-RR 1999, 957 = ZMR 1999, 650).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 7 A 189/00

    Grillen im Freien in Wohngebieten

    vgl. z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 18. März 1999 - 2 Z BR 6/99 -, ZMR 1999, S. 650 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall "im Jahr höchstens fünfmal"); Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 14. August 1996 - 10 T 359/96 -, ZMR 1996, S. 624 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall dreimaliges Grillen im Jahr nicht unzumutbar); Amtsgericht Bonn, Urteil v. 29. April 1997 - 6 C 545/96 -, WuM 1997, S. 325 f. (Abwägungsentscheidung, von April bis September jeweils ein Mal pro Monat zulässig nach vorheriger Information der Nachbarn).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    c) Die vom Antragsteller behaupteten Geruchsbelästigungen sind Nachteile im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1999, 82/86; OLG Köln WuM 1997, 453 ).
  • OLG Köln, 09.02.2007 - 16 Wx 206/06

    Verbindung von Anfechtungsverfahren zu identischem Eigentümerbeschluss - Heilung

    Diese Vorschrift findet im Wohnungseigentumsverfahren nach inzwischen fast einhelliger Meinung, der auch der Senat folgt, keine Anwendung (vgl. BayObLG vom 18.03.1999, NJW-RR 1999, 957; OLG Celle, WuM 2002, 634 je m. w. N.).
  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 32/13

    Wohnungseigentümerbeschluss über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich

    Im Zusammenhang mit den den Eigentümern der im Erdgeschoss belegenen Wohnungseigentumseinheiten in der Anlage zur Teilungserklärung ohne jegliche Einschränkung eingeräumten Sondernutzungsrechten an den im Aufteilungsplan näher bezeichneten Grundstücksteilen, aus denen die Berechtigung zur gärtnerischen Gestaltung und Nutzung dieser Flächen nach jeweils eigenem Ermessen folgt (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG NJW-RR 1999, 957), ergibt sich die grundsätzlich korrespondierende Verpflichtung, die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen (Kümmel a.a.O., § 13 WEG, Rz. 54).
  • AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11

    WEG - Elektrogrillgeräte ohne Geruchs- und Rauchbelastung in der Wohnanlage

    Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999, 2 ZBR 6/99, OLG Frankfurt, 10.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 119/06, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006, Aktenzeichen 20 W 430/04).
  • OLG Celle, 30.01.2002 - 4 W 28/02

    Wohnungseigentum; Verwaltervergütung ; Verfahrensrecht ; Beschwerde;

    Eine solche Regelung fehlt im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NZM 1999, 575).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang

  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 18.05.2001 - 2Z BR 76/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

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