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   VGH Bayern, 20.10.1999 - 2 ZB 97.1655   

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VGH Bayern, 20.10.1999 - 2 ZB 97.1655 (https://dejure.org/1999,44510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.1999 - 2 ZB 97.1655 (https://dejure.org/1999,44510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 2 ZB 97.1655 (https://dejure.org/1999,44510)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Minden, 09.09.2013 - 11 K 2805/12

    Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage zum Halten und zur

    vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 2 ZB 97.1655 -, juris.
  • VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 10.1174

    Abgrenzung Tektur - nachträgliche Genehmigung bei Änderung der Höhenlage

    Soweit der Kläger auf seiner Hofstelle mehr Tiere untergebracht hat, als es dem genehmigten Zustand entspricht, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die vom Kläger rechtswidrige und ungenehmigte Nutzung im Rahmen des vom Gebot der Rücksichtnahme geforderten Interessenausgleichs nicht in Ansatz gebracht werden darf (BayVGH vom 04.08.2008, Az. 1 CS 07.2770, juris RdNr. 25 und vom 20.10.1999, Az. 2 ZB 97.1655, juris RdNr. 2).
  • VG Augsburg, 07.09.2011 - Au 4 K 11.588

    Bauvorbescheid für Einfamilienhäuser; landwirtschaftlicher Betrieb; heranrückende

    Da der Bauvorbescheid des Klägers auf Errichtung eines offenen Kälbermaststalles bestandskräftig abgelehnt wurde, ist somit hinsichtlich des Rücksichtnahmegebots ausschließlich auf den vorhandenen, genehmigten Bestand abzustellen (vgl. BayVGH vom 20.10.1999, Az. 2 ZB 97.1655, juris-Rdnr. 2).
  • VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295

    Erweiterung und rechtswidrige Nutzung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Soweit der Kläger auf seiner Hofstelle mehr Tiere untergebracht hat, als es dem genehmigten Zustand entspricht, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die vom Kläger betriebene rechtswidrige und ungenehmigte Nutzung im Rahmen des vom Gebot der Rücksichtnahme geforderten Interessenausgleichs nicht in Ansatz gebracht werden darf (BayVGH vom 4.8.2008, Az. 1 CS 07.2770, juris RdNr. 25 und vom 20.10.1999, Az. 2 ZB 97.1655, juris RdNr. 2).
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