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   VGH Bayern, 24.08.2005 - 2 ZB 05.1849   

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VGH Bayern, 24.08.2005 - 2 ZB 05.1849 (https://dejure.org/2005,73868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2005 - 2 ZB 05.1849 (https://dejure.org/2005,73868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2005 - 2 ZB 05.1849 (https://dejure.org/2005,73868)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08

    Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper

    Auch der Senat sieht trotz der im Schrifttum teilweise erhobenen Kritik (vgl. Brügelmann/Dürr, BauGB, § 34 Rn. 76; Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 34 Rn. 65) keinen Anlass, davon abzuweichen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 24.08.2005 - 2 ZB 05.1849 -, Juris).

    Die Vorschrift erfordert als weitere - eigenständige - Voraussetzung aber die gesicherte Erschließung dieser Grundstücke und überlässt damit die Herstellung der Bebaubarkeit grundsätzlich den Gemeinden und deren durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützter Planungshoheit, zu der auch die städtebaulich begründbaren Planungsvorstellungen über die Erschließung von Innenbereichsgrundstücken gehören (so auch BayVGH, Beschluss vom 24.08.2005, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07

    Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs i.S.v. § 34 Abs 3 BauGB durch ein

    Im Gegensatz zu den vorgenannten Fallkonstellationen, in denen die Verpflichtung zur Annahme eines zumutbaren Erschließungsangebots bejaht wurde, hat die Rechtsprechung eine Verpflichtung zur Annahme eines Erschließungsangebots im unbeplanten Innenbereich bislang abgelehnt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1977, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 59; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. August 2005 - 2 ZB 05.1849 -, juris).

    Insbesondere kann die Gemeinde vor dem Hintergrund ihrer Plaungshoheit ein berechtigtes städtebauliches Interesse an der unveränderten Beibehaltung einer vorhandenen Erschließungssituation haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. August 2005, a.a.O.).

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