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OVG Thüringen, 24.08.1999 - 2 ZKO 368/98 |
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Verfahrensgang
- VG Meiningen, 05.02.1998 - 1 K 28/98
- OVG Thüringen, 24.08.1999 - 2 ZKO 368/98
- BVerfG, 01.07.2000 - 2 BvR 1894/99
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99
- VG Meiningen, 17.03.2004 - 1 K 8/04
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99
Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden …
a) den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24. August 1999 - 2 ZKO 368/98 -,.In Abänderung des Beschlusses der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2000 wird festgestellt, dass der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24. August 1999 - 2 ZKO 368/98 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 5. Februar 1998 - 1 K 28/98.Me - die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzen.
- VG Meiningen, 17.03.2004 - 1 K 8/04
Besoldung und Versorgung; Zu den Anspruchsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 …
In seiner Entscheidung vom 19.11.2003 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24.08.1999 (2 ZKO 368/98) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 05.02.1998 (1 K 28/98.Me) die Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzten, hob die Entscheidungen auf und verwies die Sache an das Verwaltungsgericht Meiningen zurück.