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   VGH Bayern, 26.06.1997 - 2 ZS 97.905   

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VGH Bayern, 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 (https://dejure.org/1997,6631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 (https://dejure.org/1997,6631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 (https://dejure.org/1997,6631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 619
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.1997 - 2 ZS 97.905
    Die "Gründe des Wohls der Allgemeinheit" im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder öffentlichen Interessen zu verstehen ist (BVerwG vom 9.6.1978 NJW 1979, 939 ; Schlichter in: Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl. 1995, RdNr. 20 zu § 31).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Indessen beschränkt sich der weit gefasste Begriff der öffentlichen Belange nicht allein auf die spezifischen baurechtlichen Belange (SächsOVG, Beschl. v. 11.2.1997 - 1 S 531/96 -, SächsVBl 1998, 56, 58; s.a. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1982 - 4 B 21/82 -, BRS 39 Nr. 56 zu § 31 Abs. 2 BauGB), sondern umfasst auch das sich nicht im privaten Interesse Einzelner erschöpfende öffentliche Interesse an der Schaffung von Versorgungs- oder Verkehrsanlagen sowie sozialer, kultureller oder sportlicher Einrichtungen, ohne dass solche Einrichtungen von einem hoheitlichen Träger betrieben werden müssen (vgl. SächsOVG, 21.9.2004 - 1 B 66/03 - Beschl. v. 11.2.1997 - 1 S 531/96 -, SächsVBl 1998, 56, 58; BayVGH, Beschl. v. 26.6.1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, 619).

    Sie wären auch nicht dem Bauherren als Veranlasser zuzurechnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.6.2004 - 5 S 1263/04 -, DÖV 2005, 440; VG Berlin, Urt. v. 20.5.1999 - 13 A 245/98 -, LKV 1999, 412) und sind jedenfalls typischerweise nicht unzumutbar (BayVGH, Beschl. v. 26.6.1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, 619).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05

    Nachbarschutz bei Furcht vor terroristischen Anschlägen auf Nachbargrundstücke,

    Ergänzend hat es ausgeführt: Entgegen dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - berge eine konsularische Nutzung in der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen kein Störpotential, das bei der Abwägung nachbarlicher Interessen im Rahmen einer nach § 31 Abs. 1 BauGB zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sei.

    Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschl. v. 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - NVwZ-RR 1998, 619) die Auffassung vertreten, dass eine konsularische Nutzung mit der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen auch ein gewisses Störpotential berge, das Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes notwendig machen könne, dass derartige Störungen jedoch typischerweise nicht ein Ausmaß erreichten, das zu einer unzumutbaren Belästigung für die Nachbarschaft führen würde.

    Mit Blick auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - ( a.a.O.) ist die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein türkisches Konsulat - Nachbarschutz

    Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschl. v. 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - NVwZ-RR 1998, 619) die Auffassung vertreten, dass eine konsularische Nutzung mit der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen auch ein gewisses Störpotential berge, das Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes notwendig machen könne, dass derartige Störungen jedoch typischerweise nicht ein Ausmaß erreichten, das zu einer unzumutbaren Belästigung für die Nachbarschaft führen würde.
  • VG Karlsruhe, 25.07.2005 - 3 K 3540/04

    Verwaltungsgericht weist Klagen der Anwohner gegen Baugenehmigung für neues

    Auch die Kammer vermag dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschluss v. 26.06.1997 - 2 ZS 97.905 - NVwZ-RR 1998, 619) nicht zu folgen, soweit dieser der Auffassung ist, dass "eine konsularische Nutzung in der Gefahr von Demonstrationen und Anschlägen auch ein gewisses Störpotenzial in sich berge", das bei der Abwägung nachbarlicher Interessen im Rahmen einer nach § 31 BauGB zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sei.
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 85.10

    Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig

    Dementsprechend bestimmt Art. 25 des Übereinkommens, dass der Empfangsstaat der diplomatischen Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, S. 619; VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 1999 - VG 13 A 245.98 -, LKV 1999, S. 412 [413]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 81.10

    Nachbarlicher Abwehranspruch einer Wohneigentümergemeinschaft; Baugenehmigung und

    Dementsprechend bestimmt Art. 25 des Übereinkommens, dass der Empfangsstaat der diplomatischen Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, S. 619; VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 1999 - VG 13 A 245.98 -, LKV 1999, S. 412 [413]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 204.11

    Groth; Baugenehmigung und Befreiung

    Dementsprechend bestimmt Art. 25 des Übereinkommens, dass der Empfangsstaat der diplomatischen Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, S. 619; VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 1999 - VG 13 A 245.98 -, LKV 1999, S. 412 [413]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 205.11

    Klopfer; Vorbecheid

    Dementsprechend bestimmt Art. 25 des Übereinkommens, dass der Empfangsstaat der diplomatischen Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, S. 619; VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 1999 - VG 13 A 245.98 -, LKV 1999, S. 412 [413]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 96.10

    Schulz; Vorbescheid, Baugenehmigung und Befreiung

    Dementsprechend bestimmt Art. 25 des Übereinkommens, dass der Empfangsstaat der diplomatischen Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, S. 619; VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 1999 - VG 13 A 245.98 -, LKV 1999, S. 412 [413]).
  • VG Köln, 02.03.2011 - 8 K 4797/09

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von Festsetzungen des

    vgl. zur Zulässigkeit einer Befreiung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung für einen Kindergarten in einem nach der BauNVO 1977 festgesetzten reinen Wohngebiet Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 11. Auflage, Vorbem. §§ 2-9 Rdn. 7.7; vgl. etwa auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 ZS 97.905 -, BRS 59 Nr. 59 (Befreiung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung für ein Generalkonsulat in einem reinen Wohngebiet).
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