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   BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04   

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https://dejure.org/2005,7130
BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04 (https://dejure.org/2005,7130)
BayObLG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 2Z BR 157/04 (https://dejure.org/2005,7130)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 2Z BR 157/04 (https://dejure.org/2005,7130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; WEG § 43; ; ZPO § 579

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43; GVG §17a; ZPO § 579
    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts bei Unzuständigkeit oder fehlender Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wohnungseigentumsgericht nimmt irrig Zuständigkeit an

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen nachträglich festgestellter Prozessunfähigkeit auf die Wirksamkeit des Urteils; Rechtsfolgen der Entscheidung in der Sache durch ein unzuständiges Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1384
  • NZM 2006, 662
  • FGPrax 2005, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1959 - II ZR 119/57

    Dispache

    Auszug aus BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.1.1959 (II ZR 119/57 - BGHZ 29, 223), der für einen Fall, in dem der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit über ein streitiges Rechtsverhältnis entschieden hatte, zur Nichtigkeit dieser Entscheidung gelangt, bezieht sich ausdrücklich auf das Dispacheverfahren (§§ 149 ff. FGG) und ist insbesondere auf das Verfahren in Wohnungseigentumssachen als sog. streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht übertragbar.
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
    Wegen § 17a Abs. 5 GVG hatte das Beschwerdegericht nicht zu prüfen, ob der Rechtsweg zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 82/84 f.; BayObLG WE 2004, 494).
  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
    Als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel muss zwar die Beschwer noch zum Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein; ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (BGH NJW-RR 2004, 1365; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler § 27 Rn.51).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05

    Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen

    Jedenfalls im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass eine prozessunfähige Partei als prozessfähig gilt, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; BayObLGZ 1966, 261, 263; Bassenge / Herbst / Roth FGG 10. Aufl., Einleitung FGG RN 35; für das Antragsverfahren auch KKW-Zimmermann FGG 15. Aufl., § 13 RN 44; zum Zivilprozess: BGH NJW 2000, 289; NJW 1996, 1059 f.; 1990, 1734, 1735).

    Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629; KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53; Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).

  • OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen

    Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).
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