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   BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93   

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https://dejure.org/1994,2254
BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 (https://dejure.org/1994,2254)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 (https://dejure.org/1994,2254)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 2Z BR 93/93 (https://dejure.org/1994,2254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Gewerbliche Nutzung; Wohnungseigentümer; Ordnungsgeld; Untersagung; Nutzung; Teilungserklärung; Nutzungszweck; Tanzstudio; Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 15, § 27 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 89
    Umfang einer Verwaltervollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 2287/93
  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 527
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Dies ist nach einer »typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).

    Das Landgericht durfte sich bei seinen Feststellungen auf die eigene Lebenserfahrung berufen (vgl. BayObLG WuM 1985, 237/238; 1993, 558/559; BayObLGZ 1990, 15/17; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90

    Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    b) Zu Unrecht beruft sich der Antragsgegner für seine Rechtsansicht auf die Senatsentscheidung vom 11.10.1990 (NJW-RR 1991, 140 f.).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Was der Antragsgegner im einzelnen zu unternehmen hat, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 657/658; Senatsbeschluß vom 2.9.1993 2Z BR 63/93 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Das Landgericht durfte sich bei seinen Feststellungen auf die eigene Lebenserfahrung berufen (vgl. BayObLG WuM 1985, 237/238; 1993, 558/559; BayObLGZ 1990, 15/17; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).
  • LG Bremen, 25.03.1991 - 2 T 19/91

    Anspruch gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung der Vermietung seines

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Die in den Abendstunden weit über die allgemeinen Ladenöffnungszeiten hinausgehenden Betriebszeiten des Gymnastik- und Tanzstudios, die Wiedergabe von Musik und die Öffnung des Hauses für einen größeren, unbestimmten Personenkreis können Störungen und Beeinträchtigungen mit sich bringen, wie sie bei der Nutzung als Lagerraum üblicherweise nicht vorkommen (vgl. auch BayObLG WuM 1992, 704 ; LG Bremen NJW-RR 1991, 1423).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Unbeschadet der Möglichkeit, daß die Wohnungseigentümer unmittelbar gegen die Mieterin als Störerin vorgehen (vgl. OLG München ZMR 1992, 306 ; OLG Stuttgart ZMR 1992, 553 ; OLG Karlsruhe MDR 1994, 59 ), ist er auf Grund der bindenden Zweckbestimmung den übrigen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, daß seine Mieterin die unzulässige Nutzung schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses unterläßt.
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners ergibt sich aus der von ihm zitierten Entscheidung des Senats vom 30.1.1991 (NJW-RR 1991, 849/850) nichts anderes.
  • BGH, 02.07.1953 - IV ZB 49/53

    Rechtsmittelverzicht. Nachträgliche Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Eine solche Genehmigung ist, wie sich aus § 89 Abs. 2 ZPO ergibt, auch stillschweigend möglich (vgl. BGHZ 10, 147/148; Thomas/Putzo ZPO 18. Aufl. § 89 Rn. 14); die für den Zivilprozeß geltenden Grundsätze sind im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit heranzuziehen (vgl. Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 13 Rn. 26).
  • BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 94/86
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Dies ist nach einer »typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92

    Zwangsvollstreckung aus Unterlassungsgebot gegen Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
    Unbeschadet der Möglichkeit, daß die Wohnungseigentümer unmittelbar gegen die Mieterin als Störerin vorgehen (vgl. OLG München ZMR 1992, 306 ; OLG Stuttgart ZMR 1992, 553 ; OLG Karlsruhe MDR 1994, 59 ), ist er auf Grund der bindenden Zweckbestimmung den übrigen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, daß seine Mieterin die unzulässige Nutzung schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses unterläßt.
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten

  • BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 66/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

    Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum

    Es handelt sich um eine die Nutzung des Sondereigentums der Klägerin einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gem. § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG, die der Nutzung des Dachgeschosses als Wohnung entgegensteht (vgl. BayObLG WuM 1993, 697, 699; NJW-RR 1994, 527, 528; 1996, 463; OLG Düsseldorf, ZfIR 2000, 296, 297; Pick in Bärman/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 13 Rdn. 48, 51; Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 15 Rdn. 5; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 16; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 13 f).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Nach der Rechtsprechung ist von einem Unterlassungsschuldner in Fällen der vorliegenden Art nur zu verlangen, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, daß der Mieter die unzulässige Nutzung schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses unterläßt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 527, 528 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 65, 67).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Selbst wenn jedoch vorliegend eine solche Ermächtigung gefehlt haben sollte, hätte die schutzwürdige Verfahrensstellung der Beklagten und der Beigeladenen angesichts dessen, dass die Vertretung entsprechend § 89 ZPO nachträglich genehmigt werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 23; BayObLG, B.v. 20.1.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 7; Becker in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 27 Rn. 272 m.w.N.), nur geringes Gewicht gehabt.
  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

    (1) Die Bezeichnung als "Ladenkeller", "Hobbykeller", "Laden", "Wohnung" und "Büro" für die von der Antragsgegnerin erworbenen Einheiten in der Teilungserklärung vom 20.12.1976 stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und vieler Oberlandesgerichte eine die Nutzung dieser Einheiten einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 S. 2, § 15 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699 mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG WuM 1994, 292).

    Ob dies der Fall ist, ist nach einer "typisierenden" d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230; BayObLG WuM 1994, 292), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG aaO.; BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).

    Die über die typische Nutzung als Wohnung, aber auch als Büro, Ladenkeller oder Hobbykeller hinausgehende Störung und Beeinträchtigung der Hausbewohner ergibt sich aus der Öffnung des Hauses für einen größeren, unbestimmten Kreis von hausfremden Personen tagsüber und vor allem auch in den Abendstunden, Räume mit der in der Teilungserklärung festgelegten Zweckbestimmung werden im allgemeinen nicht von einem derart großen und unbestimmten Personenkreis aufgesucht (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; 1991, 140 f.; BayObLG WuM 1994, 292/293).

  • BFH, 21.11.1997 - X R 124/94

    Entgelt für Duldung eines Spielsalons

    a) Gegenüber der GmbH im Prozeß geltend gemacht und im Vertrag vom 3. November 1988 durchgesetzt hat der Kläger den jedem Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch darauf, daß das Sondereigentum nicht in einer störenderen Weise genutzt wird, als dies durch seinen Inhalt gerechtfertigt ist (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluß vom 21. Dezember 1992 3 Wx 464/92, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 587; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluß vom 20. Januar 1994 2 Z BR 93/93, NJW-RR 1994, 527).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Selbst wenn jedoch vorliegend eine solche Ermächtigung gefehlt haben sollte, hätte die schutzwürdige Verfahrensstellung der Beklagten und der Beigeladenen angesichts dessen, dass die Vertretung entsprechend § 89 ZPO nachträglich genehmigt werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 23; BayObLG, B.v. 20.1.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 7; Becker in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 27 Rn. 272 m.w.N.), nur geringes Gewicht gehabt.
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02

    Entfernung einer nichttragenden Wand zwischen Sondereigentumseinheiten

    Das gilt um so mehr, als eine zügige Beendigung der unzulässigen Nutzung auch im wohlverstandenen Interesse der Mieterin der Beteiligten zu 2. liegt, weil sie jederzeit damit rechnen muss, auch selbst von den Beteiligten zu 1. auf Unterlassung dieser Nutzung in Anspruch genommen zu werden (zu dem Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung unzulässiger Nutzungen gegen den Mieter eines anderen Wohnungseigentümers vergleiche grundsätzlich BGH NJW 1996, 714; BayObLG NJW-RR 1994, 527).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2006 - 3 Wx 241/05

    WEG : Konkludente Genehmigung der Verfahrensführung durch Fortführen des

    Diese Vorschrift findet, wovon auch das Landgericht ausgeht, in WEG-Verfahren entsprechend Anwendung (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 527; OLG Frankfurt a.M.; Beschl. v. 04.07.2003 - 20 W 11/02, zitiert nach juris; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. A., § 13 Rn. 26).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Selbst wenn jedoch vorliegend eine solche Ermächtigung gefehlt haben sollte, hätte die schutzwürdige Verfahrensstellung der Beklagten und des Beigeladenen angesichts dessen, dass die Vertretung entsprechend § 89 ZPO nachträglich genehmigt werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 23; BayObLG, B.v. 20.1.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 7; Becker in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 27 Rn. 272 m.w.N.), nur geringes Gewicht gehabt.
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Die Verfahrensführung kann rückwirkend genehmigt werden (vgl. § 43 Abs. 1 WEG , § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 551 Nr. 5 ZPO ; BayObLG WuM 1994, 292, 293).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2006 - 3 Wx 181/05

    Eigentümer muss Kabelanschluss, Werbefolien beseitigen

  • LG Köln, 30.09.2010 - 15 O 28/10

    Anspruch gegen Vermieter auf Entfernung von Werbetafeln von einer angemieteten

  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97

    Pizza-Liefer-Service als Laden

  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum,

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