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   BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97   

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https://dejure.org/1997,5823
BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97 (https://dejure.org/1997,5823)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1997 - 2Z BR 24/97 (https://dejure.org/1997,5823)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1997 - 2Z BR 24/97 (https://dejure.org/1997,5823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer vereinfachten Zustellung an einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt mittels eines unterzeichneten und datierten Empfangsbekenntnisses; Berücksichtigung eines nachträglich erstellten Empfangsbekenntnisses zurückgerechnet auf den Zeitpunkt der ...

  • Anwaltsblatt

    § 45 WoEigG, § 16 FGG, § 212a ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung an Rechtsanwalt - Keine Einreichung einer Rechtsmittelschrift durch bloßes Einlegen in die zur Einsichtnahme bereitgelegten Akten - Verschulden eines unselbständigen juristischen Mitarbeiters nicht zu Lasten des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1998, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Das Empfangsbekenntnis kann nachträglich erstellt werden und wirkt dann auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Zustellungsempfänger das zugestellte Schriftstück entgegengenommen hat (Anschluß an BGHZ 35, 236).

    Ein fehlendes Datum führt zur Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BGHZ 35, 236/237 f.; BGH NJW 1994, 526 ).

    Es wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Aussteller das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat (vgl. BGHZ 35, 236/239).

  • BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92

    Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Auch wenn ein Schriftstück dem Gericht übergeben wird, um sogleich dem Einreicher als Belegexemplar zurückgegeben zu werden, ist es mit der Übergabe bei dem Gericht eingereicht (vgl. BGH VersR 1993, 459 ).
  • OLG Koblenz, 28.08.1995 - 14 W 507/95
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Das Empfangsbekenntnis trägt auch keinen Eingangsstempel, mit dem die fehlende Angabe des Datums ergänzt werden könnte (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1996, 207 f.; Thomas/Putzo ZPO 20. Aufl. § 198 Rn. 8).
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Ein fehlendes Datum führt zur Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BGHZ 35, 236/237 f.; BGH NJW 1994, 526 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist vielmehr allein entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfG NJW 1991, 2076 m.w.N.; BGH VersR 1990, 799 ).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Er brauchte sich daher nicht bei Rechtsanwalt B zu erkundigen, ob er die Beschwerdeschrift bei Gericht eingereicht hatte (vgl. BGH VersR 1991, 790/791).
  • BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89

    Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist vielmehr allein entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfG NJW 1991, 2076 m.w.N.; BGH VersR 1990, 799 ).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Eine Entscheidung in der Sache selbst durch den Senat (vgl. BayObLG WuM 1994, 565/566) kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
    Die Versäumung der Beschwerdefrist beruht auf einem Fehlverhalten des Rechtsanwalts B, das die Antragsteller zu 1 bis 5 sich nicht zurechnen lassen müssen, weil er lediglich als juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei ihres Verfahrensbevollmächtigten tätig war und die Sache nicht selbständig bearbeitete (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1019/2020; Thomas/Putzo ZPO 20. Aufl. § 85 Rn. 9, 12).
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Die an die Zustellung anknüpfenden Fristen werden daher mit dem Empfang des Schriftstücks als zugestellt in Lauf gesetzt, sofern nur in der Folgezeit ein ordnungsgemäßes Empfangsbekenntnis ausgestellt wird (BGHZ 35, 236, 239 m.w.N.; OLG Köln JurBüro 1980, 1888; BayObLG AnwBl. 1998, 99).
  • VGH Hessen, 11.11.2004 - 8 UE 2759/01

    Abschiebungsschutz für afghanischen Paschtunen und DVPA-Mitglied;

    Nach dem damals anzuwendenden Verfahrensrecht ist der Zulassungsbeschluss des Senats vom 15. Oktober 2001 der Beklagten nicht wirksam zugestellt worden, weil das von ihr erst mit dem Telefax vom 26. November 2001 zurückgesandte Empfangsbekenntnis keinen Eingangsstempel enthielt und das genaue Eingangsdatum deshalb nicht feststellbar, die Zustellung also nicht ordnungsgemäß erfolgt (vgl. Bay. ObLG, Beschluss vom 30. September 1997 - 2 ZBR 24/97 - juris) und gemäß § 9 Abs. 2 VwZG a. F. i.V.m. § 56 Abs. 2 VwGO a. F. auch nicht geheilt worden ist.
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