Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.01.2002 - 2 ZB 00.780   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,61041
VGH Bayern, 21.01.2002 - 2 ZB 00.780 (https://dejure.org/2002,61041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2002 - 2 ZB 00.780 (https://dejure.org/2002,61041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 2 ZB 00.780 (https://dejure.org/2002,61041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,61041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97

    Errichtung einer Grenzgarage unter Verletzung von Abstandsflächenrecht

    Einen Anspruch auf Einschreiten hat der Nachbar aber nur, wenn jede andere Entscheidung angesichts der Schwere der Rechtsverletzung auch unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen zu Gunsten des Nachbarn "auf Null" reduziert ist (vgl. BayVGH vom 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris; BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; BVerwG vom 4.6.1996 NVwZ-RR 1997, 271; vom 10.12.1997 NVwZ 1998, 395).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 15 ZB 17.45

    Beseitigung der Stützmauer und der Aufschüttung

    Das ist der Fall, wenn die von der (potenziell) rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehende Beeinträchtigung des Nachbarn einen erheblichen Grad erreicht und die Abwägung mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der nachbarlichen Interessen ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris Rn. 2; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 3.12.1993 - Vf. 108-VI-92 - NVwZ-RR 1994, 631 = juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - NVwZ-RR 1997, 271 = juris Rn. 17; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 76 Rn. 490 m.w.N.), insbesondere wenn eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind (Bay VGH München, B.v. 9.9.2009 - 15 ZB 08.3355 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG München, 08.06.2017 - M 8 E 17.2327

    Kein Nachbarschutz gegen Bauarbeiten unter Verstoß gegen

    Einen Anspruch auf Einschreiten hat der Nachbar grundsätzlich nur, wenn jede andere Entscheidung angesichts der Schwere der Rechtsverletzung auch unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen zu Gunsten des Nachbarn "auf Null" reduziert ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris Rn. 2; BayVerfGH, E.v. 3.12.1993 - Vf. 108-VI-92 - juris Rn. 26 m.w.N.; BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht