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   VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681   

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https://dejure.org/1997,3151
VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681 (https://dejure.org/1997,3151)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681 (https://dejure.org/1997,3151)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 1997 - 2 ZB 97.00681 (https://dejure.org/1997,3151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des planbetroffenen Nachbarn auf Erhaltung der Eigenart des Baugebiets; Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im Mischgebiet; Merkmale einer Schank- und Speisewirtschaft; Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung des vorsorglich beantragten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Plangebietsüberschreitender Nachbarschutz gegen Schnellgaststätte?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 226
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Dafür wäre es notwendig gewesen, in erläuternder und erklärender Weise eine konkrete Frage herauszuarbeiten, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht hinreichend geklärt ist und daher im Interesse grundsätzlicher, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Klärung einer Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. OVG Hamburg v. 27.1.1997 NVwZ 1997, 689).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Ein baurechtlich zulässiges Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Betätigung schlägt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze in der Bildung eines Mittelwerts nieder (vgl. BVerwG v. 12.12.1975 BVerwGE 50, 49 ; v. 29.10.1984 DVBl 1985, 397 ; v. 18.5.1995 BVerwGE 98, 235/244).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Derartige Festsetzungen, die auf § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB beruhen, bezwecken im allgemeinen nur die Berücksichtigung von städtebaulichen Belangen, zu denen auch die Gestaltung des Ortsbildes und die Belange des Umweltschutzes gehören (vgl. Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr RdNr. 95 zu § 9; BVerwG NVwZ 1991, 877), nicht aber den Schutz von Nachbarn.
  • VGH Bayern, 18.02.1997 - 1 CS 96.4031
    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Der Umstand, daß für die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens gem. § 30 BauGB Ortsrecht der Gemeinde heranzuziehen ist, zwingt nicht dazu, die Gemeinde im gerichtlichen Nachbarstreit beizuladen (vgl. BVerwG v. 13.6.1969 DVBl 1970, 60 ; BayVGH v. 18.2.1997 Az. 1 CS 96.4031).
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Ein baurechtlich zulässiges Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Betätigung schlägt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze in der Bildung eines Mittelwerts nieder (vgl. BVerwG v. 12.12.1975 BVerwGE 50, 49 ; v. 29.10.1984 DVBl 1985, 397 ; v. 18.5.1995 BVerwGE 98, 235/244).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Der Umstand, daß für die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens gem. § 30 BauGB Ortsrecht der Gemeinde heranzuziehen ist, zwingt nicht dazu, die Gemeinde im gerichtlichen Nachbarstreit beizuladen (vgl. BVerwG v. 13.6.1969 DVBl 1970, 60 ; BayVGH v. 18.2.1997 Az. 1 CS 96.4031).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Zwar sind die Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan grundsätzlich nachbarschützend mit der Folge, daß der planbetroffene Nachbar einen Anspruch auf Erhaltung der Eigenart des Baugebiets hat (vgl. BVerwG v. 16.9.1993 BVerwGE 94, 151/155).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    cc) Eine Verletzung in eigenen Rechten können die Kläger auch nicht daraus herleiten, daß bei Verwirklichung des streitgegenständlichen Vorhabens das Mischgebiet seinen Gebietscharakter einbüßt und in ein Gewerbegebiet umkippt, weil es wegen der gewerblichen Nutzung der übrigen im Mischgebiet gelegenen Grundstücke nicht mehr zu der für ein Mischgebiet typischen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe kommen kann (vgl. dazu BVerwG v. 25.11.83 BVerwGE 68, 207; v. 4.5.88 DVBl 88, 848; v. 11.4.1996 NVwZ-RR 1997, 463 ; Fickert/Fieseler RdNrn. 1.2. und 1.4. zu § 6).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Zwar kann auch eine gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßende Baugenehmigung in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB subjektive Rechte des Nachbarn verletzen (BVerwGE 82, 343; BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, daß eine (fehlende) gaststättenrechtliche Erlaubnis keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung hat (vgl. BayVGH vom 18.3.93 BayVBl. 1993, 307; ferner BVerwG v. 25.10.1995 DVBl 1996, 57 unter Korrektur seiner Entscheidung vom 15.7.1994 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 170).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1979 - VII A 1940/77

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft im allgemeinen

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 10 A 998/06

    Schutzanspruch gegen Lichtimmissionen von Werbeanlagen?

    BVerwG, Beschluss vom 2.2.2002 - 4 B 87.99 -, BRS 63 Nr. 190, und - grundlegend - Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.6.1994 - 5 S 2286/93 -, BRS 56 Nr. 151; BayVGH, Beschluss vom 25.8.1997 - 2 ZB 97.00681 , BRS 59 Nr. 66.
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt und damit den Nachbarn des Baugebiets ein "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch" zusteht, hängt - wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen - davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt (BayVGH vom 31.3.2008 Az.: 1 ZB 07.1062; BayVGH vom 12.11.2002 Az.: 1 B 95.4128; BayVGH vom 25.8.1997 BayVBl 1998, 532; OVG RhPf vom 14.1.2000 BauR 2000, 527; NdsOVG vom 26.4.2001 ZfBR 2002, 280).
  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

    Hierzu gehöre nicht nur eine Tankstelle (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO), sondern nach der Rechtsprechung (VGH München, Beschl. v. 25.8.1997, BRS 59 Nr. 66) auch ein Schnellrestaurant mit Autoschalter.

    Angesichts der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Wohnnutzung gehe zugleich der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 25.8.1997, BRS 59 Nr. 66) fehl.

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