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   VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331   

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https://dejure.org/2001,55943
VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 (https://dejure.org/2001,55943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 (https://dejure.org/2001,55943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2001 - 2 ZS 01.1331 (https://dejure.org/2001,55943)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331
    1.7 Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerwG vom 8.7.1998 - BayVBl 1999, 26) angenommen, dass Festsetzungen über die rückwärtige Baugrenze grundsätzlich nicht nachbarschützend sind.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331
    Dazu wäre erforderlich, dass der Antrag einen inhaltlichen bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten, die Entscheidung des betreffenden Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz nicht (BVerwG, ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 19.8.1997, NJW 1997, 3328).
  • VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048

    Erweiterte Abstandsflächen nach § 2 VO über besondere Siedlungsgebiete der LHSt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH v. 16.7.1999 BayVBl 2000, 532 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Die Höhe von der Geländeoberfläche bis zum oberen Wandabschluss beträgt demnach - einheitlich - 4, 065 m. Nicht hinzuzurechnen ist dieser Wandhöhe die Höhe des auf dem Garagendach vorgesehenen Geländers, da dieses auf 6 m Länge nur mit drei Holmen und Handlauf und damit bei natürlicher Betrachtungsweise nicht wandgleich bzw. wandähnlich in Erscheinung tritt (vgl. hierzu etwa BayVGH, Beschluss vom 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 15 B 19.832

    Verwirkung des Schutzanspruchs auf bauordnungsrechtliches Eingreifen

    Das Vorliegen einer Außenwand oder eines Außenwandteiles hängt grundsätzlich nicht von der Ausgestaltung der Wand ab (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 5; B.v. 26.3.2015 - 2 ZB 13.2395 - juris Rn. 3; B.v. 10.7.2015 - 15 ZB 13.2671 - BayVBl 2016, 311 = juris Rn. 13; Molodovsky/Waldmann, in: Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Mai 2019, Art. 6 Rn. 124 m.w.N.).

    Allenfalls dann, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise die Wirkung einer Wand nicht gegeben ist, kann von einer Abstandsflächenpflicht nicht mehr ausgegangen werden (BayVGH, B.v. 8.8.2001 a.a.O.; B.v. 26.3.2015 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 7 A 3852/06

    Bemessung der Wandhöhe bei Dachterrasse

    Bay. VGH, Beschluss vom 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 -, juris (zu einem Rücksprung von 0, 40 m).
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs muss dann nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung zwar möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber - wie hier - behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (vgl. BayVGH vom 24.10.2000 Az. 26 ZS 99.3637 - juris; zum Abstandsflächenverstoß vgl. BayVGH vom 08.08.2001 Az. 2 ZS 01.1331 - juris).
  • VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 5 S 07.1739

    Baugenehmigung; Nachbarantrag; keine Bindungswirkung von Vorbescheiden;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 8.8.2001 Az. 2 ZS 01.1331) hängt das Vorliegen einer Außenwand grundsätzlich nicht von der Ausgestaltung als transparente oder undurchsichtige Wand ab.

    Nur wenn bei natürlicher Betrachtungsweise die Wirkung einer Wand nicht gegeben ist, kann von einer Abstandsflächenpflicht nicht mehr ausgegangen werden (BayVGH vom 8.8.2001 a.a.O.).

    Der Eindruck eines selbständigen Außenwandteils wird nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 8.8.2001, a.a.O.) dadurch vermittelt, wenn das Geländer ein gesamtes Terrassengeschoss umlaufend zur offenen Seite hin abschließt.

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

    Denn selbst wenn es sich um eine Regelung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 91 Abs. 1 Nr. 5 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO n.F.) handeln sollte, dienen solche Regelungen ebenfalls grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse und sind nicht dazu bestimmt, zumindest auch die Rechte Einzelner zu schützen, die nicht schon über die gesetzliche Regelung des Art. 6 BayBO (hierzu oben) vermittelt werden (BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl 1998, 532 = juris Rn. 16, B.v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 12; Grünewald in Spannowsky/Manssen, Bauordnungsrecht Bayern - BeckOK, Stand: Jan. 2021, Art. 81 Rn. 148).
  • VG München, 13.11.2014 - M 8 SN 14.3336

    Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Bestandsgebäudes; Nachbarstreit;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs dann nicht angeordnet werden muss, wenn eine Baugenehmigung zwar möglicherweise Rechte der Antragstellerin verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist oder - wie hier - durch einen Nachgangsbescheid eine Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 04.08.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23; VG München, B.v. 12.07.2010 - M 8 SN 10.2346 - juris Rn. 74).

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise die Wirkung einer Wand nicht gegeben ist, kann von einer Abstandsflächenpflicht nicht mehr ausgegangen werden (BayVGH vom 8.8.2001 Az.: 2 ZS 01.1331 - Juris; weitergehend OVG NRW vom 1.6.2007 Az.: 7 A 3852/06 - Juris: auf das jeweilige Material eines Terrassengeländers und insbesondere darauf, ob dieses offen oder transparent gestaltet ist, kommt es nicht an; a. A. Simon/Busse, BayBO, Stand: Januar 2014, Art. 6, Rn. 180, für eine überwiegend lichtdurchlässig ausgeführte Dachterrassenumwehrung).

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

    Denn selbst wenn es sich um eine Regelung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 91 Abs. 1 Nr. 5 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO n.F.) handeln sollte, dienen solche Regelungen ebenfalls grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse und sind nicht dazu bestimmt, zumindest auch die Rechte Einzelner zu schützen, die nicht schon über die gesetzliche Regelung des Art. 6 BayBO (hierzu oben) vermittelt werden (BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl 1998, 532 = juris Rn. 16, B.v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 12; Grünewald in Spannowsky/Manssen, Bauordnungsrecht Bayern - BeckOK, Stand: Jan. 2021, Art. 81 Rn. 148).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CS 16.1348

    Baugenehmigung mit Abweichung von den Abstandsflächen

    Durch eine entsprechende Ergänzung im Tenor der Baugenehmigung und der sachdienlichen Anpassung der erforderlichen Begründung (vgl. Art. 68 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BayBO) kann die aus der Sicht des Senats fehlende Abweichung ohne weiteres kurzfristig nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.1993 - 26 CS 93.1646 - n. v: Ergänzung um zeitliche Nutzungsbeschränkungen; B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - BayVBl 1995, 246 = juris Ls und Rn. 15 f.: entweder tatsächliche Verkürzung von Balkonen oder Zulassung einer Abweichung hierfür nach Art. 77 Abs. 1 BayBO 1994; B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 14 und 23: durch nachträgliche Lärmschutzauflagen kann ein in Betracht kommender Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausgeräumt werden; B. v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 8: nachträgliche Tektur der Umwehrung einer Dachterrasse; B. v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 21: Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens).
  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 2 ZB 13.2395

    Abweichung; Dachterrasse; Atypik

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise die Wirkung einer Wand nicht gegeben ist, kann von einer Abstandsflächenpflicht nicht mehr ausgegangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris).
  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 4 K 20.168

    Antrag auf Baugenehmigung für eine Dachterrasse mit Zugangstreppe

  • VG München, 29.07.2013 - M 8 K 12.341

    Ganz-Glas-Geländer an einer Dachterrasse; Abstandsflächenpflicht (bejaht);

  • VG München, 12.07.2010 - M 8 SN 10.2346

    Nachbarklage eines Sondereigentümers; Grenzanbau; Rücksichtnahmegebot;

  • VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853

    Nachbareilantrag gegen Kinderkrippe in einem reinen Wohngebiet nach der BauNVO

  • VG München, 12.09.2017 - M 8 SN 17.3732

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen ein Mehrfamilienhaus in innerstädtischer Lage

  • VG München, 05.09.2011 - M 8 SN 11.3228

    Nachbareilantrag; Bindungswirkung eines Vorbescheids; Kindergarten im Reinen

  • VG München, 25.01.2016 - M 8 S 15.4988

    Baueinstellungsverfügung wegen Abweichung von den genehmigten Bauvorlagen

  • VG München, 09.03.2012 - M 8 SN 11.5925

    Baunachbarstreit; widersprüchliche Plandarstellung; Rücksichtnahmegebot;

  • VG München, 10.11.2008 - M 8 K 08.5329

    Die positive Beantwortung einer Vorbescheidsfrage, die lediglich eine

  • VG München, 07.01.2013 - M 8 SN 12.5635

    Erdgeschossiger Anbau an benachbartes, grenzständig an drei Grundstücksgrenzen

  • VG München, 08.09.2010 - M 8 SN 10.4252

    Abstandsflächen aller Gebäudeseiten durch eine an einer Gebäudeseite erteilte

  • VG München, 18.02.2009 - M 8 SN 09.320

    Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der notwendigen Abstandsflächentiefe

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